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   LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03   

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https://dejure.org/2004,7059
LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03 (https://dejure.org/2004,7059)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03 (https://dejure.org/2004,7059)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03 (https://dejure.org/2004,7059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tödlicher Unfall infolge zu dichten Auffahrens auf Autobahn; "Karlsruher Raser-Fall"; Beginn des Überholvorgangs auf einer Autobahn; Strafzumessung bei Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs; Strafzumessung bei Verurteilung wegen fahrlässiger ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des Überholvorgangs auf einer Bundesautobahn

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein atypischer Kausalverlauf ("Autobahndrängelfall")

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Dichtes Auffahren auf der Autobahn zur Erzwingung

    AG Karlsruhe, 16.02.2004 - 2 Ls 40 Js 26274/03

    Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003

Sonstiges

  • zeit.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkehrsdelikte: Der Tod im Rückspiegel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 915
  • NStZ 2005, 451
  • NZV 2005, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
    Es handelt sich auch um eine erhebliche und nahe liegende Gefahr, dass sich der Fahrer eines Fahrzeugs, dem ein anderes Fahrzeug all zu dicht auffährt, das sich darüber hinaus noch drastisch weiter nähert, dadurch zu einem unsachgemäßen und sich und andere gefährdenden unfallträchtigen Verhalten hinreißen lässt (vgl. BGHSt 22, 341, 346).

    Es handelte sich nicht um einen außergewöhnlichen Kausalverlauf, vielmehr um eine ganz nahe liegende und direkte Ursache (vgl. BGHSt 22, 341, 346).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 262/71
    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
    Der Überholvorgang beginnt bereits bei einem schon vorher linksfahrenden Fahrzeug mit der deutlichen Verkürzung des Sicherheitsabstandes (§ 4 StVO) mit Überholgeschwindigkeit in Überholabsicht (Bay DAR 93, 269, Kar NJW 72, 962, 963, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35 Aufl. § 5 StVO Rz. 22).

    Eine solche Gefährdung setzt voraus, dass ein Unfall in bedrohliche bzw. nächste Nähe gerückt wird (Kar NJW 72, 962).

  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
    Das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers ist dann nicht schuldhaft, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um einen Unfall zu verhindern, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH VersR 76, 734).
  • BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72

    Schutzzweck des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
    Von einem, eventuell strafmildernden, Mitverschulden ist daher - abgesehen von der Frage des Schutzzweckes der entsprechenden Ordnungsvorschrift (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 4 Satz 3 StVO) und der weiteren Frage, ob der Angeklagte sich wegen seines eigenen pflichtwidrigen Verhaltens darauf berufen kann (vgl. BGH VersR 75, 37, 39, Ko VRS 50, 112) - nicht auszugehen.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.1975 - 1 Ss 42/75

    Autobahn; Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Dauer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
    Wer von seinem gleichschnellen Vordermann, nicht nur ganz vorübergehend, einen Abstand einhält, der geringer ist als die in 0, 8 Sekunden durchfahrene Strecke - bei 180 km/h also unter 40 m - gefährdet hierdurch den Vordermann (Kar, NJW 1971, 1 ..., VRS 49, 448, Jagusch-Hentschel a.a.O. § 4 StVO Rz. 6).
  • AG Karlsruhe, 16.02.2004 - 2 Ls 40 Js 26274/03

    Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
    Der Angeklagte wurde mit Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 16.02.2004 - 2 Ls 40 Js 26274/03 - wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
    Die gleichgültigkeitsbedingte Rücksichtslosigkeit wird durch ein unbewusst fahrlässiges Verhalten nicht ausgeschlossen (BGH VRS 7, 98, VRS 16, 354, 356, VRS 23, 289, 291, Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 315 c Rz. 19 b).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Das setzt jedoch voraus, dass die Berichterstattung nachweislich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten gravierend beeinträchtigt hat oder mit einer ganz erheblichen seelischen Belastung für ihn verbunden war (BGH, Urteil vom 07.11.2007 - 1 StR 164/07; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03; Maier in: MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 270).
  • LG Flensburg, 27.05.2021 - V Qs 17/21

    Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Provokation durch Polizisten im

    Wiederum ausgehend von der Geschwindigkeit von 143, 85 km/h ergibt sich eine in 0, 8 Sekunden durchfahrene Strecke von etwa 32 m. Angesichts dessen, dass die zwischen dem Fahrzeug des Beschuldigten und der vorausfahrenden Polizeistreife befindliche Strecke von höchstens 15 m ausgehend von einer Geschwindigkeit von 143, 85 km/h in weniger als 0, 4 Sekunden durchfahren wurde, konnten bereits eine geringe Fehlreaktion des nachfahrenden Beschuldigten oder der geringste technische Defekt zu einem Unfall führen (vgl. LG Karlsruhe, NJW 2005, 915 (915f.)).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Dass das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 29.7.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03 (abgedruckt bei juris, dort Rn. 549 - sog. "Autobahnraser - Fall") zu einer anderen Beurteilung gekommen ist, führt entgegen der Ansicht der Revision nicht zu einer anderen Bewertung, zumal die für die dortige Strafkammer hierfür tragenden Gründe der Entscheidung selbst nicht zu entnehmen sind und das Urteil in der Öffentlichkeit zu heftigen Kontroversen führte (vgl. hierzu auch die Besprechung von Brandenstein/Kury in NZV 2005, 225 ff.).
  • VG Augsburg, 29.01.2008 - Au 3 K 07.1287

    Fahrtenbuchauflage; Firmenfahrzeug; Zeugnisverweigerungsrecht

    Das dichte Auffahren und anschließende Rechtsüberholen stellt auch ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten dar, da gerade bei der gefahrenen hohen Geschwindigkeit ein Unfall von der geringsten Fehlreaktion eines der beteiligten Fahrer abhängt (vgl. LG Karlsruhe vom 29.7.2004 11 Ns 40 Js 26274/03).
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