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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,417
BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51 (https://dejure.org/1951,417)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1951 - 2 StR 212/51 (https://dejure.org/1951,417)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1951 - 2 StR 212/51 (https://dejure.org/1951,417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 72
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.10.1938 - 5 D 692/38

    1. Zur Form des Strafantrages. 2. Zum Begriffe des "Vorteils" i. S. des § 164 …

    Auszug aus BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51
    Er liegt euch darin, dass der Täter den Verdacht einer Straftat von sich abwendet (RGSt 72, 387).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

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  • BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94

    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff …

    Im weiteren Sinne sind Zeitgesetze auch solche, mit denen der Gesetzgeber keine ihrer Natur nach auf Dauer angelegte Regelung treffen, sondern wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit mit Bestimmungen, die erkennbar Übergangscharakter haben, gerecht werden will (BGHSt 18, 12, 14; BGH NJW 1952, 72).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmung wurde durch § 102 Nr. 2 WiStG aufgehoben; dass an ihrer Stelle auf die Tat der § 8 Nr. 1 und 3 a.a.O. anzuwenden ist, ist in § 104 Abs. 1 WiStG vorgeschrieben (BGH 2 StR 212/51 vom 2. November 1951 = NJW 1952 S. 72 28 ).

    Dessen Strafvorschriften sind zwar nach Art. 104 Abs. 1 a.a.O. auch auf frühere Taten anzuwenden; doch gilt das nur mit der Einschränkung, dass die zur Tatzeit geltenden, entsprechenden Gesetze eine gleiche Strafe zuliessen (§ 2 Abs. 2 StGB; BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951 und 2 StR 212/51 vom 2. November 1951 = NJW 1952, 72 28 ), Als Maßregel der Sicherung, deren Ausspruch sich nach § 2 Abs. 4 StGB ausschliesslich nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechte bestimmt, kann jedenfalls eine Ersatzeinziehung nicht angesehen werden.

  • BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone bezeichnet als Zeitgesetz nur ein solches Gesetz, bei dem schon während seiner Geltungsdauer, wenn auch nur aus dem Umständen erkennbar ist, daß es zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft tritt (OGHSt 2, 259 [268]. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff des Zeitgesetzes anläßlich des Außerkrafttretens vor Bewirtschaftungsvorschriften dahin bestimmt, daß nur ein solches Gesetz ein Zeitgesetz (im weiteren Sinne) ist, dem nach seinem Zweck und erkennbaren Willen nur vorübergehende Bedeutung zukommt; dies ist dann der Fall, wenn der Gesetzgeber keine ihrer Natur nach auf Dauer angelegte Regelung trifft, sondern wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit durch Bestimmungen gerecht werden will, die erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94

    Ordnungswidrigkeit: Tarifverstoß im Güterverkehr - Anwendung des milderen …

    Als Zeitgesetze sind aber auch Bestimmungen anerkannt, die auch ohne kalendermäßige Befristung ihrer Natur nach zeitbedingt sind, da sie von vornherein keine auf Dauer angelegte Regelung treffen, sondern mit Rücksicht auf außergewöhnliche Verhältnisse nur für deren Dauer gelten wollen bzw. wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gerecht werden sollen, die also erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72/73; BGHSt 6, 30/36/37; 18, 12/14/15; Zeitgesetz im weiteren Sinn).
  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 40/62

    Vergehen gegen das Lebensmittelbeschaugesetz und das Fleischbeschaugesetz - …

    Der Bundesgerichtshof hat in NJW 1952, 72 [BGH 02.11.1951 - 2 StR 212/51] den Begriff des Zeitgesetzes dahin bestimmt, daß dem Gesetz nach seinem Zweck und erkennbaren Willen nur vorübergehende Bedeutung zukomme.
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 798/52

    Rechtsmittel

    Trotzdem hätte die Strafkammer auch in diesem Falle nicht nach § 2 a Abs. 2 Halbsatz 2 StGB von Strafe absehen dürfen; denn die Vorschriften über die Zwangsbewirtschaftung von Lebensmitteln für die Dauer des Krieges und der Nachkriegszeit waren als Zeitgesetze im Sinne des § 2 a Abs. 3 StGB anzusehen (vgl. BGH NJW 1952 S 72 Nr. 28).
  • BGH, 12.06.1953 - 2 StR 11/52

    Rechtsmittel

    Denn die das Blankettstrafgesetz des § 8 Nr. 1 WiStG ausfüllenden wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, die Bezugsbeschränkungen für Zigaretten vorsahen, sind aus den gleichen Gründen als Zeitgesetze im Sinne des § 2 a Abs. 3 StGB anzusehen, aus denen der Senat in der Entscheidung 2 StR 212/51 vom 2. November 1951 (NJW 1952, 72) die Gebrauchtwarenverordnung vom 21. Januar 1942 und die Vorschriften über Höchstpreise für Textilwaren aus der Zeit vor der Preisfreigabe als Zeitgesetze beurteilt hat.
  • BGH, 10.01.1962 - 4 StR 190/61
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  • BGH, 18.02.1957 - III ZR 137/55

    Rechtsmittel

    Wie das Berufungsgericht bereits erwähnt hat, konnte - vor allem damals bald nach Inkrafttreten des neuen Wirtschaftsstrafgesetzes - zumindest zweifelhaft sein, ob die durch dieses Gesetz zuständig gewordenen ordentlichen Strafgerichte das materielle Strafrecht der früheren Rechtsnormen oder des neuen Gesetzes anzuwenden hatten (vgl. hierzu auch BGH in NJW 1952, 72 = LM Nr. 1 zu § 2 a StGB mit Anmerkung und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 112/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 292/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 768/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1953 - 3 StR 473/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1956 - 5 StR 572/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.09.1952 - 1 StR 51/52

    Rechtsmittel

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