Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1962 - VII ZR 57/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtskraftwirkung der Verurteilung zu einer Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 38, 146
- NJW 1963, 49
- MDR 1963, 44
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R
Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …
Rn. 39 Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Zugrundelegung des Rechtsgedankens, dass eine objektive Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn nur die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart undurchführbar geworden ist, die Leistung aber vom Schuldner in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zumutbar ist (BGHZ 38, 146, 149 = NJW 1963, 49; OLG München NJW-RR 2005, 616). - BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung
Treten nach Abschluß eines Vertrages Hindernisse auf, die seinem Wirksamwerden (z. B. infolge Versagung behördlicher Genehmigung) oder der vorgesehenen Art der Vertragserfüllung entgegenstehen, so können die Parteien nach Treu und Glauben gehalten sein, in eine Vertragsänderung einzuwilligen, wenn ihnen diese nach der beiderseitigen Interessenlage und dem ursprünglichen vorgesehenen Interessenausgleich zugemutet werden kann (vgl. z. B. BGHZ 38, 146 (149) = NJW 1963, 49; BGHZ 67, 34 (36) = NJW 1976, 1939; BGH, NJW 1967, 830 = WM 1967, 257;… w. Nachw. bei Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 9. Aufl., E I 1 Rdnrn. 4 bis 9). - OLG Stuttgart, 04.12.2018 - 12 U 180/17
Bauvertrag über die Erstellung eines Einfamilienhauses: Wirksamkeit einer …
Er muss es sich, wo der Grundsatz von Treu und Glauben es erfordert, gefallen lassen, dass selbst eine durch Urteil auferlegte Verpflichtung den veränderten Verhältnissen angepasst wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1962, VII ZR 57/61, NJW 1963, 49).
- BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73
Pflicht zur Vertragstextänderung
Eine Unmöglichkeit der Leistung ist vielmehr dann zu verneinen, wenn die Verpflichtung des Schuldners in anderer Weise, als ursprünglich vorgesehen, erfüllbar ist und diese andere Art der Erfüllung dem Schuldner - nach sorgfältiger Abwägung der Interessenlage beider Vertragsteile - zugemutet werden kann (BGHZ 38, 146, 149). - OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98
Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung
Die Unmöglichkeit der Leistung ist dann zu verneinen, wenn die Verpflichtung des Schuldners in anderer Weise, als ursprünglich vorgesehen, erfüllbar ist und diese andere Art der Erfüllung den Parteien zugemutet werden kann (BGHZ 38, 146, 149). - OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 2 U 70/92
Beurkundung des Kaufvertrags ; Amtspflichtverletzung eines Notars; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 01.12.2010 - 17 Sa 285/10
Zeitausgleich für angesparte Unterrichtsstunden bei Einsatz des Lehrers außerhalb …
Sie ist nicht gegeben, wenn nur die ursprünglich vorgesehene Erfüllungsart undurchführbar geworden ist, die Leistung aber vom Schuldner in anderer Weise erbracht werden kann und die Änderung beiden Parteien zuzumuten ist (BGH vom 25.10.1962 - VII ZR 57/61 - NJW 1963, 49), d. h., auch eine gegebenenfalls abgeänderte Leistung nicht in Frage kommt (BGH vom 25.06.1976 - V ZR 121/73 - BGHE 67, 34, 36). - BGH, 15.05.1963 - VIII ZR 20/62 Unter solchen Umständen mag auch, wenn die Leistung wegen Versagung einer behördlichen Genehmigung nicht erbracht werden kann, der Gläubiger berechtigt sein, eine Leistung des Schuldners in einer an die veränderte Lage nach Treu und Glauben angepaßten Art und Weise zu verlangen (BGHZ 38, 146, 149).
- BGH, 24.05.1974 - V ZR 8/73
Anspruch auf Auflassung - Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung infolge der …
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß Unmöglichkeit der Leistung dann nicht anzunehmen ist, wenn die Verpflichtung des Schuldners in anderer Weise als ursprünglich vorgesehen erfüllbar ist und die andere Art der Erfüllung dem Schuldner zuzumuten ist (vgl. BGHZ 38, 146, 149). - BGH, 13.04.1967 - VII ZR 289/64
Koppelung von Mietverträgen mit Möbelkäufen - Schadensersatz wegen entgangener …
Aber auch insoweit läßt das Berufungsurteil keinen Rechtsfehler erkennen, und eine weitergehende Nachprüfung steht dem Revisionsgericht nicht zu (vgl. die Urteile VII ZR 22/62 vom 24. Juni 1963 und VII ZR 57/61 vom 25. Oktober 1962, in BGHZ 38, 146 insoweit nicht abgedruckt). - BGH, 02.12.1966 - V ZR 2/64
Verpachtung von Grundstücken - Einräumung eines Erbbaurechts - Verletzung von …
- BGH, 31.01.1963 - VII ZR 266/61
- BGH, 04.11.1964 - V ZR 151/62
Rechtsmittel
- BGH, 13.03.1963 - V ZR 154/61
Rechtsmittel
- BGH, 06.03.1963 - V ZR 88/61
Rechtsmittel
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