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OLG Frankfurt, 09.06.1974 - 1 Ws 98/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1835
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits …
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist ungeachtet der Frage, ob Fluchtverhalten bereits vor Begehung der Tat vorliegen kann (…bejahend z.B. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 112 Rn. 13;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 112 Rn. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juni 1974 - 1 Ws 98/74, NJW 1974, 1835;… anders SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl., § 112 Rn. 22a; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. August 1972 - 2 Ws 145/72, NJW 1972, 2098), ein solches zumindest dann nicht gegeben, wenn sich der Beschuldigte allein deshalb ins Ausland absetzt, um dort Straftaten zu begehen, die sodann erst Grundlage seiner Strafverfolgung in Deutschland sind. - OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
Sadegh Tabatabai
Ausschlaggebend und entscheidend ist allein sein auch darauf gerichteter Wille, sich den Zugriffsmöglichkeiten der deutschen Justiz zu entziehen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1974, 1835). - OLG Düsseldorf, 05.09.1989 - 3 Ws 719/88 Auch ein Beschuldigter, der im Ausland zwar postalisch erreichbar ist, aber nicht mehr in die Bundesrepublik zurückkehren, sondern sich den Zugriffsmöglichkeiten der deutschen Justiz entziehen will, ist als flüchtig im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu betrachten (vgl. 1. Strafsenat, Beschluß vom 20. März 1986 - 1 Ws 1102/85 - = NJW 1986, 2204, 2205; OLG Frankfurt NJW 1974, 1835; OLG Koblenz NStZ 1985, 88;… KK - Boujong, 2. Auflage, § 112 StPO Rdn.11;… LR-Wendisch, 24. Auflage, § 112 StPO Rdn. 32).
Der abweichenden Auffassung des OLG Karlsruhe, a.a.O., kann nicht beigepflichtet werden (so schon OLG Frankfurt NJW 1974, 1835 [1836]).
- OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr; …
Daß der Beschuldigte in den Niederlanden postalisch erreichbar ist, steht der Annahme von Fluchtgefahr nicht entgegen, denn nichts spricht dafür, daß der Beschuldigte dort bereit ist, für Ladungen und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen (…vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1986 a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1974, 1835; OLG Koblenz NStZ 1985, 88 ;… Kleinknecht/Meyer a.a.O.; Boujong a.a.0.).