Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,919
BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63 (https://dejure.org/1964,919)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1964 - VI ZR 187/63 (https://dejure.org/1964,919)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1964 - VI ZR 187/63 (https://dejure.org/1964,919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 300
  • MDR 1965, 198
  • DB 1965, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart

    Auszug aus BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63
    Das Berufungsgericht hat mit Recht auf die Entscheidung BGHZ 7, 187 hingev/iesen, in der das Zustande kommen einer Schiedsgerichtsvereinbarung durch Stillschweigen auf ein Bestätigungsschreiben bejaht worden ist, das lediglich auf Lieferbedingungen Bezug genommen hatte, die dem Empfänger unbekannt waren Vorliegend waren diese Bedingungen -zur Kenntnisnahme beigefügt.
  • LG Dortmund, 13.09.2017 - 8 O 30/16
    Doch ist in der Rechtsprechung anerkannt (grundlegend BGH v. 24.11.1964 - VI ZR 187/63, NJW 1965, 300, vgl. ferner Thole, ZWeR 2017, 133, 137 m.w.N.), dass auch in Fällen enger Schiedsklauseln deliktische Ansprüche jedenfalls dann erfasst sind, wenn und weil sich das dem Beklagten vorgeworfene Verhalten tatbestandlich mit einer Vertragsverletzung deckt.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07

    Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit …

    a) Die Frage, ob die in einem Vertrag getroffene Gerichtsstandsvereinbarung auch deliktische Ansprüche erfasst, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren, richtet sich ebenfalls nach dem Parteiwillen (BGH NJW 1965, 300; OLG Stuttgart IPRrax 1992, 86; OLG München ZZR 103, 84).
  • BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87

    Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist

    Diese vereinbarte Zuständigkeit läßt sich nicht dadurch umgehen, daß der Kläger eine Vertragsverletzung seines Partners - zu Recht oder zu Unrecht - als unerlaubte Handlung qualifiziert (BGH Urteil 24. November 1964 - VI ZR 187/63 = NJW 1965, 300).
  • OLG München, 07.07.2014 - 34 SchH 18/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Beurteilung der Schiedsfähigkeit nach deutschem Recht …

    Dabei ist von vorneherein schon davon auszugehen, dass eine Schiedsvereinbarung über künftige Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Vertragsverhältnis auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung umfasst, wenn diese sich tatbestandlich mit der Vertragsverletzung decken (vgl. BGH NJW 1965, 300;… Reichold in Thomas/Putzo § 1029 Rn. 7;… Zöller/Geimer § 1029 Rn. 80;… Lachmann Rn. 480).
  • OLG München, 27.10.2021 - 20 U 301/21

    Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche eines Verletzten nach einem …

    Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Reichsgerichts vom 6. Dezember 1917, Az. 329/17 III (JW 18, 263 Nr. 8) und des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1964 (Az. VI ZR 187/63, juris).
  • LG Landshut, 18.12.2020 - 51 O 1487/20

    Unzulässige Klage wegen Schiedsgerichtsvereinbarung

    Rn. 21 Auch unter Berücksichtigung der oben zitierten Kommentarmeinung sowie der von Klägerseite angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG JW 1918, 263) und des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24.11.1964- VI ZR 187/63) steht nach Auffassung des Gerichts die Einrede des Schiedsvertrages der Zulässigkeit der Klage entgegen.

    Das Reichsgericht hat ausgeführt, hiernach handele es sich um selbständige Unrechtstaten; der Tatbestand der unerlaubten Handlung, so wie er behauptet sei, gehe in bedeutsamen Punkten über den einer Vertragsverletzung hinaus" (so BGH, NJW 1965, 300).

  • OLG Köln, 09.02.1999 - 9 U 96/98
    Eine solche Vereinbarung ist im Zweifel dahingehend auszulegen, daß sie auch konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung erfassen soll (vgl. BGH, NJW 1965, 300).
  • LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02

    Sitz-Stützelement

    Deliktische Ansprüche - wie Ansprüche aus Patentverletzung werden von der Vereinbarung jedoch nur umfasst, soweit die schädigende Handlung in einem einheitlichen Lebensvorgang mit einer Vertragsverletzung steht (BGH NJW 1965, 300; 1988, 1215).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 43/16

    Mikromechanische Gehäusung

    Danach kann sich die Klausel auch auf - wie vorliegend geltend gemacht - deliktische Ansprüche erstrecken, wenn die unerlaubte Handlung sich mit der Vertragsverletzung deckt (BGH, NJW 1965, 300;… BGH, Urt. v. 25.10.2016, Az.: X ZR 27/15, Rn. 17 - 19, zitiert nach BeckRS 2016, 110295;… LG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2003, Az.: 4a O 395/02, Rn. 34, zitiert nach juris;… Geimer, ebd., § 1029, Rn. 80).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2024 - 4b O 56/14

    Funkkommunikationsnetzwerk

    Schiedsvereinbarungen über vertragliche Verhältnisse werden mangels gegenteiliger Vereinbarungen nicht nur auf Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrages, sondern auch auf gesetzliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag erstreckt, zum Beispiel auf deliktische Ansprüche, wenn sich die behauptete unerlaubte Handlung tatbestandlich mit einer Vertragsverletzung deckt (BGH, NJW 1965, 300) oder die schädigende Handlung in einem einheitlichen Lebensvorgang mit einer Vertragsverletzung steht (BGH, NJW 1988, 1215; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2003, 4a O 395/02).
  • OLG Koblenz, 15.06.2010 - 2 U 1247/09

    Zustandekommen einer Schiedsvertragsabrede im Handelsverkehr

  • BGH, 28.06.1965 - VII ZR 128/63

    Auslegung einer Schiedsabrede - Notwendigkeit einer ergänzenden Auslegung - …

  • BGH, 12.04.1967 - VIII ZR 117/65

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - Beurteilung eines Rechtsstreits …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht