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OLG Köln, 08.02.1972 - Ss 263/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1335
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des …
Ob dieser Tatbestand auch dadurch verletzt wäre, daß der Angeklagte den vorhergegangenen Entzug der Fahrerlaubnis verschwieg, kann dahinstehen (vgl. OLG Köln NJW 1972, 1335 [OLG Köln 08.02.1972 - Ss 263/71]; BayObLG VRS 15, 278; BGHSt 25, 95 und 33, 190). - OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87
Strafbarkeit des Fahrlehrers
Diese Urkunde erweist zu öffentlichem Glauben, daß der mit dem Lichtbild identische Besitzer die in dem Ausweis näher bezeichnete Person und dieser die im Papier gekennzeichnete Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BGH, NJW 1955, 839; 1973, 474; VRS 15, 419, 424; OLG Hamm, VRS 21, 363; OLG Köln, NJW 1972, 1335; LK-Tröndle, 10. Aufl., § 271 Rn 44; Dreher-Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 271 Rn 10; a. A. BayObLG, VRS 15, 280, das die Beweiskraft für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verneint, insoweit aber durch die zit. neueren Entsch. - BGH, 21.12.1972 - 4 StR 561/72
Strafbarkeit des pflichtwidrigen Ausstellens von Führerscheinen gegen Bezahlung - …
Es steht außer Zweifel, daß der Führerschein eine amtliche Bescheinigung ist (§ 2 Abs. 2 StVG, § 4 Abs. 2 StVZO) mit Beweiswirkung für und gegen jedermann hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis und hinsichtlich des Nachweises, daß der augenblickliche Besitzer mit der im Führerschein bezeichneten Person identisch ist (BGH NJW 1955, 839, 840 [BGH 29.01.1955 - 3 StR 388/54]; BGH VRS 15, 419, 424; OLG Hamm VRS 21, 363 und OLG Köln NJW 1972, 1335, 1337 [OLG Köln 08.02.1972 - Ss 263/71];… LK 9. Aufl. § 271 Rdn. 44). - BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für …
Dabei mag dahinstehen, wieweit sich allgemein die erhöhte Beweiskraft eines Führerscheines erstreckt, insbesondere, ob sie bei einem Ersatzführerschein sich auch darauf bezieht, die Fahrerlaubnis habe zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Ersatzpapiers noch fortbestanden (verneinend OLG Köln NJW 1972, 1335).