Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 15.10.1964 - 3 U 76/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 694
- VersR 1965, 93
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
Tierhalterhaftung: Sturz eines Radfahrers aufgrund Annähern eines Hundes
Ein solcher mittelbarer ursächlicher Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines Tieres in Angst und Schrecken versetzt wird, infolge dessen stürzt und sich verletzt (…OLG Schleswig, a. a. O.;… OLG Nürnberg NJW-RR 1991, S. 741; OLG Nürnberg NJW 1965, S. 694;… OLG Köln VersR 1999, S. 1293;… Belling/Eberl-Borges, a. a. O., Rn. 26;… Spindler, a. a. O., Rn. 11). - OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der …
Der erforderliche ursächliche Zusammenhang ist zwar auch dann gegeben, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines Tieres in Angst und Schrecken versetzt und infolgedessen bei einer Fluchtreaktion verletzt wird (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 281 OLG Nürnberg, NJW 1965, 694 (695)). - OLG Braunschweig, 30.04.2015 - 8 U 66/13
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Tierhalterhaftung; Adäquanz eines …
Dabei besteht grundsätzlich Einigkeit dahingehend, dass ein Ursachenzusammenhang i. S. d. Adäquanz auch dann zu bejahen ist, wenn lediglich ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Körperverletzung und dem Verhalten des Tieres vorliegt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15.10.1964 - 3 U 76/64 - VersR 1964, 93, 94; OLG Schleswig, Urteil vom 15.01.1988 - 1 U 162/85 - VersR 1988, 700).
- OLG Köln, 24.08.2010 - 19 U 114/10
Haftung des Tierhalters bei Stolpern des Geschädigten über den sitzenden Hund
Ein solches "unvernünftiges" Verhalten entspricht der tierischen Natur; in ihm wirkt sich die Gefahr aus, die die Haltung des Tieres mit sich bringt und deretwegen die besondere Tierhalterhaftung geschaffen worden ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 893, 894; OLG Frankfurt VersR 1982, 908;… OLG Celle vom 03.12.1979 - 1 U 25/97 - Rn. 20, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NJW 1965, 694, 695). - LG Bonn, 28.09.2012 - 15 O 117/12 Darauf, ob von dem Tier eine wirkliche, ernste Gefahr ausgeht, kommt es nicht an (OLG Nürnberg, OLGZ 1965, 152ff., zitiert nach Juris).
- OLG Karlsruhe, 12.03.1992 - 9 U 270/91
Ersatz eines immateriellen Schadens aus Anlass einer Hundebalgerei; Adäquat …
Eine Verwirklichung der Tiergefahr durch Auslösung psychischer Wirkungen ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die Angst vor dem Tier, etwa einem Hund, zu einem Körperschaden führt (s. etwa OLG Nürnberg, NJW 1965, 694 [OLG Nürnberg 15.10.1964 - 3 U 76/64] und NJW-RR 1991, 741). - OLG Hamburg, 05.12.1991 - 6 U 33/91
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Tierhalter; Verletzung aufgrund eines durch …
Hierzu ist es ausreichend, daß ein mittelbarer Zusammenhang besteht, d.h. daß, wie hier, ein Mensch durch das Tun eines Tieres Angst oder Schrecken versetzt wird, infolgedessen stürzt und verletzt wird (vgl. OLG Nürnberg NJW 1965, 694 f [OLG Nürnberg 15.10.1964 - 3 U 76/64]).
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