Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1952 - 3 StR 174/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 54
- NJW 1952, 985
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- RG, 01.03.1937 - 2 D 811/36
Geht der Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dadurch seines Vorfahrtrechtes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 08.04.1937 - 2 D 905/36
Kann der Kraftwagenfahrer, der sich einer Kreuzung gleichberechtigter Straßen von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 24.05.1940 - 4 D 76/40
Die Halttafel (§ 13 Abs. 1 c StrVerkO. i. d. F. d. VO. v. 13. Oktober 1938 RGBl. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 25.04.1939 - 1 D 266/39
Der Vorfahrtberechtigte, der auf eine Straßenkreuzung zu fährt, darf nicht jede …
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- BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52 Bei dieser Sachlage mußte er nicht nur anhalten (BGHSt 3, 54), sondern er hätte, dem Zweck des Haltegebotes entsprechend, sich genauestens über die Verkehrslage auf der Hauptstraße vergewissern müssen.
Er könne sich nicht darauf berufen, daß er die übermäßige Geschwindigkeit nicht erkannt habe, wenn sie erkennbar war, infolge mangelnder Sorgfalt aber von ihm nicht erkannt worden sei (BGHSt 3, 54 /5o/6j[/) Dieser Meinung tritt der erkennende Senat bei".
- BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52 Bei dieser Sachlage mußte er nicht nur anhalten (BGHSt 3, 54), sondern er hätte, dem Zweck des Haltegebotes entsprechend, sich genauestens über die Verkehrslage auf der Hauptstraße vergewissern müssen.
Er könne sich nicht darauf berufen, daß er die übermäßige Geschwindigkeit nicht erkannt habe, wenn sie erkennbar war, infolge mangelnder Sorgfalt aber von ihm nicht erkannt worden sei (BGHSt 3, 54 [60/61]).
- BGH, 25.01.1955 - 2 StR 331/54
Rechtsmittel
Dies kann geschehen durch Vernehmung der Lehrer der Kinder und der im Ermittlungsverfahren mit ihnen befasst gewesenen Person, wobei je nach Lage der Sache darüber hinaus auch die Anhörung eines psychologischen Sachverständigen in Betracht kommt (BGHSt 3, 54). - BGH, 23.04.1954 - 5 StR 85/54
Rechtsmittel
Es ist unabhängig von der Art der Straßenbenutzung durch den Berechtigten (so BGH 4 StR 1041/51 vom 29.5.1952; vgl auch BGH NJW 1952, 985 [986]; OLG Köln NJW 1953, 1526 [OLG Köln 22.05.1953 - Ss 53/53]). - BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53 In der Rechtsprechung ist deshalb die Wartepflicht gegenüber dem Vorfahrtberechtigten schon dann bejaht, wenn der Vorfahrtberechtigte durch das Verhalten des Wartepflichtigen in Verwirrung oder in Furcht vor einem Zusammenstoss versetzt, wenn seine Fahrt verzögert, er zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemässem Verhalten gezwungen oder wenn er in seiner freien Weiterfahrt und in seiner flüssigen Bewegung gehemmt oder gehindert würde (vgl. RGSt 67, 93; RG JW 1932, 2039; RG BAR 1938, 101; BGHSt 1, 112; 3, 54).
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