Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1951 - I ZR 58/51 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 3, 316
- NJW 1952, 258
- MDR 1952, 161
- DB 1952, 57
- DB 1952, 99
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53
Aufrechnung mit Rüstungsforderungen
In den Entscheidungen vom 30. Oktober 1951 - I ZR 58/51 - (BGHZ 3, 316 = NJW 1952, 258 ), vom 28. März 1952 - I ZR 112/51 - (NJW 1952, 817 ), vom 8. Mai 1953 - I ZR 120/52 - (LindMöhr Nr. 8 zu § 387 BGB) und vom 3. Juli 1953 - I ZR 216/52 - (BGHZ 10, 205 = NJW 1953, 1425 [BGH 03.07.1953 - I ZR 216/52]) und I ZR 217/52 - (…LindMöhr a.a.O. Nr. 9) hat der I. Zivilsenat darüber feste Grundsätze entwickelt, die er in der Entscheidung vom 8. Oktober 1954 - I ZR 102/52 - (BGHZ 15, 27) näher erläutert und gegen mißverständliche Auslegungen und Einwendungen abgegrenzt und verteidigt hat.In allen diesen Fällen traten als Kläger Gesellschaften auf (im Falle BGHZ 15, 27 eine Aktiengesellschaft, sonst Gesellschaften mit beschränkter Haftung), an denen das Reich entweder allein oder (wie im Falle BGHZ 3, 316) zu einem Bruchteil unmittelbar oder mittelbar beteiligt war, die also Kriegsgesellschaften im Sinne des § 14 Nr. 5 UmstG waren.
Auch die Eigenschaft der Gläubigerin als "Kriegsgesellschaft" (§ 14 Nr. 5 UmstG) wird (z.B. BGHZ 3, 316 [318]) nur als Anhalt für den allein entscheidenden Gesichtspunkt bezeichnet, ob nämlich die Gläubigerin trotz ihrer rechtlichen Selbständigkeit lediglich eine juristisch verselbständigte besondere Erscheinungsform des Reiches ist.
In der Entscheidung BGHZ 3, 316 wird die Entscheidung noch darauf abgestellt, daß infolge der dem Reich auf Grund seiner Weisungsbefugnis zustehenden Herrschaft von der gesellschaftlichen Eigenpersönlichkeit der Gläubigerin kaum etwas übrig geblieben, sie also mittelbarer Reichsbesitz geworden sei (…a.a.O. 319).
In den älteren Entscheidungen des I. Zivilsenats klingt zwar ein solcher Gedanke an, in BGHZ 3, 316 [318] wird in der Anwendbarkeit des § 14 Nr. 5 UmstG ein Anhaltspunkt für die Zulassung der Aufwertung gesehen.
- BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55
Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit …
Erst der Bundesgerichtshof hat gegenüber Forderungen im wesentlichen von Kriegsgesellschaften im Sinne des § 14 Nr. 5 UmstG die Aufrechnung mit Forderungen gegen das Reich zugelassen (BGHZ 3, 316; 17, 19, 22 [BGH 17.03.1955 - II ZR 332/53]m. w. Nachw.). - BGH, 08.10.1954 - I ZR 102/52
Aufrechnung gegenüber reichseigenen Banken
Mit der Frage, wie die Lage sich gestaltet, wenn auf der Seite des klagenden Gläubigers nicht das Reich selbst, sondern eine Reichsgesellschaft steht, die Gegenforderungen, (z.B. aus Kriegslieferungen, sich aber gegen den Reichsfiskus richten, hat sich der erkennende Senat in den Urteilen vom 30. Oktober 1951 = BGHZ 3, 316 (Schwarze Meer-Flotte), vom 19. Mai 1953 - I ZR 130/52 - und 28. März 1952, NJW 1952, 817 (Deutsche Revisions- und Treuhandgesellschaft) befaßt.Auf Grund dieser tatsächlichen Feststellungen kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, daß der Klägerin im Gegensatz zu dem in BGHZ 3, 316 entschiedenen Fall eine Geschäftsführung für eigene Rechnung nicht untersagt und ihr der Erwerb von Eigentum, Forderungen und Gewinnen nicht etwa nur für Rechnung des Reiches gestattet gewesen sei.
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86
Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem …
Dieser Verstoß gegen § 565 Abs. 2 ZPO ist von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHZ 3, 320, 324) [BGH 30.10.1951 - I ZR 58/51]. - BGH, 03.07.1953 - I ZR 217/52
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Das Berufungsgericht folgert hieraus, dass damit die Klägerin die Voraussetzungen erfülle, unter denen der Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 316) eine Aufrechnung ihrer Forderungen mit Forderungen gegen das Reich für zulässig erklärt habe.Es ist nicht richtig, dass in den bisherigen Entscheidungen (BGHZ 3 S. 316 und NJW 52 S. 817) der Grundsatz der Gegenseitigkeit der aufzurechnenden Forderungen verlassen worden ist und dass an der grundsätzlichen Selbständigkeit des GmbH-Vermögens selbst im Falle der Vereinigung aller Geschäftsanteile in einer Hand (Einmanngesellschaft) Zweifel erhoben worden sind.
- BGH, 23.01.1953 - I ZR 35/52
Rechtsmittel
Der Senat hat in seiner Entscheidung BGHZ 3, 316 zwar die Möglichkeit offen gehalten, daß ein Schuldner des Reiches oder eines ihm gleichstehenden Gläubigers für den Fall des Scheiterns seiner Aufrechnung mit Forderungen gegen das Reich sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht zurückziehen könne, das ihm unter Umständen erlaube, die Erfüllung einer Reichsforderung solange zu verweigern, bis die Geltendmachung seiner eigenen Forderung möglich sei.Dabei handelte es sich in BGHZ 3, 316 nicht um die Geltendmachung von Kriegssachschädenforderungen.
- BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57 Angesichts der von ihr gegenüber dem OKH übernommenen Aufgaben und der Art ihrer Durchführung müsse die Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 3, 316, 318 ), insbesondere nach dem einen dem vorliegenden ähnlichen Fall behandelnden Urteil des II. Zivilsenats vom 17. März 1955 - BGHZ 17, 19, 26 ff -, als eine juristisch verselbständigte Erscheinungsform des Reiches angesehen werden.
- BGH, 03.07.1953 - I ZR 216/52
Aufrechnung gegenüber Kriegsgesellschaften
Zwei dieser Entscheidungen (betr.: Nachschubschiffahrt im Schwarzen Meer) hatten Forderungen einer Gesellschaft zum Gegenstande, an der das Reich allenfalls mit einem Bruchteil des Geschäftskapitals beteiligt war (Urteile vom 30.10.1951 BGHZ 3, 316 und vom 19. Mai 1953 - I ZR 130/52 - Die dritte Entscheidung (betr: Energieversorgung der besetzten Ostgebiete vom 29. Harz 1952 NJW 52, 817) behandelte Forderungen einer Gesellschaft, deren Kapital sich voll in der Hand des Reiches befand. - BGH, 21.06.1955 - I ZR 93/54
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Auf die Revision der Klägerin wurde dieses Berufungsurteil durch Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951 (BGHZ 3, 316 ff) aufgehoben und es wurde dem Berufungsgericht die erneute Prüfung der darin abgelehnten Aufrechnung aufgegeben. - BGH, 19.11.1954 - I ZR 170/52
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Durch Aufrechnung mit diesen Forderungen sieht das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Senatsentscheidung BGHZ 3, 316 und die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 2, 300 ff) die Klageforderung als getilgt an. - BGH, 28.03.1952 - I ZR 112/51
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- BGH, 06.04.1967 - III ZR 75/65
Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken - Anspruch auf eine höhere …
- BGH, 15.02.1962 - VII ZR 187/60
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- BGH, 29.01.1959 - VII ZR 32/58
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- BGH, 03.07.1953 - I ZR 71/52
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- BGH, 19.05.1953 - I ZR 130/52
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- BGH, 30.04.1955 - II ZR 109/53
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- BGH, 19.11.1954 - I ZR 253/52
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- BGH, 27.10.1953 - I ZR 100/52
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- BGH, 19.09.1952 - I ZR 19/52
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