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   BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77   

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https://dejure.org/1978,3246
BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77 (https://dejure.org/1978,3246)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1978 - III ZR 104/77 (https://dejure.org/1978,3246)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - III ZR 104/77 (https://dejure.org/1978,3246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Architekt - Wirksamkeit eines Übernahmevertrags - Fehlende ausdrückliche Übernahme der Rechte und Pflichten aus einem Schiedsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166 (Ls.)
  • MDR 1979, 382
  • WM 1979, 279
  • DB 1979, 1744
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1978 - III ZR 99/76

    Bindung des Rechtsnachfolgers an Schiedsklausel

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77
    Bei einer Vertragsübernahme gehen in der Regel die Rechte und Pflichten aus einer mit dem Vertrag verbundenen Schiedsklausel auf den in den Vertrag Eintretenden über, ohne daß es seines gesonderten Beitritts zum Schiedsvertrag in der Form des § 1027 Abs. 1 ZPO bedarf (Fortführung von BGHZ 71, 162).

    Diese Rechtsfolge hat der Senat mehrfach ausgesprochen, soweit ein Recht abgetreten wird, mit dem eine Schiedsklausel verbunden ist (vgl. BGHZ 71, 162 m.w.Nachw.), sofern nichts Gegenteiliges vereinbart oder den Umständen zu entnehmen ist.

    Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil in BGHZ 71, 162 befunden hat, gehen bei der Abtretung eines Rechts aus einem Vertrag regelmäßig die Rechte und Pflichten aus einem mit ihm verbundenen Schiedsvertrag auf den Erwerber über, ohne daß es eines gesonderten Beitritts des Erwerbers zum Schiedsvertrag in der Form des § 1027 Abs. 1 ZPO bedarf.

    Daher sind, im Grundsatz die Erwägungen aus BGHZ 71, 162 anzuwenden.

    Wie der Senat im einzelnen in BGHZ 71, 162 (dort m.w.Nachw.) ausgeführt hat, sollte mit der Neufassung des § 1027 ZPO im Jahre 1933 zwar Mißbräuchen der Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere gegenüber rechtlich Unerfahrenen, entgegengetreten werden.

    Auch nach ihrem Sinngehalt ist die Vorschrift des § 1027 Abs. 1 ZPO nicht auf Sonderrechtsnachfolger zu erstrecken, wie der Senat ebenfalls in BGHZ 71, 162 bereits im einzelnen ausgeführt hat.

  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77
    Daß eine Vertragsübernahme durch dreiseitigen Vertrag zwischen den ursprünglichen Partnern des Vertrages und dem in den Vertrag Eintretenden rechtlich zulässig ist, entspricht allgemeiner Auffassung (BGHZ 44, 229, 231; Palandt/Heinrichs, BGB 37. Aufl. § 398 Anm. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77
    Da dieses für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zuständig sein sollte, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte anzunehmen, daß es auch über die Wirksamkeit des Vertrags entscheiden sollte (vgl. BGHZ 53, 315 mit Anm. von Schlosser JZ 1970, 733).
  • RG, 08.12.1903 - VII 321/03

    Schiedsvertrag; Abtretung der Rechte

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - III ZR 104/77
    Da sich die Schiedsklausel als Eigenschaft der übertragenen vertraglichen Rechtsstellung darstellt, es also nicht in das (einseitige) Belieben des Erwerbers gestellt ist, ob er ihn mit oder ohne diese Eigenschaft übernehmen will (vgl. RGZ 56, 182, 183), ist es ihm grundsätzlich zuzumuten, sich über den Inhalt des Vertrags, also auch über eine möglicherweise mit ihm verbundene Schiedsklausel zu unterrichten.
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    d) Dies entspricht der allgemeinen Auffassung von Rechtsprechung und Literatur (BGH Urteile v. 24. September 1959 - VIII ZR 112/58 = LM Nr. 21 zu § 535 BGB a; v. 10. November 1960 - VIII ZR 167/59 = NJW 1961, 453; BGHZ 44, 229, 231; BGH Urteile v. 7. März 1973 - VIII ZR 204/72 = WM 1973, 489; v. 21. Juni 1978 - VIII ZR 155/77 = JZ 1978, 568; v. 14. Dezember 1978 - III ZR 104/77 = WM 1979, 279; BGHZ 72, 394, 396; BGB-RGRK/Weber aaO vor § 398 Rdnr. 8, 9; Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. § 398 Bem.

    Sie kann aber auch ohne Neuabschluß des Vertrages durch Rechtsnachfolge in den alten Vertrag herbeigeführt werden, indem ein Vertragspartner unter Aufrechterhaltung der Identität des Vertrages ausgewechselt wird (davon gehen wohl auch die Entscheidungen des VIII. Zivilsenats v. 10. November 1960 - VIII ZR 167/59 = NJW 1961, 453, 454 und v. 3. Juli 1974 - VIII ZR 6/73 = WM 1974, 908, 909 aus, ebenso BGHZ 44, 229, 231; BGH Urteile v. 28. November 1969 - V ZR 20/66 = WM 1970, 195, 196; v. 14. Dezember 1978 - III ZR 104/77 aaO; Piper, Vertragsübernahme und Vertragsbeitritt, 1963, S. 30; Staudinger/Emmerich, BGB 12. Aufl. § 535 Rdnr. 11, BGB-RGRK/Weber aaO Rdnr. 8; Erman/Westermann, BGB 7. Aufl. vor § 414 Rdnr. 2; Coester MDR 1974, 803, 804; Nörr in Nörr/Scheyhing, Sukzessionen, 1983, § 17 II S. 250).

  • BGH, 02.10.1997 - III ZR 2/96

    Übergang einer Schiedsvereinbarung bei Abtretung eines vertraglichen Rechtes

    a) Zu Recht weist die Revision auf die Rechtsprechung des Senats hin, daß bei der Abtretung eines Rechts aus einem Vertrag regelmäßig auch die Rechte und Pflichten aus einer mit dem Hauptvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung auf den Erwerber übergehen, ohne daß es des gesonderten Beitritts des Erwerbers zum Schiedsvertrag in der Form des § 1027 Abs. 1 ZPO bedarf (BGHZ 71, 162, 165 f., Übertragung eines Kommanditanteils; Urteile vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73 - NJW 1976, 852, Abtretung einer Kaufpreisforderung; vom 14. Dezember 1978 - III ZR 104/77 - NJW 1979, 1166, Vertragsübernahme; vom 28. Mai 1979 - III ZR 18/77 - NJW 1979, 2567, 2568, Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils; vom 31. Januar 1980 - III ZR 83/78 - NJW 1980, 1797, Recht zum Eintritt in eine OGH; vgl. auch BGHZ 68, 356, 359).

    Dem entspricht es, daß die Rechtsprechung die Übertragung eines Kommanditanteils auf einen Dritten der Vertragsübernahme angenähert hat (vgl. BGHZ 44, 229, 231), bei der gegen den formlosen Übergang eines damit verbundenen Schiedsvertrages ohnehin keine Bedenken bestehen (Schwab/Walter aaO.; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1978 aaO.).

  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag -

    Der Erwerber eines Geschäftsanteils an einer GmbH tritt regelmäßig in die Rechte und Pflichten aus einem Schiedsvertrag ein, den der Veräußerer über Streitigkeiten aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses geschlossen hat, ohne daß es des gesonderten Beitritts des Erwerbers zum Schiedsvertrag in der Form des § 1027 Abs. 1 ZPO bedarf (Fortführung von BGHZ 68, 356; 71, 162; Urteil vom 14.12.1978 - III ZR 104/77 = WM 1979, 279).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 71, 162, 164 f ausgesprochen hat, gehen mit der Abtretung eines Rechts, mit dem eine Schiedsklausel verbunden ist, regelmäßig auch die Rechte und Pflichten aus der Schiedsklausel auf den Sonderrechtsnachfolger über, ohne daß die Form des § 1027 Abs. 1 ZPO eingehalten werden müßte (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 104/77 = WM 1979, 279).

  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 83/78

    Teilweise Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Bestimmtheit eines

    Ein Schiedsvertrag bindet neben den Parteien, die ihn abgeschlossen haben, auch ihre Gesamt- und Sonderrechtsnachfolger, falls nichts anderes bestimmt ist (Senatsurteile BGHZ 68, 356, 359; 71, 162, 164; vom 14. Dezember 1978 - III ZR 104/77 = WM 1979, 279 = Betrieb 1979, 1744 und vom 28. Mai 1979 - III ZR 18/77 = NJW 1979, 2568 = WM 1979, 886).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 17/77

    Einrede des Schiedsvertrages - Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache -

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 71, 162, 164 f ausgesprochen hat, gehen mit der Abtretung eines Rechts, mit dem eine Schiedsklausel verbunden ist, regelmäßig auch die Rechte und Pflichten aus der Schiedsklausel auf den Sonderrechtsnachfolger über, ohne daß die Form des § 1027 Abs. 1 ZPO eingehalten werden müßte (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 104/77 = WM 1979, 279).
  • KG, 30.08.2000 - 28 Sch 7/99
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten zunächst nur für Gesamtrechtsnachfolger auf Gläubiger- und Schuldnerseite sowie Sonderrechtsnachfolger auf Gläubigerseite (vgl. BGH NJW 1998, 371 f. - Abtretung -, WM 1979, 279 f, - Vertragsübernahme - NJW 1977, 1397, 1398 - generelle Übersicht -).
  • KG, 30.08.2000 - 28 Sch 8/99
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten zunächst nur für Gesamtrechtsnachfolger auf Gläubiger- und Schuldnerseite sowie Sonderrechtsnachfolger auf Gläubigerseite (vgl. BGH NJW 1998, 371 f.- Abtretung - WM 1979, 279 f. - Vertragsübernahme - NJW 1977, 1397, 1398 - generelle Übersicht -).
  • KG, 30.08.2000 - 28 Sch 9/99
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten zunächst nur für Gesamtrechtsnachfolger auf Gläubiger- und Schuldnerseite sowie Sonderrechtsnachfolger auf Gläubigerseite (vgl. BGH NJW 1998, 371 f.- Abtretung - WM 1979, 279 f. - Vertragsübernahme - NJW 1977, 1397, 1398 - generelle Übersicht -).
  • OLG München, 11.11.1997 - 5 U 4184/97
    Grundsätzlich gehen Bindungen auf der Grundlage von Schiedsgerichtsvereinbarungen sowohl bei der Abtretung einzelner Rechte aus einem Vertrag (BGHZ 71, 162; 77, 33/36) als auch bei einer Vertragsübernahme (BGH WM 1979, 279) auf den neuen Rechtsinhaber bzw. neuen Vertragspartner über.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1979 - V ZR 115/76   

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https://dejure.org/1979,897
BGH, 19.01.1979 - V ZR 115/76 (https://dejure.org/1979,897)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1979 - V ZR 115/76 (https://dejure.org/1979,897)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1979 - V ZR 115/76 (https://dejure.org/1979,897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Architekten wegen Stützverlust eines Nachbargrundstücks

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166 (Ls.)
  • MDR 1979, 655
  • VersR 1979, 442
  • WM 1979, 469
  • DB 1979, 937
  • BauR 1979, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 175/52

    Sorgfaltspflichten des Bauherrn bei der Übertragung von Bauarbeiten oder ihrer

    Auszug aus BGH, 19.01.1979 - V ZR 115/76
    Wird dem Boden eines Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze durch Vertiefung genommen, hierdurch das auf dem Nachbargrundstück aufstehende Gebäude verkantet und als Folge einer solchen Verkantung ein Gebäude auf einem weiteren Grundstück beschädigt, so ist dieser letztere Schaden nicht von dem durch § 909 BGB bezweckten Schutz des Bodens von Nachbargrundstücken umfaßt (Bestätigung von BGHZ 12, 75).

    Im Gegensatz zum Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1953 (BGHZ 12, 75 = NJW 1954, 593) hält das Berufungsgericht für unerheblich, daß der Boden des klägerischen Grundstücks nicht auch seinen Halt verloren habe.

    § 909 BGB bestimmt den Inhalt des Eigentums und regelt die Rechte der Eigentümer untereinander (BGHZ 12, 75).

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64

    Vertiefung i. S. des § 909 BGB

    Auszug aus BGH, 19.01.1979 - V ZR 115/76
    Da die nach der Planung des Beklagten erforderliche Grundwasserabsenkung und die nach der Planung entstandene Auflast mit entsprechender Bodenpressung Vertiefungen i.S. des § 909 BGB darstellten (zur Auflast vgl. BGHZ 44, 130 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64]) und § 909 BGB ein Gesetz zum Schutz der Nachbarn i.S. des § 823 Abs. 2 BGB darstelle, hafte der Beklagte wegen fahrlässigen Verstoßes gegen § 909 BGB; die Absenkung habe ihm als bauleitenden Architekten jedenfalls nicht verborgen geblieben sein können.
  • BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63

    Wasserlaufverunreinigung

    Auszug aus BGH, 19.01.1979 - V ZR 115/76
    Dabei ist zu prüfen, welche Art der Schädigung zum Schutz welcher anderen das betreffende Gesetz verhindern will (BGHZ 46, 17, 23 [BGH 29.07.1966 - V ZR 147/63]; Fikentscher, Schuldverhältnisse, 6. Aufl., § 104 II 2 c S. 659).
  • RG, 21.04.1941 - V 103/40

    1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von

    Auszug aus BGH, 19.01.1979 - V ZR 115/76
    Das hat nichts mit der weiteren Frage zu tun, in welchem Umkreis von einem Nachbargrundstück im Sinne des § 909 BGB gesprochen werden kann (dazu RGZ 167, 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78   

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https://dejure.org/1979,1434
BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166 (Ls.)
  • MDR 1979, 472
  • GRUR 1979, 415
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78
    Die "Bocksbeutelflasche"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1971, 313 ff) stehe dem nicht entgegen.

    Sie wurde erst vom Bundesrat als § 15a (jetzt § 17 WeinVO) eingefügt, nachdem inzwischen das Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1971 - I ZR 115/69 - Bocksbeutel-Flasche, GRUR 1971, 313, ergangen war.

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91

    Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines

    Der durch jahrzehntelang ungestörte Benutzung einer Warenausstattung sowohl im Herstellerland - einem EG-Staat - als auch im Inland geschaffene beträchtliche Besitzstand ist, wenn diese Ausstattung den inländischen Verkehr über Eigenschaften der so gekennzeichneten Waren irreführen kann, nicht erst im Rahmen einer nach Art. 30 EWGV erfolgenden Beurteilung der Angemessenheit eines Verbots nach nationalem Recht, sondern auch schon bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob eine i. S. des § 3 UWG als relevant anzusehende Irreführung - und damit überhaupt ein Handelshemmnis i. S. des § 30 EWGV - vorliegt (Weiterführung von BGH, LM § 3 UWG Nr. 110 = GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche und BGH, LM UWG Nr. 159 = GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 = NJW 1979, 1166 L - Cantil-Flasche).

    Bei der erneuten Prüfung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß die von ihm im Rahmen seiner Interessenabwägung zu Art. 30 EWGV erörterten Umstände - insbesondere den vorliegend durch jahrzehntelange ungestörte Benutzung der Ausstattung gewonnenen Besitzstand - auch schon bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen sind, ob eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung (und damit überhaupt ein Handelshemmnis im Sinne des Art. 30 EWGV) vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 112/78, GRUR 1979, 415, 416 = WRP 1979, 448 - Cantil-Flasche; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 3 UWG Rdn. 102 und 107; Großkomm/Lindacher, § 3 UWG Rdn. 24 f.).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Denn gemäß dem Beweisbeschluß des Berufungsgerichts hat das die Umfrage veranstaltende Meinungsforschungsinstitut nicht nur das streitige Etikett, sondern die Gesamtausstattung einschließlich der Zwiebelturmflasche zur Grundlage seiner Erhebungen gemacht, d.h. unter Heranziehung eines Ausstattungsmerkmals, das in besonderem Maße geeignet sein kann, mittelbar auf die Herkunft des Erzeugnisses hinzuweisen, auf das es sich bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 112/78, GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 - Cantil-Flasche).
  • OLG Bamberg, 03.08.1979 - Ws 396/79
    Der jeweilige Brauch, portugiesischen Rosewein in Cantil-Flaschen und Frankenwein in Bocksbeutelflaschen abzufüllen und zu vertreiben, beruht auf einem jeweils eigenständigen Herkommen (Vergleiche BGH, 1979-01-26, I ZR 112/78, GRUR 1979, 415).2.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77   

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https://dejure.org/1978,2163
BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77 (https://dejure.org/1978,2163)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1978 - X ZB 12/77 (https://dejure.org/1978,2163)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1978 - X ZB 12/77 (https://dejure.org/1978,2163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166 (Ls.)
  • MDR 1979, 397
  • GRUR 1979, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Deshalb ist es der Rechtsbeschwerde verwehrt, diesen Patentanspruch hinsichtlich der Begründungspflicht einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen (vgl. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen).

    Unter Angriffsund Verteidigungsmitteln im Sinne des § 146 ZPO sind nach der Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 259 - Schreibstift) nur solche Mittel zu verstehen, die den Angriff und der Verteidigung dienen, sofern sie einerseits entscheidungserheblich und zum anderen selbständig sind.

  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Der Einsprechende kann mit der Rücknahme seiner Beschwerde nach Erlaß der Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Anmeldung nicht erreichen, daß die Beschwerdeentscheidung wirkungslos und der Erteilungsbeschluß wieder wirksam wird (Bestätigung von BGH GRUR 1969, 562 ff - Appreturmittel).

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von der in seinem Beschluß vom 29. April 1969 (GRUR 1969, 562 ff. - Appreturmittel) vertretenen Auffassung, wonach die Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts durch die nachträgliche Rücknahme des Einspruchs oder der Beschwerde des Einsprechenden nicht wirkungslos wird, abzuweichen.

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Unter Angriffsund Verteidigungsmitteln im Sinne des § 146 ZPO sind nach der Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 259 - Schreibstift) nur solche Mittel zu verstehen, die den Angriff und der Verteidigung dienen, sofern sie einerseits entscheidungserheblich und zum anderen selbständig sind.
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Anders wäre es, wenn der Patentanspruch auch Gegenstand eines auf ihn allein gerichteten Hilfsantrages wäre (BGH GRUR 1964, 697, 698 - Fotoleiter).
  • BGH, 02.10.1973 - X ZB 7/73

    Rechtsbeschwerde gegen einen versagengenden Beschluss des Bundespatentgerichts -

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Einem selbständigen Angriffsmittel ist nur der Antrag, d.h. in erster Linie hier die Gesamtheit der neugefaßten Patentansprüche nach dem Hauptantrag (vgl. BGH GRUR 1974, 210 - Aktenzeichen) gleichzusetzen.
  • BGH, 18.01.1974 - I ZB 3/73
    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 11/76

    Versagung einer Warenzeicheneintragung - Berücksichtigung einer Zurücknahme eines

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZB 11/72
    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75

    Erfindungshöhe eines zum Patent angemeldeten elektrischen fadenförmigen

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Letzteres ist der Fall, wenn sie einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend sein kann (BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 11.05.1973 - I ZB 2/71
    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Durch die Einspruchsrücknahme ist die im Beschwerdeverfahren ergangene Sachentscheidung des Bundespatentgerichts über den Widerruf des Patents nicht nachträglich wirkungslos geworden (Sen.Beschl. v. 29.4.1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 564 - Appreturmittel; Sen.Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 12/77, GRUR 1979, 313 - Reduzier-Schrägwalzwerk); lediglich die Verfahrensbeteiligung der Einsprechenden hat ihr Ende gefunden, so daß das Verfahren ohne die Einsprechende allein mit der Patentinhaberin fortzusetzen ist (vgl. Sen.Beschl. v. 10.1.1995 - X ZB 11/92, GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid).
  • BGH, 23.02.2021 - X ZB 1/18

    Gruppierungssystem

    Hat das Patentgericht ein Patent auf Beschwerde des Einsprechenden widerrufen, kann der Einsprechende dem Verfahren über eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde auch nicht dadurch die Grundlage entziehen, dass er die Beschwerde zurücknimmt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - X ZB 28/86, GRUR 1988, 364, juris Rn. 13 - Epoxidations-Verfahren; Beschluss vom 28. November 1978 - X ZB 12/77, GRUR 1979, 313, juris Rn. 19 - Reduzier-Schrägwalzwerk und Beschluss vom 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass weder die Rücknahme des Einspruchs noch die Rücknahme einer vom Patentgericht schon beschiedenen Beschwerde gegen die Entscheidung des Patentamts durch den letzten noch am Verfahren beteiligten Einsprechenden und Beschwerdeführer die Wirkungslosigkeit oder Beendigung eines anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - X ZB 28/86, GRUR 1988, 364, juris Rn. 13 - Epoxidations-Verfahren; Beschluss vom 28. November 1978 - X ZB 12/77, GRUR 1979, 313, juris Rn. 19 - Reduzier-Schrägwalzwerk; Beschluss vom 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).

    Die Rücknahme einer Beschwerde ist nach den im Zivilprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannten Grundsätzen nur zulässig, solange die Entscheidung über die Beschwerde noch nicht ergangen ist (BGH, GRUR 1988, 364, juris Rn. 13 - Epoxidations-Verfahren; GRUR 1979, 313, juris Rn. 19 - Reduzier-Schrägwalzwerk; GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).

  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Der Senat hält an seiner wiederholt (Beschluß vom 29. April 1969, GRUR 1969, 562 ff. - Appreturmittel; Beschluß vom 28. November 1978, GRUR 1979, 313 ff. - Reduzier-Schrägwalzwerk) geäußerten Auffassung fest, daß eine Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts durch die nachträgliche Rücknahme des Einspruchs oder der Beschwerde des Einsprechenden nicht wirkungslos wird.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.03.1979 - 15 UF 198/78, 15 UF 245/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8300
OLG Stuttgart, 16.03.1979 - 15 UF 198/78, 15 UF 245/78 (https://dejure.org/1979,8300)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.03.1979 - 15 UF 198/78, 15 UF 245/78 (https://dejure.org/1979,8300)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. März 1979 - 15 UF 198/78, 15 UF 245/78 (https://dejure.org/1979,8300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterhalt als Bezahlung weiterer Ausbildungskosten eines Sohnes gegen seine Eltern; Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung eines zweiten Bildungsweges (hier: Pharmaziestudium) bei erst später Entdeckung der Begabung des Sohnes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.1979 - 15 UF 198/78
    Die nach § 1610 Abs. 2 BGB zu treffende Prognose mitsamt Entscheidung richtet sich auch nicht nach den Bestimmungen des BaföG (BGH FamRZ 1977, 629 ff).

    Deshalb sind die Beklagten nach Übernahme einer Arbeitnehmertätigkeit durch den Sohn in Stuttgart grundsätzlich nicht mehr verpflichtet gewesen, für diesen Sohn weitere Berufsausbildungskosten als Unterhaltspflichten auf sich zu nehmen (vgl. dazu BGH NJW 1977, 1774 ff [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76] ).

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