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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1968 - I B 83.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1334
BVerwG, 19.01.1968 - I B 83.67 (https://dejure.org/1968,1334)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1968 - I B 83.67 (https://dejure.org/1968,1334)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1968 - I B 83.67 (https://dejure.org/1968,1334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 906
  • DVBl 1968, 667
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81

    Beruf des Rechtsbeistandes

    Rn. 50 2. Bei der Prüfung, ob die umstrittene Regelung diesen Anforderungen genügt, kann davon ausgegangen werden, daß die Tätigkeit der Vollrechtsbeistände einen eigenständigen Beruf mit einem traditionell und auch gesetzlich ausgeprägten Berufsbild darstellt (vgl. BVerfGE 10, 185 [197]; ferner BVerwG, NJW 1968, S. 906 ff.).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 33/81

    Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Inkassounternehmen - Niederlassung - …

    Zu diesem Berufsbild gehört ähnlich wie zu dem des Rechtsanwalts, daß der Rechtsbeistand, insoweit einem unabhängigen Organ der Rechtspflege zumindest vergleichbar, den Recht suchenden bei der geschäftsmäßigen Besorgung ihrer Rechtsangelegenheiten im Rahmen seiner Erlaubnis als freier und unabhängiger Berater und Vertreter gegenübertritt (vgl. BGHZ 34, 64, 67 f [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59]; BVerwG NJW 1968, 906, 908; Schorn NJW 1967, 911, 913).

    Dabei kann auf sich beruhen, ob das Privatärztliche Verrechnungsbüro im Hinblick auf die ihm gestattete Werbung als zugelassener Rechtsbeistand - anders als ein Rechtsanwalt (§ 2 Abs. 2 BRAO) - mit der Rechtsbesorgung ein Gewerbe betreibt (vgl. BGHSt 28, 199, 203; BFH NJW 1970, 2136) oder nicht (vgl. BVerwG NJW 1968, 906, 907 f; Schorn NJW 1967, 911).

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

    Zu diesem Berufsbild gehört ähnlich wie zu dem des Rechtsanwalts, daß der Rechtsbeistand, insoweit einem unabhängigen Organ der Rechtspflege zumindest vergleichbar, den Rechtsuchenden bei der geschäftsmäßigen Besorgung ihrer Rechtsangelegenheiten im Rahmen seiner Erlaubnis als freier und unabhängiger Berater und Vertreter und damit eigenverantwortlich gegenübertritt (vgl. BGHZ 34, 64, 67 f. [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59]; BVerwG NJW 1968, 906, 908; Schorn NJW 1967, 911, 913).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 1 B 176.93

    Aufgestellte Rechtssatz - Revision - Oberverwaltungsgericht - Abweichung - …

    So hat der beschließende Senat die Berufstätigkeit eines Rechtsbeistandes als eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Steuerberatungsgesetzes gewertet (Beschluß vom 19. Januar 1968 - BVerwG 1 B 83.67 - Buchholz 451.30 Steuerberater Nr. 1 = NJW 1968, 906).
  • BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 79/97

    Rechtsanwaltszulassung und Rechtsberatungserlaubnis - Zulassung bei genügender …

    Der Inhaber einer Vollerlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG a.F. ist vielmehr im Rahmen seiner Befugnisse als unabhängiger und eigenverantwortlicher Berater und Vertreter seiner Auftraggeber anzusehen (vgl. BVerwG NJW 1968, 906) und insoweit einem unabhängigen Organ der Rechtspflege zumindest vergleichbar (…Feuerich/Braun aaO, § 209 Rdn. 7).
  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 17/86

    Rechtsmittel

    Das Standesrecht des Steuerberaters seinerseits behandelt die gleichzeitige Ausübung des Berufs des Rechtsbeistandes in einer Person als statthaft (BVerwG NJW 1968, 906), während die Sozietät mit einem - nicht der Rechtsanwaltskammer angehörenden - Rechtsbeistand als unzulässig gilt (BGHSt 28, 199;… Gehre, Steuerberatungsgesetz § 32 Rdn. 22;… § 57 Rdn. 144;… kritisch Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung Rdn. B 833).
  • BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78

    Berufsbeschränkung für Steuerbevollmächtigte - Voraussetzung für das Eingehen …

    Das Ergebnis wird nicht durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts NJW 1968, 906 (mit ablehnender Anmerkung von Kampmann) in Frage gestellt.
  • BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 109.83

    Antrag eines bei einem Steuerberater und Rechtsbeistand angestellten Klägers auf …

    Dies gilt auch für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die, wenn sie gleichzeitig den Beruf eines Rechtsbeistands ausüben wollen, hierfür besonderer Qualifikation bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1968 - BVerwG 1 B 83.67 - ).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 81.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Selbstständige Tätigkeit als …

    Dies gilt auch für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die, wenn sie gleichzeitig den Beruf eines Rechtsbeistands ausüben wollen, hierfür besonderer Qualifikation bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1968 - BVerwG 1 B 83.67 - ).
  • BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83

    Klage eines Steuerbevollmächtigten auf die Erteilung der unbeschränkten Erlaubnis …

    Dies gilt auch für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die, wenn sie gleichzeitig den Beruf eines Rechtsbeistandes ausüben wollen, hierfür besonderer Qualifikation bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1968 - BVerwG 1 B 83.67 - ).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 116.83

    Anspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für Zivilrecht auf eine …

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