Rechtsprechung
| BGH, 18.10.1951 - 4 StR 534/51 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 35
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 08.10.1953 - 4 StR 434/53
Rechtsmittel
Ob die Angeklagte mit dem von ihr gesteuerten Personenkraftwagen die unternommene Überholung der vor ihr herfahrenden Radfahrerin erst nach Überquerung der von links einmündenden Adamstrasse beendet haben würde, ist ohne Belang; denn unter einem Überholen an Strassenkreuzungen oder Strasseneinmündungen ist nicht nur ein Überholen auf der Schnittfläche der Strassen, sondern jedes überholen zu verstehen, das den Überholenden daran hindert, auf der Schnittfläche so eingeordnet zu fahren, wie er das ohne den Überholungsvorgang tun müsste (BGH NJW 1952, 35 Nr. 24).Auch der Umstand, dass die Radfahrerin auf das von der Angeklagten, bevor sie zur Überholung ansetzte, gegebene Warnzeichen nicht erkennbar reagierte, machte die Gefahr eines Zusammenstosses nicht voraussehbar; denn es entspricht der täglichen Erfahrung, dass Radfahrer, die sich auf der richtigen Strassenseite befinden, sich bei hinter ihnen ertönenden Warnzeichen nicht umsehen, sondern ihre Fahrtrichtung beibehalten und es dem nachfolgenden Kraftfahrzeug überlassen, sie unter genügendem Ausbiegen nach links zu überholen; mit solchem Verhalten rechnet auch der Kraftfahrer, der nicht wissen kann, ob der Radfahrer das Warnzeichen gehört und aufgenommen hat (BayObLG DAR 1930, 107 Nr. 99; BGH NJW 1952, 35 Nr. 24).
Mit einem so völlig unvernünftigen und verkehrswidrigen, durch nichts gebotene Verhalten einer erwachsenen Radfahrerin zu rechnen, bestand mangels irgendwelcher Anhaltspunkte keine Veranlassung (BGH NJW 1952, 35 Nr. 24; 3 StR 894/52 vom 23. April 1953 und 4 StR 42/53 vom 30. April 1953 = BGHSt 4, 182, 188).
- BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Rechtsmittel
Auf ein so verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des Lastkraftwagenführers brauchte sie sich nicht einzustellen (BGHSt 4, 182; NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 130/53 vom 11. Juni 1953). - BGH, 30.04.1953 - 4 StR 42/53
Rechtsmittel
Der Angeklagte brauchte aber nicht damit zu rechnen, dass vor ihm fahrende Radfahrer plötzlich ihre Richtung ändern würden, ohne dass sie vorher rechtzeitig und deutlich diese Absicht kundgetan hatten (BGH NJW 1952, 35).
- BGH, 11.06.1953 - 4 StR 130/53
Rechtsmittel
Auf ein so vorschriftswidriges und unbedachtes Verhalten mußte er sich nicht einstellen (BGH NJW 1952, 35 und die zum Abdruck bestimmte Entscheidung vom 23. April 1953 3 StR 894/52). - BGH, 04.11.1958 - 4 StR 162/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.01.1956 - 4 StR 427/55
Rechtsmittel
Eine Verpflichtung, sich vor dem überholen darüber Gewißheit zu verschaffen, ob der zu überholende Fahrzeugführer seine Überholungsabsicht erkannt hat, besteht aber nicht, weil er nicht feststellen kann, ob der zunächst auf der rechten Fahrbahn unverändert geradeaus fahrende Kraftfahrer das zur Kundgebung der Überholungsabsicht bestimmte Warnzeichen bemerkt und aufgenommen hat (vgl BGH NJW 1952, 35 Nr. 24; DAR 1954, 19 für das Überholen von Radfahrern). - BGH, 17.09.1953 - 3 StR 295/53
Tötung von 'Reichsausschusskindern' mit Luminal oder durch Morphiuminjektionen
An sie ist auch der Bundesgerichtshof in diesem Falle gebunden (BGH NJW 1952, 35). - BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Rechtsmittel
Er fuhr mit einer damals noch zulässigen Geschwindigkeit und brauchte seine Fahrweise - nicht von vornherein auf ein grob verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des vorausfahrenden Lastwagenführers einzurichten (BGH in NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 410/55 vom 17. November 1955).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".