Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1959 - IV ZR 164/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1277 (Ls.)
- MDR 1959, 562
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1959 - IV ZR 203/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.02.1959 - IV ZR 164/58
In dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senats vom 14. Januar 1959 - IV ZR 203/58 - ist eingehend dargelegt, daß durch die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AKG nicht die Regelung von Rückgriffsansprüchen, die gegenüber dem Deutschen Reich entstanden sind, vorbehalten ist, daß vielmehr durch diese Vorschrift die Möglichkeit einer Entschädigung für Nachteile offen gehalten ist, die loyale Rückerstattungspflichtige bei der Durchführung der rückerstattungsrechtlichen Vorschriften erlitten haben.Es ist deshalb die Vorschrift des § 106 AKG anzuwenden, unabhängig davon, daß die Klägerin den Rechtsstreit nicht für erledigt erklärt, sondern an ihrem Klagantrag festgehalten hat (BGHZ 26, 239, 240 [BGH 16.01.1958 - III ZR 119/56]; BGH NJW 1959, 289, 290 [BGH 04.12.1958 - III ZR 117/57]; Urteil des Senats vom 14. Januar 1959 - IV ZR 203/58).
- BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51
Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform
Auszug aus BGH, 27.02.1959 - IV ZR 164/58
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Deutsche Reich, auch nachdem die Bundesrepublik entstanden ist, Partei eines Zivilprozesses sein (BGHZ 3, 321, 322 [BGH 06.11.1951 - I ZR 61/51]; BGH NJW 1954, 1724). - BGH, 16.01.1958 - III ZR 119/56
Erledigung des Rechtsstreits durch Kriegsfolgengesetz
Auszug aus BGH, 27.02.1959 - IV ZR 164/58
Es ist deshalb die Vorschrift des § 106 AKG anzuwenden, unabhängig davon, daß die Klägerin den Rechtsstreit nicht für erledigt erklärt, sondern an ihrem Klagantrag festgehalten hat (BGHZ 26, 239, 240 [BGH 16.01.1958 - III ZR 119/56]; BGH NJW 1959, 289, 290 [BGH 04.12.1958 - III ZR 117/57]; Urteil des Senats vom 14. Januar 1959 - IV ZR 203/58). - BGH, 04.12.1958 - III ZR 117/57
Unter §§ 1, 2 AKG fallende Ansprüche
Auszug aus BGH, 27.02.1959 - IV ZR 164/58
Es ist deshalb die Vorschrift des § 106 AKG anzuwenden, unabhängig davon, daß die Klägerin den Rechtsstreit nicht für erledigt erklärt, sondern an ihrem Klagantrag festgehalten hat (BGHZ 26, 239, 240 [BGH 16.01.1958 - III ZR 119/56]; BGH NJW 1959, 289, 290 [BGH 04.12.1958 - III ZR 117/57]; Urteil des Senats vom 14. Januar 1959 - IV ZR 203/58). - BGH, 12.12.1952 - I ZR 30/52
Rückgriff im Wiedergutmachungsverfahren
Auszug aus BGH, 27.02.1959 - IV ZR 164/58
Diese Beziehungen beruhen in weit höherem Maße als das eigentliche Rückerstattungsverhältnis auf den Grundlagen des allgemeinen bürgerlichen Rechts (BGHZ 8, 193; 196, 197); für die frühere französische Besatzungszone fehlt es sogar ganz an ergänzenden Vorschriften.
- BGH, 22.09.1959 - VI ZR 4/57
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Gericht in anhängigen Prozessen, die vom Allgemeinen Kriegsfolgengesetz erfaßte Ansprüche betreffen, die Erledigung der Hauptsache - auch ohne eine entsprechende Parteierklärung - nicht nur dann von Amts wegen festzustellen, wenn die Ansprüche durch das Inkrafttreten des Algemeinen Kriegsfolgengesetzes erloschen sind (…BGHZ 26, 239: BGH Urt. vom 14. Januar 1959 - IV ZR 203/58 sowie vom 27. Februar 1959 - IV ZR 164/58 - NJW 1959, 1277 [Leitsatz]), sondern auch dann, wenn bei einem nach diesem Gesetz zu erfüllenden Anspruch die Voraussetzungen der Anmeldung und des Vorliegens eines Ablehnungsbescheides der Anmeldestelle fehlen (BGHZ 29, 13; 29, 314 [BGH 16.02.1959 - III ZR 199/57];… BGH Urt. vom 9. Juni 1958 - III ZR 24/57 - VersR 1958, 546 und vom 30. Juni 1958 - III ZR 78/57 - VersR 1958, 764). - BGH, 27.01.1960 - V ZR 128/58 Solange kein Ablehnungsbescheid ergangen ist, fehlt dem Prozeßgericht die Befugnis, über den Anspruch - sei es im bejahenden oder verneinenden Sinne - zu entscheiden; ein Sachurteil ist ihm nicht möglich, vielmehr muß es, falls die Parteien oder eine von ihnen den Rechtsstreit gleichwohl weiter betreiben, die Hauptsache für erledigt erklären und nach § 106 AKG allein über die Kosten entscheiden (BGHZ 26, 239; 29, 13, 18 ff; Urteile vom 27. Februar 1959, IV ZR 164/58, WM 1959, 477, und vom 22. September 1959, VI ZR 4/57, WM 1959, 1346 = NJW 1960, 95).
- BGH, 08.10.1959 - III ZR 84/58
Rechtsmittel
Sind die im Streit befangenen Ansprüche durch das Inkrafttreten des Gesetzes erloschen, so hat der Bundesgerichtshof stets die Erledigung im Sinne des § 106 bejaht (z.B. BGHZ 26, 239;… Urt. vom 14. Januar 1959 - IV ZR 203/58; vom 27. Februar 1959 - IV ZR 164/58 = NJW 1959, 1277; vom 22. September 1959 - VI ZR 4/57 S. 8). - BGH, 05.02.1965 - 4 StR 492/64
Beurteilung eines Täters als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher - Vorliegen eines …
Nur so läßt sich ein abschließendes Bild von der Täterpersönlichkeit und darüber gewinnen, ob er die früheren oder die neu abzuurteilenden Straftaten aus einem ihm etwa innewohnenden verbrecherischen Hang begangen hat (BGHSt 1, 94, 99 ff [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH NJW 1953, 673 Nr. 16 und 1954, 846 Nr. 19; BGH MDR 1959, 562 Nr. 15).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1958 - I ZR 174/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1277 (Ls.)
- MDR 1959, 461
- GRUR 1959, 317
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50
Patentverletzung. Schutzumfang
Auszug aus BGH, 16.12.1958 - I ZR 174/57
Liegt völlige oder teilweise Identität des Erfindungsgegenstandes des Streitpatentes mit dem Gegenstand eines älteren nicht zum Stand der Technik gehörenden Rechtes vor, das im Erteilungsverfahren zur Abgrenzung des Erfindungsgegenstands des Streitpatents herangezogen worden ist, so bleibt für den Verletzungsrichter gleichwohl die unterste Schranke der Auslegung der sich aus dem reinen Wortlaut der Ansprüche des Streitpatents ergebende sog. unmittelbare Erfindungsgegenstand (Ergänzung zu BGHZ 3, 365).Ist der Gegenstand der Erfindung des Streitpatents, wie er auf Grund des Wortlauts der Patentansprüche in Verbindung mit der Patentbeschreibung und unter Berücksichtigung des Wissens des Durchschnittsfachmannes im Zeitpunkt der Anmeldung des Streitpatentes zu ermitteln ist (vgl. BGHZ 3, 365, 571), ganz oder teilweise identisch mit dem Erfindungsgegenstand des älteren, nicht vorveröffentlichten Rechtes, so rechtfertigt dies im Verletzungsstreit nicht eine Einschränkung des Schutzumfangs des Streitpatents unter den Gegenstand der Erfindung, vielmehr kann bei solcher Sachlage nur im Nichtigkeitsverfahren im Hinblick auf die Identität eine völlige oder teilweise Vernichtung des Streitpatents angestrebt werden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, daß für den Verletzungsrichter der sich aus dem Anspruchswortlaut ergebende sog. unmittelbare Gegenstand der Erfindung des Streitpatents als unantastbarer Rest bestehen bleibt (vgl. BGHZ 3, 371 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50] ).
- BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
Rechtsmittel
Das Gericht hat im Verletzungsprozeß zwar zu prüfen, ob die im Gegenstand der Erfindung konkretisierte Lehre im Stande der Technik vorweggenommen ist (Einwand des vorweggenommenen Klagepatents; vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1960, 478, 479 - Blockpedale). - OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
Wärme- und Schallisolierung von Rohrleitungselementen
Rn. 61 aa) Mit diesem Einwand kann der Beklagte zu 2) schon deshalb nicht gehört werden, weil die angegriffene Ausführungsform die in Anspruch 1 des Klagepatentes niedergelegte technische Lehre wortsinngemäß erfüllt und nur aus den Erteilungsakten ersichtliche Vorgänge nicht zu einer Einschränkung unter den unmittelbaren Gegenstand der Erfindung führen (vgl. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1961, 77, 78 - Blinkleuchte;… Busse/Keukenschrijver Nr. 10, PatG, 5. Aufl., § 14, Rdnr. 71). - BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59 Sollte das die Meinung des Berufungsgerichts sein, so würde sie nicht mit der Auffassung übereinstimmen, die der erkennen de Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ständig vertreten hat (vgl, dazu und zum folgenden vor allem BGHZ 3, 365, 370 ff - Gummisohle GRUR 1953, 29 - Plattenspieler GRUR 1953, 112 - Feueranzünder GRUR 1955, 29 - Nobelt-Bund GRUR 1958, 179 - Resin - GRUR 1959, 317 - Schaumgummi GRUR 1959, 320 - Moped kupplung I ZR 111/58 vom 15 März I960 - Landkarten - vgl. auch Lindenmaier, Patentgesetz 4 Aufl. § 6 Anm. 2 "Übersicht").
- BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59
Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines …
Nur darf der Schutzbereich des Patents auf Grund von Darlegungen in den Erteilungsakten, die in der Patentschrift selbst keinen für den Durchschnittsfachmann erkennbaren Niederschlag Anspruchs erfahren haben, nicht unter den sich aus dem Wortlaut des ergebenden sogenannten unmittelbaren Gegenstand der Erfindung eingeschränkt werden (BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi). - BGH, 18.07.1968 - X ZR 70/63
Antrag auf Nichtigkeitserklärung eines Patents und Aufhebung der Geltung im …
Zwischen den Parteien ist noch ein Verletzungsprozeß anhängig, der durch Urteil des früheren Ersten Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1958 - I ZR 174/57 - (GRUR 1959, 317 ff) an das Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen und sodann von diesem bis zur Erledigung des vorliegenden Nichtigkeitsverfahren ausgesetzt worden ist. - BGH, 08.12.1961 - I ZR 20/58
Rechtsmittel
Für die Ermittlung des Lösungsgedankens einer Erfindung ist in erster Linie die Patentschrift maßgebend (RG GRUR 1944, 22, 23 r.Sp.; BGH GRUR 1959, 317, 319 l.Sp. - Schaumgummi;… Reimer PatG 2. Aufl. § 1 Anm. 16). - BGH, 12.05.1959 - I ZR 26/58
Rechtsmittel
Was nur in den Erteilungsakten enthalten ist, dagegen aus der Patentschrift in keiner Weise entnommen werden kann, darf nicht im Wege der Klarstellung in das Patent hineingebracht werden (vgl. auch Urt. des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1958 - I ZR 174/57 - Schaumgummi). - BGH, 27.02.1969 - X ZR 81/67
Benutzung eines Patents auch in einer unvollkommenen Benutzung - Einschränkung …
Der Schutzumfang eines Patents darf nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Grund von Darlegungen in den Erteilungsakten, die in der Patentschrift selbst keinen für den Durchschnittsfachmann erkennbaren Niederschlag gefunden haben, unter den sich aus dem Wortlaut des Patentanspruchs ergebenden unmittelbaren Gegenstand der Erfindung eingeschränkt werden (BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi - 1961, 77, 78 - Blinkleuchte -).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 30.01.1959 - BReg. 1 Z 55/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1277
- BayObLGZ 1959, 39
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