Rechtsprechung
| BGH, 09.02.1955 - VI ZR 287/53 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 748 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53
Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 09.02.1955 - VI ZR 287/53
Der Sachverhalt ergibt sich aus dem gleichzeitig verkündeten Urteil des Senats in der dieselben Parteien betreffenden Sache VI ZR 286/53.Zur Sache selbst ergibt sich die Entscheidung ohne weiteres aus der in VI ZR 286/53 ergangenen Entscheidung.
- BGH, 03.02.1970 - VI ZR 246/67
Anforderungen an die Zulässigkeit der Anschlussrevision über eine …
Die Revision der Klägerin gegen das Schlußurteil ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig, soweit sie sich gegen die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens richtet ohne Rücksicht darauf, ob dieses Urteil sie in der Sache beschwert oder für sich allein in der Sache für sie anfechtbar ist (vgl. BGHZ 29, 126; Urteil vom 9. Februar 1955 - VI ZR 287/53 = LM ZPO § 546 Nr. 18).Nach anerkannter Rechtsmeiung kann auch dann, wenn die Revision gegen die Kostenentscheidung des Schlußurteils wie hier zulässig ist, die in diesem Urteil enthaltene Sachentscheidung mit der Revision nur angegriffen werden, sofern für sie die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Revision gegeben sind (BGHZ 29, 126; BGH in der Sache VI ZR 287/53 = a.a.O.).
- BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77
Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil
Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts wie des Bundesgerichtshofs angenommen, daß das Schlußurteil des Landgerichts nicht gemäß § 99 Abs. 1 ZPO angefochten werden könne, wenn, wie hier, das Verfahren über ein Rechtsmittel gegen das Teilurteil beim Rechtsmittelgericht nicht anhängig ist (RG JW 1936, 2544 m.w.Nachw.; BGH Urteile vom 9. Februar 1955 - VI ZR 287/53 = JR 1955, 301 und vom 21. November 1960 - VII ZR 190/59 = LM ZPO § 99 Nr. 7 = MDR 1961, 138; vgl. auch BGHZ 19, 172, 174; 20, 253, 254; 29, 126, 127). - BGH, 18.01.1977 - VI ZR 82/76
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschauskunft - Zulässigkeit der …
Der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil vom 9. Februar 1955 (VI ZR 287/53 - LM ZPO § 546 Nr. 18) mit einer ähnlichen Frage befaßt und dabei entsprechend der schon aufgezeigten herrschenden Meinung zum Ausdruck gebracht, daß die Revisibilität von Teil- und Schlußurteil jeweils selbständig geprüft werden müsse.
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60
Wegfall der Schadensersatzansprüche oder Minderung des Schadensersatzes wegen …
Auch insoweit mußte die - ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässige - Revision des Klägers Erfolg haben (vgl. VI ZR 287/53 vom 9. Februar 1955 - LM § 546 ZPO Nr. 18). - BGH, 11.07.1978 - VI ZR 266/76
Fristlose Kündigung eines Beratervertrages - Auswertung von Umständen zwecks …
- BGH, 18.01.1977 - VI ZR 185/76
Unzulässigkeit einer Revision wegen Nichterreichung des Rechtsmittelwertes - …
Der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil vom 9. Februar 1955 (VI ZR 287/53 - LM ZPO § 546 Nr. 18) mit einer ähnlichen Frage befaßt und dabei entsprechend der schon aufgezeigten herrschenden Meinung zum Ausdruck gebracht, daß die Revisibilität von Teil- und Schlußurteil jeweils selbständig geprüft werden müsse. - BGH, 14.02.1973 - IV ZR 90/71 Soweit dagegen die Kostenentscheidung den Streitgegenstand betrifft, über den durch das Teilurteil entschieden worden ist, ist die Revision zwar zulässig (BGH, Urt. v. 9.2. 1955 - VI ZR 287/53 = LM ZPO § 546 Nr. 18).
- BGH, 26.01.1973 - IV ZR 90/71
Grundlagen eines Entnehmens von Sachwerten wie z. B. Aktien aus einem Nachlass …
Soweit dagegen die Kostenentscheidung den Streitgegenstand betrifft, über den durch das Teilurteil entschieden worden ist, ist die Revision zwar zulässig (BGH, Urt. v. 9.2.1955 - VI ZR 287/53 = LM ZPO § 546 Nr. 18). - BGH, 26.01.1973 - IV ZR 94/71 Soweit dagegen die Kostenentscheidung den Streitgegenstand betrifft, über den durch das Teilurteil entschieden worden ist, ist die Revision zwar zulässig (BGH, Urt. v. 9.2. 1955 - VI ZR 287/53 = LM ZPO § 546 Nr. 18).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 748
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
Ehescheidung bei Widerspruch
Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
Wenn der erkennende Senat es als wesensmässig wichtig für die Beachtlichkeit des Widerspruchs bezeichnet hat, ob die Ehe vor ihrer Zerrüttung zu einer Lebensgemeinschaft geworden und in welchem Maße sie entwicklungsfähig war (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [91]), so hat er das damit nicht als den unter allen Umständen allein ausschlaggebenden Gesichtspunkt bezeichnet. - BGH, 09.07.1951 - IV ZR 73/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
Etwas Gegenteiliges ist auch in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Juli 1951 (NJW 1951, 961) nicht ausgesprochen. - BGH, 23.09.1954 - IV ZR 75/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
Nicht aber gilt der umgekehrte Satz, dass eine Ehe schon deshalb keinen Schutz verdiene und zu scheiden sei, weil es in ihrem äusseren Bereich noch nicht zu einer Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 23. September 1954 - IV ZR 75/54 - FamRZ 1954, 243 [244]). - BGH, 28.05.1953 - IV ZR 77/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1953 - IV ZR 77/52 - ausgesprochen hat, muss eine unter solchen Umständen geschlossene Ehe nicht mit einem Makel behaftet sein, der einer Erfüllung des Ehegelöbnisses und damit der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hindernd im Wege stünde.
- BGH, 13.10.1971 - IV ZR 105/70
Zulässigkeit - Prozessunfähige Partei - Rechtsmittel - Erster Rechtszug - …
Da die Klägerin, Widerbeklagte und Revisionsbeklagte sich im Revisionsrechtzug nicht hat vertreten lassen, war auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil zu entscheiden (BGHZ NJW 1955, 748). - BGH, 14.07.1967 - IV ZR 75/66
Rechtsmittel
Da der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht nicht erschienen ist, ist über die Revision der Beklagten durch Versäumnisurteil zu entscheiden (Senatsurteil NJW 1955, 748). - BGH, 11.10.1956 - VIII ZR 247/56
Rechtsmittel
Der Senat schließt sich der Auffassung des IV. Zivilsenats an, daß ein Konkursverwalter zwar nicht ohne weiteres durch Armutszeugnisse sämtlicher an dem Rechtsstreit wirtschaftlich beteiligten Personen nachzuweisen braucht, daß keiner von ihnen die Kosten des Rechtsstreits aufbringen kann, daß er aber von sich aus, und zwar innerhalb der Rechtsmittelfrist, dem Gericht darlegen muß, daß nicht nur die Hasse, sondern auch die Gläubiger die zur Fortführung des Prozesses erforderlichen Mittel nicht aufbringen können (BGH in LM § 114 ZPO Nr. 8, § 233 ZPO Nr. 59 = JZ 1955, 381; BB 1955, 427; vgl auchBeschluß vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 -, NJW 56, 1435; VersR 56, 522 und BGHZ 16, 290 ff).
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