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   LG Frankfurt/Main, 06.11.1989 - 2/24 S 536/88   

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LG Frankfurt/Main, 06.11.1989 - 2/24 S 536/88 (https://dejure.org/1989,5506)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.11.1989 - 2/24 S 536/88 (https://dejure.org/1989,5506)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. November 1989 - 2/24 S 536/88 (https://dejure.org/1989,5506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 520
  • VersR 1990, 669
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den

    Mit dem Berufungsgericht abzulehnen ist die in Rechtsprechung und Literatur vertretene andere Ansicht, daß im Falle eines Anspruchsübergangs auf den Sozialversicherungsträger die Ausschlußfrist erst ab dessen Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen läuft (so aber LG Frankfurt a.M. NJW 1990, 520 u. RRa 2003, 74; OLG Celle aaO; Tonner, aaO; Führich, aaO Rdn. 363; Kommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung aaO; a.A. LG Frankfurt a.M. RRa 1999, 137).

    Das Landgericht Frankfurt a.M. (NJW 1990, 520) hat sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestützt, daß nach einem bereits zur Zeit des schädigenden Ereignisses erfolgten Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger für den Beginn der Verjährung nicht auf die Kenntnis des Geschädigten, sondern nur auf die des Versicherungsträgers abgestellt werden kann (BGHZ 48, 181 ff.).

  • OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 16 U 27/02

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevertrages: Wirksamkeit einer Klausel

    Eine unmittelbare Geltung dieser Vorschrift für deliktische Ansprüche wird deshalb allgemein abgelehnt (Staudinger/Eckert, BGB, § 651g RN 25; Tonner in MünchKomm-BGB, § 651g RN 2; Führich, Reiserecht, RN 360; Seyderhelm, Reiserecht, BGB § 651 g RN 7; a.A. LG Frankfurt am Main [24. ZK] - 6.11.1989- NJW 1990, 520).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2006 - 4 U 49/06

    Haftung eines GmbH - Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen verspäteter Stellung

    aaa) Die Rechtsfigur des rechtmäßigen Alternativverhaltens erlaubt dem Schädiger die haftungsbefreiende Einwendung, dass der Schaden auch bei normgerechtem Verhalten eingetreten wäre (BGHZ 96, 157, 173; 90, 103, 111; Urt. v. 25.11.1992 - VIII ZR 170/91, NJW 1990, 520, 521; Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661, 662 f.; MünchKomm(BGB)/Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 211 ff.; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 249 Rdnr. 72 ff.; Palandt/Heinrichs, aaO., vor § 249 Rdnr. 105).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 16 U 101/02

    Reisevertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Anmeldung deliktischer Ansprüche

    Demgegenüber vertreten vor allen die verschiedenen Kammern des Landgerichts Frankfurt am Main den gegenteiligen Standpunkt (21. Zivilkammer RR, 1998, 160; 24. Zivilkammer NJW 1987, 132 und NJW 1990, 520; 19. Zivilkammer RR 02, 69).
  • OLG Celle, 21.03.2002 - 11 U 139/01

    Zustandekommen eines Reisevertrages im eigentlichen Sinne; Übergang des

    a) § 651 g Abs. 1 BGB erlegt nicht nur dem Reisenden, sondern auch dem Sozialversicherungsträger die Obliegenheit auf, die Ausschlussfrist selbst zu wahren (so auch LG Frankfurt/Main in NJW 1990, 520; Führich, § 12, Rn. 363; Kommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, a. a. O.).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2003 - 24 S 228/02

    Ausschlussfrist / Sozialversicherungsträger / Deliktische Ansprüche

    Grundsätzlich gilt, dass nicht nur der Reisende, sondern auch der Sozialversicherungsträger, dem reisevertragliche Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht des bei ihm versicherten Reisenden zustehen, diese Ansprüche innerhalb eines Monats gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen hat (LG Frankfurt am Main, NJW 1990, 520; Führich, a.a.O., Rdnr. 63).

    Beginn der Ausschlussfrist für den Sozialversicherungsträger ist dabei - entgegen dem Wortlaut des § 651 g Abs. 1 BGB - nicht das vertraglich vorgesehene Reiseende, sondern der Zeitpunkt, an dem der Sozialversicherungsträger von dem anspruchsbegründenden Vorgang und der Person des Reiseveranstalters Kenntnis erlangt hat (LG Frankfurt am Main, NJW 1990, 520; Führich, a.a.O., Rdnr. 63).

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