Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1951 - 2 StR 55/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfüllen der Anforderungen des § 267 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) lediglich durch einen Verweis eines Urteils auf die Strafzumessungsgründe eines anderen Urteils - Erforderlichkeit des Beruhens der zur Verurteilung eines Angeklagten führenden Strafzumessungsgründe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 413
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …
Die Vorschrift verlangt von ihm, dem Revisionsgericht durch entsprechende Darlegungen in den Urteilsgründen die Nachprüfung der getroffenen Feststellungen auf ihre Richtigkeit zu ermöglichen (…KK-Engelhardt, StPO , 6. Aufl., § 267 Rdnr. 12 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 45 ; BayObLG, Beschluss vom 01.04.1985, DAR 1986, 248 ), wobei diese Nachprüfung dann allerdings auf Rechtsfehler beschränkt bleibt (BGH NJW 1951, 413). - BGH, 31.10.1961 - 1 StR 401/61
Gerechte Strafe für den Fall des schweren Diebstahls im Rückfall; Verweisung …
Auch in diesem Zusammenhang fällt ins Gewicht, daß er im Falle N. eine bisher noch nicht gezeigte verbrecherische Intensität an den Tag legte." Die Strafkammer ist also nicht in den (in BGH LM Nr. 3 zu § 267 Abs. StPO = NJW 1951, 413 Nr. 7 erörterten) Fehler verfallen, bezüglich der Strafzumessungsgründe auf ein früheres Urteil zu verweisen. - KG, 13.01.1997 - 1 Ss 332/96
Anforderungen an die Urteilsgründe bei strafschärfender Verwertung von …
Damit wäre eine pauschale Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zur Rechtsfolgenseite nicht zu vereinbaren (vgl. BGH NJW 1951, 413; OLG Köln MDR 1979, 865; OLG Stuttgart Justiz 1979, 271;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., Rdn. 30 m.w.Nachw.).
- BGH, 21.08.1974 - 3 StR 218/74
Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - Rechtmäßigkeit einer Entziehung …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, sind derartige Bezugnahmen unzulässig (BGH NJW 1951 413; BGH 3 StR 888/53 vom 18. Februar 1954; 1 StR 55/54 vom 16. März 1954; 2 StR 61/56 vom 13. April 1956 = LM Nr. 4 zu § 352 StPO). - BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
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Die Umstände, aus denen das Vorliegen dieser Tatsachen gefolgert worden ist, brauchen im Hinblick auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht angegeben zu werden (BGH NJW 1951, 413). - BGH, 20.05.1960 - 4 StR 139/60
Verminderte Zurechnungsfähigkeit eines Debilen bzw. leicht Schwachsinnigen - …
Die Aufgabe des Revisionsgerichts beschränkt sich insoweit auf die Prüfung, ob die Feststellungen des Tatrichters Widersprüche aufweisen und Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen widersprechen (BGH NJW 1951, 413 Nr. 27). - BGH, 20.11.1959 - 4 StR 531/58
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Die Aufgabe des Revisionsgerichtes beschränkt sich in diesem Punkte lediglich auf die Prüfung, ob die Feststellungen des Tatrichters eindeutig sind, keine Widersprüche aufweisen und den Denkgesetzen sowie den allgemeinen Erfahrungssätzen nicht widersprechen (BGH NJW 1951, 413 Nr. 27). - BGH, 28.05.1953 - 4 StR 191/53
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Er führt indes nicht zur Aufhebung des ganzen Strafausspruches; es ist vielmehr lediglich die Nachholung der Entscheidung über die Anrechnung der Untersuchungshaft geboten (BGH vom 13. November 1952 4 StR 492/52), wobei darauf verwiesen wird, dass Leugnen eines Angeklagten die Nichtanwendung der Untersuchungshaft nur begründen kann, wenn es auf Uneinsichtigkeit beruht (BGHSt vom 13. März 1951 2 StR 55/51). - BGH, 12.05.1953 - 1 StR 202/53
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Wie dieser die für die Strafbemessung massgebenden Gründe auch dann selbständig feststellen muss, wenn ein Mittäter des Angeklagten von einem anderen Gericht bestraft worden ist (vgl. BGH 2 StR 55/51 vom 13. März 1951 und 4 StR 129/51 vom 5. April 1951), so ist auch hier der Richter verpflichtet, über das Mass der Gesamtstrafe eigene Erwägungen anzustellen, insbesondere solche, die sich aus etwaigen nach dem früheren Urteil eingetretenen Umständen ergeben; in Fällen, in denen, wie hier, bereits das frühere Gericht eine Gesamtstrafe ausgesprochen hatte, ist er dabei an die Gründe, die dieses Gericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe erwogen hatte, nicht gebunden. - BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58
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Die Aufgabe des Revisionsgerichts beschränkt sich in diesem Punkte lediglich auf die Prüfung, ob die Feststellungen des Tatrichters eindeutig sind, keine Widersprüche aufweisen und den Denkgesetzen sowie den allgemeinen Erfahrungssätzen nicht widersprechen (BGH NJW 1951, 413 Nr. 27). - BGH, 25.09.1959 - 4 StR 337/58
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- BGH, 18.02.1954 - 3 StR 888/53
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- BGH, 01.03.1955 - 5 StR 613/54
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