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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1952 - 3 StR 174/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1495
BGH, 26.06.1952 - 3 StR 174/52 (https://dejure.org/1952,1495)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - 3 StR 174/52 (https://dejure.org/1952,1495)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - 3 StR 174/52 (https://dejure.org/1952,1495)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 54
  • NJW 1952, 985
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • RG, 01.03.1937 - 2 D 811/36

    Geht der Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dadurch seines Vorfahrtrechtes …

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  • RG, 08.04.1937 - 2 D 905/36

    Kann der Kraftwagenfahrer, der sich einer Kreuzung gleichberechtigter Straßen von …

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  • RG, 24.05.1940 - 4 D 76/40

    Die Halttafel (§ 13 Abs. 1 c StrVerkO. i. d. F. d. VO. v. 13. Oktober 1938 RGBl. …

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  • RG, 25.04.1939 - 1 D 266/39

    Der Vorfahrtberechtigte, der auf eine Straßenkreuzung zu fährt, darf nicht jede …

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  • BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Bei dieser Sachlage mußte er nicht nur anhalten (BGHSt 3, 54), sondern er hätte, dem Zweck des Haltegebotes entsprechend, sich genauestens über die Verkehrslage auf der Hauptstraße vergewissern müssen.

    Er könne sich nicht darauf berufen, daß er die übermäßige Geschwindigkeit nicht erkannt habe, wenn sie erkennbar war, infolge mangelnder Sorgfalt aber von ihm nicht erkannt worden sei (BGHSt 3, 54 /5o/6j[/) Dieser Meinung tritt der erkennende Senat bei".

  • BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52
    Bei dieser Sachlage mußte er nicht nur anhalten (BGHSt 3, 54), sondern er hätte, dem Zweck des Haltegebotes entsprechend, sich genauestens über die Verkehrslage auf der Hauptstraße vergewissern müssen.

    Er könne sich nicht darauf berufen, daß er die übermäßige Geschwindigkeit nicht erkannt habe, wenn sie erkennbar war, infolge mangelnder Sorgfalt aber von ihm nicht erkannt worden sei (BGHSt 3, 54 [60/61]).

  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 331/54

    Rechtsmittel

    Dies kann geschehen durch Vernehmung der Lehrer der Kinder und der im Ermittlungsverfahren mit ihnen befasst gewesenen Person, wobei je nach Lage der Sache darüber hinaus auch die Anhörung eines psychologischen Sachverständigen in Betracht kommt (BGHSt 3, 54).
  • BGH, 23.04.1954 - 5 StR 85/54

    Rechtsmittel

    Es ist unabhängig von der Art der Straßenbenutzung durch den Berechtigten (so BGH 4 StR 1041/51 vom 29.5.1952; vgl auch BGH NJW 1952, 985 [986]; OLG Köln NJW 1953, 1526 [OLG Köln 22.05.1953 - Ss 53/53]).
  • BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
    In der Rechtsprechung ist deshalb die Wartepflicht gegenüber dem Vorfahrtberechtigten schon dann bejaht, wenn der Vorfahrtberechtigte durch das Verhalten des Wartepflichtigen in Verwirrung oder in Furcht vor einem Zusammenstoss versetzt, wenn seine Fahrt verzögert, er zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemässem Verhalten gezwungen oder wenn er in seiner freien Weiterfahrt und in seiner flüssigen Bewegung gehemmt oder gehindert würde (vgl. RGSt 67, 93; RG JW 1932, 2039; RG BAR 1938, 101; BGHSt 1, 112; 3, 54).
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