Rechtsprechung
| KG, 22.12.1953 - 9 W 3968/53 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 761
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55
Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57
Überleitungsbescheid nach § 23 Abs. 3 GüKG
Wie der Forderungsübergang nach § 21 a FürsPflVO davon abhängt, daß der Fürsorgeverband nicht nur dem Dritten eine Anzeige zugehen läßt, sondern daß er darüber hinaus auch tatsächlich den Hilfsbedürftigen unterstützt hat (BGHZ 20, 127, 130 [BGH 29.02.1956 - IV ZR 202/55]; KG NJW 1954/761;… Lüke a.a.O. S. 273), tritt auch nach § 23 Abs. 3 GüKG der erstrebte Forderungsübergang nur ein, wenn zum Erlaß eines Überleitungsbescheids ein weiterer Umstand, nämlich ein vorsätzlicher Tarifverstoß, hinzutritt. - BVerwG, 03.06.1966 - V C 34.65
Forderungsübergang eines Unterhaltsanspruchs durch Überleitungsanzeige - Recht …
Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 20, 127 [130]) im Anschluß an das Kammergericht (NJW 1954, 761) zutreffend ausgeführt hat, bewirkt die Überleitungsanzeige nicht den Übergang des Stammrechts auf Unterhalt, sondern lediglich den Übergang von Ansprüchen auf Unterhalt für den Zeitraum, für den die Fürsorgebehörde tatsächlich Fürsorge geleistet hat. - OLG Frankfurt, 28.06.1967 - 7 W 2/67 Hat der Träger der Sozialhilfe den Unterhaltsanspruch der unterstützten Person gemäß BSHG §§ 90, 91 auf sich übergeleitet, dann ist diese für die gerichtliche Geltendmachung der zukünftig fällig werdenden Unterhaltsraten nicht mehr aktiv legitimiert (Abweichung von KG Berlin 1953-12-22 9 W 3968/53 = NJW 1954, 761).
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