Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1204
- MDR 1960, 665
- DB 1960, 694
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
Auszug aus BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58
"Begründet oder 'fsstgestellt , sind freilich nur solche Rechte und Verpflichtungen, die auf konstitutiven, auf die Besatzungsgewalt zurückzuführenden Akten beruhen (BGH& 20, % , 34} 19, 253, 257; Urteile des Senats vom 11. Juli 1957 - VII 2E 228/56 - und vom 26, November 1959 - VII ZR 221/58 -). - BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvL 10/56
Mindestmilchmenge für den Milchhandel und Grundrecht der freien Berufswahl für …
Auszug aus BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58
Diese hätten zwar widerrufen oder angefochten werden können; aber solange das nicht geschah - die Klägerin hat nicht behauptet, daß sie die ihr erteilten Lizenzen wegen der angeblich überhöhten Abfertigungsgebühr im Verwaltungsrechtswege angefochten hat sind sie für das ordentliche Gericht als verbindlich anzusehen (…Forsthoff aaO. 8.225 f; vgl. auch BGH BB 1959, 58 und I960, 65 Nr. 118). - BVerwG, 27.06.1957 - I A 13.55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58
Ihrem Sinn und Zweck nach stellt die Verlautbarung nebst Anlagen somit Verwaltungsrichtlinien zur Vorbereitung und einheitlichen Durchführung von Verwaltungsakten dar (vgl. auch Besohl, d. Bundesverwaltungsgerichts V. 27. Juni 1957 - I A 13/55 - ).
- BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15
Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines …
- BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 71/64
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Rechts - Anforderungen an die …
Das Berufungsgericht führt unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1960 - VII ZR 223/58 und VII ZK 224/58 = WM 1960, 662 ff aus:.Im zweiten Rechtszuge hatte die Beklagte, nachdem inzwischen in zwei Vorprozessen die Urteile des Bundesgerichtshofs VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ergangen waren, ausdrücklich geltend gemacht, die dort gemachten Rechtsausführungen über die Rechtsnatur der Verlautbarung Nr. 26 des IAC und die Bindung der ordentlichen Gerichte an die in den Importlizenzen gemachten Auflagen seien für die Klageforderung jedenfalls insoweit ohne Bedeutung, als die späteren Importe im Bankenverfahren nicht mit einer solchen Auflage belastet gewesen seien.
Daß jedenfalls damals das IAC eine Einrichtung der Besatzungsmächte war, ist schon in den Urteilen VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ausführlich begründet worden.
Bis zum 15. Oktober 1949 galt aber (vgl. die Urteile VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960) die Verlautbarung Nr. 26, aufgrund derer die Einfuhren erfolgten, als eine von den deutschen Gerichten nicht nachprüfbare Vorschrift des Besatzungsrechts.
- BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 57/64
Klage auf Schadensersatz für verfallenes Kistenpfand - Unterlassene Rückgabe von …
Im zweiten Rechtszuge hatte die Beklagte, nachdem inzwischen in zwei Vorprozessen die Urteile des Bundesgerichtshofs VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ergangen waren, ausdrücklich geltend gemacht, die dort gemachten Rechtsausführungen über die Rechtsnatur der Verlautbarung Nr. 26 des IAC und die Bindung der ordentlichen Gerichte an die in den Importlizenzen gemachten Auflagen seien für die Klageforderung jedenfalls insoweit ohne Bedeutung, als die späteren Importe im Bankenverfahren nicht mit einer solchen Auflage belastet gewesen seien.Daß jedenfalls damals das IAC eine Einrichtung der Besatzungsmächte war, ist schon in den Urteilen VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ausführlich begründet worden.
Bis zum 15. Oktober 1949 galt aber (vgl. die Urteile VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960) die Verlautbarung Nr. 26, aufgrund derer die Einfuhren erfolgten, als eine von den deutschen Gerichten nicht nachprüfbare Vorschrift des Besatzungsrechts.
- BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
Wettbewerbswidrige Steuerberatung durch Unternehmensberater
Sie ist als Vorgesellschaft einer in Gründung begriffenen GmbH eine besonderen Rechtsgrundsätzen unterliegende gesamtschuldnerische Personenvereinigung (BGHZ 72, 45, 48, 49), auf die weitgehend die für die spätere Rechtsform gültigen Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (BGHZ 21, 242, 246; st.Rspr.) und die als solche auch verklagt werden kann, wenn sie im Rechtsverkehr selbst wie eine juristische Person auf getreten ist (BGH NJW 1960, 1204, 1205; BAG NJW 1963, 680; OLG Hamburg BB 1973, 1505). - LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 57/92
Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht; Internationale Zuständigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72
Schadensersatz wegen fehlender Beibringung von für eine Grundbucheintragung …
Zwar kann aus der Regelung der Parteifähigkeit nach geltendem Recht der allgemeine Rechtsgedanke abgeleitet werden, daß Gebilde ohne Rechtspersönlichkeit, die im Rechtsverkehr wie juristische Personen auftreten, unter bestimmten Voraussetzungen als solche wenigstens verklagt werden können (BGH NJW 1960, 1204/1205). - LAG Baden-Württemberg, 19.02.1981 - 11 Sa 109/80 Unabhängig von dem über die privatrechtliche Stellung einer OHG geführten Theorienstreit (nicht rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft oder juristische Person) ist die OHG jedenfalls im Prozeß als ein von den Gesellschaftern unabhängiges Gebilde anzusehen (BGH 1960-01-28 VII ZR 223/58 = LM Nr. 13 zu § 50 ZPO, BGH 1960-01-28 VII ZR 224/58 = LM Nr. 13 zu § 50 ZPO; BGH 1974-02-13 VIII ZR 147/72 = BGHZ 62, 131).2.
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