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Rechtsprechung
   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.05.1950 - I ZS 97/49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1950,143
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.05.1950 - I ZS 97/49 (https://dejure.org/1950,143)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 04.05.1950 - I ZS 97/49 (https://dejure.org/1950,143)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 04. Mai 1950 - I ZS 97/49 (https://dejure.org/1950,143)
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Volltextveröffentlichung

  • degruyter.com

    MilRegG. Nr. 52; Ges. Nr. 13 All. Höh. Komm. Axt. III

Kurzfassungen/Presse

  • landesarchiv-bw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Belegenheit von Forderungen, Bedeutung des Erfüllungsordes hierfür und für das anzuwendende Währungsrecht

Papierfundstellen

  • OGHZ 4, 51
  • NJW 1950, 643
  • NJW 1950, 906
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Die von ihm mit angeführte Entscheidung OGHZ 4, 51 betrifft überhaupt keinen Fall der Rückerstattung, sondern befaßt sich mit der Rechtsstellung des "Custodian" nach dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung, Insbesondere ist aber irreführend, wenn es den Kläger als "Treuhänder im Rückerstattungsverfahren" bezeichnet (vgl. Art. 46 REAO = Art. 53 REG (AmZ) = Art. 45 REG (BrZ)).

    Seine Ausführungen, insbesondere sein Vergleich mit dem "Sondertreuhänder" der sowjetischen Besatzungszone gemäß SMA-Befehl Nr. 124, lassen indessen erkennen, daß er die Treuhänder aller Besatzungszonen in dieser Hinsicht einheitlich beurteilt (vgl. auch OGHZ 4, 51 [53]).

  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Da die Zwangsgewalt jedes Staates an seinen Grenzen endet, können nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen Enteignungen mit privatrechtlichen Folgen nur Vermögensgegenstände ergreifen, die in dem Gebiet des enteignenden Staates belegen sind, selbst wenn die Absicht dahin geht, ihnen eine weiterreichende Wirkung beizulegen ( BGHZ 2, 218 [222]; OGHZ 1, 386 [390]; 4, 51 [54]).
  • BGH, 04.01.1952 - I ZR 67/51

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat schließt sich hier der vom Reichsgericht (RGZ 107, 44 [46]; 145, 16 [19]) und vom OGH Köln (OGHZ 1, 386 [391]; 4, 51 ff [54]) und auch sonst in der Rechtsprechung und im Schrifttum (Nachweise in OGHZ 1, 392) überwiegend vertretenen Auffassung an.

    Diese Rechtsgrundsätze galten auch im Verhältnis der einzelnen Bundesstaaten zueinander und sind jetzt auf die durch die Besatzungsmächte geschaffenen Gebietsteile Deutschlands anzuwenden, in denen sich verschiedene Rechtskreise überschneiden (RGZ 102, 251; OGHZ 1, 386 ff [391]; 4, 51 ff [54]).

  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Zur Frage, nach welchem Recht die Klageforderung umzustellen ist, hat sich das Berufungsgericht dem Urteil des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone vom 4. Mai 1950 (OGHZ 4, 51) angeschlossen, wo ausgeführt ist, daß für die Frage der Anwendbarkeit von ost- oder westzonalem Währungsrecht der Parteiwille nicht zur Verfügung stehe, weil es in der Regel an einem ausdrücklichen Parteiwillen fehle, daß auch kein sogenannter hypothetischer Parteiwille festgestellt werden könne und daß daher nur die.
  • BGH, 12.11.1959 - VII ZR 165/58

    Ostenteignung. Bürgschaft

    Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des internationalen und des interzonalen Rechts, daß staatliche Eingriffe wie Enteignungen in ihrer Wirkung auf das Gebiet des Staates beschränkt sind, von dem die Enteignungsmaßnahme getroffen worden ist (OGHZ 1, 386, 390; 4, 51, 56; BGHZ 2, 218, 222; 9, 34, 38; 12, 79, 84; 13, 106, 108; 17, 74; 78; 20, 4, 23, 333; 25, 127; vgl. auch Ficker, Grundfragen des deutschen interlokalen Rechts in Beitr.
  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Denn nach anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen und interzonalen Privatrechts endet die Wirkung von Enteignungsmaßnahmen an der Grenze des Landes oder des Gebietes, von dem sie ausgegangen sind (OGHZ 1, 386 [390]; 4, 51 [56]).
  • BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50

    Umstellung. Ost- oder Westwährung

    Diese Rechtsprechung ist von dem Obersten Gerichtshof für die Britische Zone für die durch die Währungsreformen des Jahres 1948 entstandenen Verhältnisse übernommen worden (OGHZ 1, 386 (392); 4, 51 (56)).
  • BGH, 15.02.1961 - V ZR 192/59
    Die Erheblichkeit des (hypothetischen) Parteiwillens im ersteren Sinne wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint (OGHZ 4, 51, 56; Senatsurteil BGHZ 1, 109, 112; Urteil des IV. Zivilsenats BGHZ 5, 302, 311).
  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Die Streitfrage, welches Währungsrecht anzuwenden ist, hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 26. Januar 1951 - V ZR 43/50; BGHZ 1, 109 - im Anschluss an die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone in OGHZ 4, 51 für eine Darlehensforderung dahin entschieden, dass die Umstellung einer von der Währungsumstellung entstandenen Forderung gegen einen im westdeutschen Währungsgebiet wohnenden Schuldner sich nach dem westdeutschen Umstellungsgesetz richte, da nur der Wohnsitz des Schuldners im Zeitpunkt der Währungsreform als Anknüpfungspunkt in.
  • BGH, 15.04.1955 - V ZR 65/54

    Rechtsmittel

    Der Senat hält demnach aus den in seinem Urteil vom 26. Januar 1951 - BGHZ 1, 109 [112 f] im Anschluß an OGHZ 1, 386 [391] und 4, 51 [54] angestellten weiteren Erwägungen daran fest, daß für die Frage des anzuwendenden Rechts der Wohnsitz des Schuldners maßgebend ist, und zwar ohne Rücksicht auf den etwa abweichend vereinbarten Leistungsort.
  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 6/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1951 - V ZR 43/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.04.1955 - I ZR 37/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1952 - V ZR 29/51

    Rechtsmittel

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