Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1967 - II ZR 152/64 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Ausschluss der Leistungspflicht - Fehlende Leistung einer Versicherungsprämie - Abmahnung der Nichtleistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 47, 88
- NJW 1967, 1229
- MDR 1967, 471
- DB 1967, 682
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- RG, 13.11.1914 - VII 264/14
Versicherung; Prämienzahlung; Fristbestimmung
Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 152/64
Der Versicherer muß deshalb in der qualifizierten Mahnung auf sein mögliches Kündigungsrecht auch dann hinweisen, wenn er davon keinen Gebrauch machen will (RGZ 86, 25, 27). - RG, 04.06.1918 - VII 28/18
Fristbestimmung zur Zahlung einer nicht entrichteten Versicherungsprämie; …
Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 152/64
Der Versicherungsnehmer darf danach über die wirkliche Rechtslage und die weitreichenden Folgen seiner Säumnis nicht im unklaren gelassen werden (RG VA 1915 Nr. 876; VA 1917 Nr. 970); er darf nicht durch unvollständige oder mißverständliche Hinweise "von einem der wirklichen Sach- und Rechtslage entsprechenden Entschlüsse" abgehalten werden (RGZ 93, 80, 83).
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91
Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge
Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88). - BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung
Aus der vorangegangenen Entscheidung vom 13. Februar 1967 - BGHZ 47, 88 - ergibt sich nichts Gegenteiliges. - BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83
Mahnung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers - …
Daher war ihre Mahnung vom 13. April 1981 unwirksam (BGHZ 47, 88, 94 [BGH 13.02.1967 - II ZR 152/64] = LM VVG § 39 Nr. 7 mit Anm. Bukow). - OLG Hamm, 06.12.1978 - 20 U 125/78
Versicherungsschein; Zahlungsfrist; Belehrungspflicht; Rechtsbelehrung; …
Die mit der Zahlungsaufforderung erteilte Belehrung muß, wie zu § 39 VVG anerkannt, ist (BGH NJW 1967, 1229), richtig, eindeutig und vollständig sein. - KG, 28.11.2003 - 6 U 214/03
Leistungsfreiheit des Versicherers: Verzug des Versicherungsnehmers mit der …
Rn. 9 Die qualifizierte Mahnung vom 19. November 1997 enthält auch eine zutreffende Rechtsfolgenbelehrung nach § 39 Abs. 1 VVG, die den von der Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, VersR 1999, 1525 f; 1985, 533 f.; NJW 1993, 130 f.; 1967, 1229 f.) aufgestellten Anforderungen gerecht wird.
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