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   OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ss 31/01   

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https://dejure.org/2001,6365
OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ss 31/01 (https://dejure.org/2001,6365)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.03.2001 - 1 Ss 31/01 (https://dejure.org/2001,6365)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. März 2001 - 1 Ss 31/01 (https://dejure.org/2001,6365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung des Revisionsgerichts zur Anregung der Stellung eines Antrags nach § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) durch die Staatsanwaltschaft; Umfang der zulässigen Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2110
  • StV 2002, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ss 31/01
    Der Senat sieht sich durch die in Form eines obiter dictum geäußerte Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 27. März 2000 (NStZ 2000, 382, 383) nicht gehindert, in vorliegendem Fall gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu verfahren.
  • KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ss 31/01
    Zwar trifft es zu, dass die Initiative für eine Verwerfung im Beschlusswege grundsätzlich von der Generalstaatsanwaltschaft ausgehen soll, (Neuhaus StV 2001, 152, 153, m. w. N.), dennoch ist es dem Revisionsgericht im Einzelfall nicht verwehrt, die Stellung eines Antrages nach § 349 Abs. 2 StPO anzuregen (so auch KG StV 2001, 153ff.).
  • OLG München, 30.05.2007 - 5St RR 35/07

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch bei ausschließlicher Begründung mit Beteiligung der

    Denn einerseits ist es dem Revisionsgericht im Einzelfall nicht verwehrt, die Stellung eines Antrags nach § 349 Abs. 2 StPO anzuregen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3.4.2002, 1 Ss 224/01; OLG Zweibrücken NJW 2001, 2110; KG StV 2001, 153, 154 jeweils m.w.N.) und andererseits wahrt die Offenlegung des vorläufigen Beratungsergebnisses den Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs und den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 103 Abs. 1 GG).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2002 - 1 Ss 224/01
    Der Senat hat bereits verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass es dem Revisionsgericht im Einzelfall nicht verwehrt ist, die Stellung eines Antrags nach § 349 Abs. 2 StPO anzuregen, da dies weder gegen den Gesetzeswortlaut verstößt, noch prozess- oder systemwidrig ist (vgl. Senatsbeschluss NJW 2001, 2110; ebenso KG StV 2001, 153 ff; Friemel, NStZ 2002, 72, 73 f).
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