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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.1952

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,209
BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52 (https://dejure.org/1952,209)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1952 - 1 StR 130/52 (https://dejure.org/1952,209)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1952 - 1 StR 130/52 (https://dejure.org/1952,209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin - Lebenserfahrung und Menschenkenntnis des Richters - Unzucht mit einen Kinde in Tateinheit mit einem fortgesetzten Verbrechen der Unzucht mit einer Abhängigen

  • opinioiuris.de

    Zuziehung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 27
  • NJW 1952, 899
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52
    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. Februar 1952 - 1 StR 631/51 - näher dargelegt (NJW 1952, 554), dass Bekundungen von Kindern, die sich auf geschlechtliche Vorgänge beziehen, in diesem Alter mit besonderer Vorsicht zu bewerten sind, und die Zuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit in solchen Fällen zur Wahrheitserforschung oft nicht zu umgehen ist.
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Beweiswürdigung; sie ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163, 166 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130, 131).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Aussagen von Kindern (vgl die oben angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52) und zu der bei Hirnverletzten gebotenen Vorsicht (vgl u.a. LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 4 StPO) kann entgegen der Meinung des Beschwerdeführers nicht zum Vergleiche herangezogen werden, die Rechtsprechung zur Beurteilung von Hirnverletzten schon deshalb nicht, weil sich weder aus den Akten und dem Urteil noch aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, daß bei der behaupteten viermaligen Kopfoperation das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).

    Aber auch Fallbesonderheiten zwingen nicht zur Zuziehung eines - psychologischen - Sachverständigen, wenn die Hauptverhandlung Anzeichen erbringt, die ganz deutlich für (oder gegen) die Glaubwürdigkeit der Bekundungen sprechen (BGHSt 3, 27, 30, 7, 82, 85 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52];… ebenso Herdegen in KK § 244 Rdn. 36).

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Sie ist daher auch im geltenden deutschen Strafverfahrensrecht grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163 [165]; 3, 27 [28] und 52 [53]).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,97
BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52 (https://dejure.org/1952,97)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen Begehungsformen einer Strafnorm für die Verurteilung in Betracht kommt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 371
  • NJW 1952, 899
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51

    Walter Huppenkothen

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52
    Ändert sich aber mit dem rechtlichen Gesichtspunkt in dieser Weise die Richtung des Vorwurfs, wird der Zweck, der mit dem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO verfolgt werden soll, nur dann erreicht, wenn auch aus der Art des Hinweises die veränderte Richtung des Vorwurfs ersichtlich ist (Urteil des Senats vom 12. Februar 1952 - 1 StR 658/51).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage …

    Sinn und Zweck des § 265 StPO ist es vor diesem Hintergrund, den Angeklagten vor Überraschungen zu bewahren (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 289; vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82, NStZ 1983, 34; Küpper, NStZ 1986, 249).
  • LG Hagen, 08.07.2026 - 62 StVK 35/26

    Disziplinarmaßnahme, Paket, Schriftwechsel, Würdigung

    Daher ist gem. § 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG auf § 265 Abs. 1 StPO zurückzugreifen (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 27.05.1952 - 1 StR 160/52).
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