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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.04.1956

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,175
BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54 (https://dejure.org/1956,175)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1956 - V C 169.54 (https://dejure.org/1956,175)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1956 - V C 169.54 (https://dejure.org/1956,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung "aus gewichtigen Gründen der Wohnraumbewirtschaftung" - Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WBewG §§ 14, 17

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 186
  • NJW 1956, 1291
  • MDR 1956, 439
  • MDR 1956, 440
  • DÖV 1956, 312
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54
    Es steht dem nichts entgegen, daß der Grundstückseigentümer erst die eine und dann die andere Wohnung für sich in Anspruch nimmt, sofern die zweite Wohnung, die während der Dauer seines Eigentums frei wird, seinen Wohnbedürfnissen noch besser entspricht als die erste Wohnung, die er nach dem 30. Juni 1953 bei ihrem Freiwerden mit Erfolg für sich beansprucht hat, und sofern er auch die zweite Wohnung auslastet oder die erste Wohnung aufgibt; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1955 - BVerwGE 2, 80 -.
  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57

    Verweisung an Verwaltungsgericht

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 5 N 59.16

    Anspruch auf Ausstellung eines Zweitpasses

    Die dabei von dem Verwaltungsgericht gefundene enge Auslegung des Begriffs des berechtigten Interesses ist methodisch nicht zu beanstanden, zumal dieses Ergebnis dem Grundsatz entspricht, dass eine Ausnahmevorschrift im Allgemeinen eng auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1956 - BVerwG V C 169.54 -, juris Rn. 17; KG…, Beschluss vom 26. November 2012 - 5 W 120/12 -, juris Rn. 27 ).
  • VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17

    Asylantrag; Asylgesuch; Beschäftigungserlaubnis; Beschäftigungsverbot; sicherer …

    § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG stellt sich in diesem Gefüge als eine Ausnahmevorschrift dar; sie ist damit eng auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.02.1956 - V C 169.54 -, juris Rn. 17 a. E.).
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 20.60

    Eigentümerprivileg nach § 17 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBewG) im …

    Es wirkt sich solange nicht aus, als mehrere Miteigentümer oder diesen gleichgestellte andere Mitberechtigte über die Verteilung von Wohnraum innerhalb eines ihnen gehörenden Hauses streiten - Hinweis auf BVerwGE 3, 186 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54].

    Es ist insoweit auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1956 und vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 3, 186 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54] und BVerwGE 5, 179) zu verweisen.

  • VG Köln, 28.10.2022 - 12 L 1172/22
    § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG stellt sich in diesem Gefüge als eine Ausnahmevorschrift dar; sie ist damit eng auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.02.1956 - V C 169.54 -, juris Rn. 17 a. E.).
  • BGH, 25.03.1959 - IV ZR 200/58

    Rechtsmittel

    Die Wandlungen des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges und die Vielzahl der zu beachtenden Gesichtspunkte zwingen daher in zahlreichen Gesetzen zur Verwendung unbestimmter Begriffe (vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 324, 328 [BVerwG 17.11.1955 - I C 44/53]; 3, 187, 192) [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54].
  • BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung hat das Gericht bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 179) ausgesprochen; sein erster Leitsatz lautet dahin: "Damit das Eigentümerprivileg zum Zuge kommt, muß entweder der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer selbst oder zu dessen Gunsten ein sonst Verfügungsberechtigter eine Benutzungsgenehmigung beantragen." Dieser Auffassung steht des grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) nicht entgegen.
  • BVerwG, 11.03.1957 - I B 154.56

    Verstoß gegen die Verpflichtung zur Versicherung aller Schäden gemäß der …

    Eine richterliche Rechtsergänzung entsprechend den Gedankengängen des Klägers würde geltendes Recht ändern und einen unzulässigen Eingriff in die ausschließlich dem Gesetzgeber zustehende Befugnis darstellen (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 245.55 - [MDR 1956 S. 439].
  • BVerwG, 29.01.1960 - VIII CB 11.60

    Verfahrensmangel durch Mitwirkung zweier Beamter im Ruhestand an der Entscheidung …

    Es mag hier vielmehr auf die Entscheidung vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) verwiesen werden, wo das Bundesverwaltungsgericht die Grundsätze entwickelt hat, die bei der Erteilung und der Versagung einer Benutzungsgenehmigung zu beachten sind.
  • BVerwG, 09.06.1959 - V B 15.59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß gewichtige Gründe der Wohnraumbewirtschaftung nur dann die Ablehnung der Benutzungsgenehmigung zugunsten des Wunschmieters rechtfertigen, wenn der Wunschmieter nach der Dringlichkeit seines Wohnbedarfs hinter anderen Bewerbern erheblich zurücksteht (vgl. die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Februar 1956 - BVerwG V C 169.54 - undvom 25. April 1956 - BVerwG V C 171/172.55 -).
  • BVerwG, 08.01.1958 - V C 115.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 120.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1956 - V B 84.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55

    Erteilung der Benutzergenehmigung an den erfolglos vorgeschlagenen Bewerber nach …

  • BVerwG, 11.03.1959 - V B 291.58

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55, V C 172.55   

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https://dejure.org/1956,1595
BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55, V C 172.55 (https://dejure.org/1956,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1956 - V C 171.55, V C 172.55 (https://dejure.org/1956,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1956 - V C 171.55, V C 172.55 (https://dejure.org/1956,1595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der Benutzergenehmigung an den erfolglos vorgeschlagenen Bewerber nach § 14 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBewG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 249
  • NJW 1956, 1291
  • MDR 1956, 634
  • DVBl 1956, 620
  • DÖV 1957, 889
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54

    Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55
    Wie bereits im Urteil vom 29. Februar 1956 (DÖV 1956 S. 312 = ZMR 1956 S. 205 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54]) geschehen, hat das Gericht sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 126.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55
    Entgegen der Auffassung des Beklagten, der sich zu Unrecht auf das - andere Fragen behandelnde - Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1954 (NJW 1954 S. 1381 = DÖV 1954 S. 757 [BVerwG 29.06.1954 - BVerwG I C 126.53]) beruft, ist hier kein Spielraum gegeben, innerhalb dessen die Verwaltungsbehörde ein ihr eingeräumtes Ermessen handhaben konnte.
  • BVerwG, 29.06.1956 - V C 44.55

    Rechtsmittel

    Das gilt aus dem doppelten Grunde, weil in dieser Hinsicht bereits Verwaltungsakte ergangen sind, die bisher weder das Einspruchsverfahren noch das verwaltungsgerichtliche Verfahren durchlaufen haben, sondern auch und vor allem deshalb, weil das Gericht den Standpunkt einnimmt, daß § 14 Abs. 1 WBewG nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem übergangenen Wunschmieter einen Rechtsanspruch und mithin die Klagebefugnis zuerkennt; vgl. dasUrteil vom 25. April 1956 - BVerwG V C 171.55/172.55 -.
  • BVerwG, 20.03.1957 - V B 26.57

    Rechtsmittel

    Dahin hat das Gericht durch das grundsätzliche Urteil vom 25. April 1956 (BVerwGE 3, 249) entschieden, das den folgenden Leitsatz trägt: "§ 14 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftunsgesetzes vom 31. März 1953 (BGBl. I S. 97) - WBewG - gibt nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem von ihm vorgeschlagenen Bewerber einen Anspruch auf die Benutzungsgenehmigung.
  • BVerwG, 31.01.1957 - V B 99.56

    Rechtsmittel

    Einen Anspruch auf Benutzungsgenehmigung im Sinne des § 12 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz hatte der Kläger ebenfalls nicht, weil § 14 Abs. 1 WBewG, auf den § 12 Abs. 2 a verweist, nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem übergangenen Wohnungssuchenden, einen Rechtsanspruch und mithin die Klagebefugnis zuerkennt; vgl. außer der bereits genannten Entscheidung vom 29. Juni 1956 das Urteil des Senats vom 25. April 1956 (BVerwGE. 3, 249).
  • BVerwG, 16.01.1957 - V CB 169.56

    Rechtsmittel

    Das Gericht hat diese Frage durch Urteil vom 25. April 1956 (BVerwGE 3, 249) bereits zuungunsten des Klägers entschieden.
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 28/62

    Rechtsmittel

    Es könne dahinstehen, ob die durch § 14 Abs. 1 WBewG begründete Amtspflicht des Wohnungsamts nicht lediglich gegenüber dem Verfügungsberechtigten und allenfalls gegenüber dem vorgeschlagenen Wohnungssuchenden oder ob sie auch gegenüber einem sonstigen Bewerber bestehe, der weder ein Anfechtungsrecht (BVerwGE 3, 249) noch einen Rechtsanspruch auf bestimmten Wohnraum habe (§ 17 Abs. 2 WBewG).
  • BVerwG, 11.03.1959 - V B 291.58

    Rechtsmittel

    (BVerwG V C 171/172.55 - BVerwGE 3, 249 = ZMR 1956 S. 346 -) undvom 23. Januar 1957 (BVerwG V C 8.56 - ZMR 1957 S. 173 -).
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