Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 12 Abs. 4
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.09.1967 - 386 I 67
- VG Augsburg, 26.09.1967 - 482 I 67
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 273
- NJW 1970, 1203
- MDR 1970, 706
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64
Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Der Wehrpflichtige kann sich nicht mit Erfolg auf einen Zurückstellungsgrund berufen, den er unter rechtsmißbräuchlicher Ausnutzung einer ihm aus einem anderen Grund eingeräumten Zurückstellungsfrist selbst herbeigeführt hat (Modifizierung von BVerwGE 20, 240 und 21, 140).Mit dieser rechtlichen Beurteilung knüpft der erkennende Senat an die Rechtsprechung des früher auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesenen VII. Senats an, an der er nach Maßgabe der vorangegangenen Erwägungen festhält (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 [243 f] und 21, 140).
- BVerwG, 14.05.1965 - VII C 186.64
Ablehnung der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verschweigens eines für die …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Der Wehrpflichtige kann sich nicht mit Erfolg auf einen Zurückstellungsgrund berufen, den er unter rechtsmißbräuchlicher Ausnutzung einer ihm aus einem anderen Grund eingeräumten Zurückstellungsfrist selbst herbeigeführt hat (Modifizierung von BVerwGE 20, 240 und 21, 140).Mit dieser rechtlichen Beurteilung knüpft der erkennende Senat an die Rechtsprechung des früher auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesenen VII. Senats an, an der er nach Maßgabe der vorangegangenen Erwägungen festhält (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 [243 f] und 21, 140).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Sie enthalten damit die Konkretisierung des mit verfassungsrechtlichem Rang ausgestatteten, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Verbots des Übermaßes (BVerfGE 19, 342 [348]), das sich im vorliegenden Zusammenhang dahin auswirkt, daß der an sich zulässige Eingriff der Einberufung jedenfalls im Hinblick auf den Zeitpunkt der geforderten Dienstleistung von einer unverhältnismäßigen Härte freibleibt. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Insoweit waren die Voraussetzungen gegeben, unter denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Wehrpflichtiger gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), zur Vermeidung der vom Gesetz als besondere Härte angesehenen Unterbrechung eines bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts in der Regel vom Wehrdienst zurückgestellt werden soll (BVerwGE 31, 318 [322]). - BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Da die Zurückstellung nur auf den vorübergehenden Aufschub, nicht aber auf die Aufhebung der Dienstleistungspflicht gerichtet ist, kann die besondere Härte ihre Ursache voraussetzungsgemäß nicht in der Inanspruchnahme des Wehrpflichtigen für die Wehrdienstleistung überhaupt haben, sondern in der besonderen Belastung, die die Heranziehung zur Dienstleistung gerade zu dem festgesetzten Einberufungszeitpunkt unter besonders erschwerenden Verhältnissen für den Wehrpflichtigen bedeutet (BVerwGE 30, 281 [283]).
- BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 76.69
Unentbehrlichkeit in einem Gewerbebetrieb - Geltendmachung eines …
Zur Berufung des Wehrpflichtigen auf einen Zurückstellungsgrund im Falle einer Einberufung, die ihm vorher angekündigt war (Weiterführung von BVerwGE 34, 273).Die Frage, wann und unter welchen Gesichtspunkten der Wehrpflichtige vorausgegangenes eigenes Handeln in dem Sinne zu vertreten hat, daß die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes nach § 12 Abs. 4 WpflG ausgeschlossen wird, hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 34, 273 grundsätzlich - und darum auch für den hier streitigen Zurückstellungsgrund geltend (vgl. das Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 143.69 -) - wie folgt beantwortet: Das Wehrpflichtgesetz legt dem Wehrpflichtigen weder ausdrücklich die Pflicht auf, noch macht es die Zurückstellung davon abhängig, daß er sich nach seiner Erfassung oder nach seiner Musterung solcher Entscheidungen in seinem persönlichen Bereich enthält, die bei ihrer Ausführung entweder sogleich oder nach einer gewissen zeitlichen Entwicklung zu einem Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG führen.
Dem Vorwurf der Treuwidrigkeit des Schweigens auf die Anfrage kann nicht mit dem Einwand begegnet werden, für die Ankündigung der Einberufung und die Aufforderung, etwaige Hinderungsgründe anzugeben, fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, und es würde, falls das Schweigen zur Nichtberücksichtigung des Zurückstellungsgrundes führen würde, entweder über die gesetzliche Antragsfrist hinaus (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WpflG) für schon bestehende Zurückstellungsgründe eine Meldepflicht eingeführt oder hinsichtlich sich entwickelnder Zurückstellungsgründe die in der Entscheidung BVerwGE 34, 273 herausgestellte Handlungsfreiheit beschränkt.
Grundsätzlich ist der Wehrpflichtige allerdings - wie in der angeführten Entscheidung BVerwGE 34, 273 (275) [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 207/67] dargelegt - nicht gehindert, im Rahmen seiner allgemeinen Handlungsfreiheit für seinen persönlichen Bereich Entscheidungen zu treffen, die bei ihrer Ausführung einen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG herbeiführen können.
Der Verstoß gegen eine solche Meldepflicht ist zwar weder erforderlich noch für sich allein ausreichend, um die Folgerung zu begründen, ein Wehrpflichtiger habe gegen Treu und Glauben verstoßen (BVerwGE 34, 273 [276]); er kann aber gleichwohl unterstützende Bedeutung haben.
- BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; …
Pflichtwidrig ist sein Verhalten dann, wenn es unter Umständen geschieht, die mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar sind und deshalb die Berufung auf die Zurückstellungsvorschriften als missbräuchliche Rechtsausübung erscheinen lassen (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - BVerwGE 34, 273 ).Die allgemeine Handlungsfreiheit des Wehrpflichtigen ist jedoch grundsätzlich nicht beschränkt, so dass er nicht schon dann pflichtwidrig handelt, wenn er den Zurückstellungsgrund selbst herbeiführt (Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - a.a.O. S. 274 f. und vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 76.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 87;… Johlen, a.a.O. Rn. 166).
- BVerwG, 05.06.1979 - 8 CB 11.79
Rechtsmittel
Die Beschwerdebegründung macht außerdem sinngemäß geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - (BVerwGE 34, 273) ab.In BVerwGE 34, 273 (274 ff.) [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 207/67] ist ausgesprochen, an einem schutzwürdigen Zurückstellungsinteresse fehle es, wenn zwar die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Zurückstellungsgrundes gegeben sind, die besondere Härte der Einberufung zu dem festgesetzten Dienstantrittszeitpunkt aber auf ein pflichtwidriges Verhalten des Wehrpflichtigen selbst zurückgeht.
Dieser als festgestellt anzusehende Sachverhalt, demzufolge der Kläger nicht lediglich gegen Meldepflichten aus der Wehrüberwachung verstoßen hat, trägt ohne Abweichung von BVerwGE 34, 273 die rechtliche Folgerung des Verwaltungsgerichts, der Kläger habe seine Heranziehung zum 1. Oktober 1976 pflichtwidrig verhindert, und er könne sich deshalb auf Nachteile, die sich aus der dadurch bedingten zeitlichen Verzögerung für ihn ergeben könnten, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht berufen.
Deshalb ist der Kläger mit der Berufung auf Zurückstellungsgründe unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung als mißbräuchlicher Rechtsausübung ausgeschlossen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1969 - VIII C 207.67 -)." Diese Darlegungen werdenden verfahrensrechtlichen Anforderungen an eine Begründung ersichtlich gerecht.
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74
Militärische Ausbildung - Studium - Ehemaliger Berufssoldat - Offizier auf Zeit - …
Diese Regelungen haben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ihren inneren Grund in den mit verfassungsrechtlichem Rang ausgestatteten, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mittel sowie des Übermaßverbotes (vgl. auch BVerwGE 34, 273 [275] unter Hinweis auf BVerfGE 19, 342 [348]; BVerwGE 39, 60 [61]; Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 47.74 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 96]). - BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 98.73
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen …
An einer die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigenden besonderen Härte fehlt es trotz weitgehender Forderung eines Ausbildungsabschnitts u.a. dann, wenn der Wehrpflichtige durch rechtsmißbräuchliche Ausnutzung einer ihm aus anderem Grunde gewährten Zurückstellungsfrist die Nachteile, die er nunmehr als Zurückstellungsgründe geltend macht, selbst herbeigeführt und die Wehrersatzbehörde dadurch gehindert hat, ihm bereits vor Ablauf der ihm aus anderem Grunde gewährten, vorzeitig gegenstandslos gewordenen Zurückstellung unter Vermeidung der nunmehr als Zurückstellungsgründe geltend gemachten Nachteile zum Wehrdienst heranzuziehen (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 34, 273).An einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen Härte fehlt es trotz weitgehender Förderung der Ausbildung insbesondere dann, wenn der Wehrpflichtige durch rechtsmißbräuchliche Ausnützung einer ihm aus anderem Grunde gewährten Zurückstellungsfrist die Nachteile, die er nunmehr als Zurückstellungsgründe geltend macht, selbst herbeigeführt und die Wehrersatzbehörde durch dieses rechtsmißbräuchliche Verhalten daran gehindert hat, ihn bereits vor Ablauf der ihm aus anderem Grunde gewährten, vorzeitig gegenstandslos gewordenen Zurückstellung unter Vermeidung der nunmehr als Zurückstellungsgründe geltend gemachten Nachteile zum Wehrdienst heranzuziehen (vgl. BVerwGE 34, 273).
- BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 10.78
Zurückstellung vom Zivildienst wegen der Vorbereitung auf ein geistliches Amt - …
Der Kläger konnte während der Zeit seiner Zurückstellung zur Vorbereitung auf das geistliche Amt für seinen persönlichen Bereich Entscheidungen treffen, die sofort oder später einen neunen Zurückstellungsgrund schaffen (BVerwGE 34, 273 [275]; Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - und vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 42.77 -).Unter dem Schutz der Zurückstellung wegen der Vorbereitung auf das geistliche Amt konnte der Kläger nicht daran gehindert werden, neben evangelischer Theologie auch, noch ein anderes Fach, nämlich Germanistik zu studieren und damit Entscheidungen zu treffen, die bei ihrer Ausführung entweder sofort oder nach einer gewissen zeitlichen Entwicklung zu einem neuen Zurückstellungsgrund im Sinne aus § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG führten (BVerwGE 34, 273 [275]; Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - und vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 42.77 -).
- BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt - …
Zwar kann ein Wehrpflichtiger sich nicht mit Erfolg auf einen Zurückstellungsgrund berufen, den er unter rechtsmißbräuchlicher Ausnutzung einer ihm aus anderem Grunde eingeräumten Zurückstellung selbst herbeigeführt hat (vgl. BVerwGE 34, 273).Ein vom Wehrdienst zurückgestellter Wehrpflichtiger ist - sofern er nicht dadurch dem Zweck seiner Zurückstellung zuwiderhandelt - nicht daran gehindert, während der Zeit seiner Zurückstellung im Rahmen seiner allgemeinen Handlungsfreiheit für seinen persönlichen Bereich Entscheidungen zu treffen, die bei ihrer Ausführung entweder sofort oder nach einer gewissen zeitlichen Entwicklung zu einen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG führen (BVerwGE 34, 273 [275]).
- BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 44.77
Erledigung eines Einberufungsbescheides zu einer Wehrübung durch Zeitablauf - …
Denn die in § 12 Abs. 4 WPflG getroffene Regelung entspricht diesem Grundsatz (BVerfGE 19, 342 [348]; BVerwGE 34, 273 [275]).Im Verhältnis der sich gegenüberstehenden Interessen der Allgemeinheit an der Wehrdienstleistung und des Wehrpflichtigen, aus persönlichen Gründen vorübergehend keinen Wehrdienst leisten zu müssen, hat das Interesse der Allgemeinheit an der Wehrdienstleistung den Vorrang (BVerwGE 34, 273 [274]), und zwar jede Art der Wehrdienstleistung, auch die Wehrübung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 WPflG).
- BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …
Mit diesem Grund, könnte der Kläger aber unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben, der für die Beziehungen zwischen den Wehrpflichtigen und den Wehrersatzbehörden gilt (BVerwGE 34, 273 [BVerwG 10.12.1969 - BVerwG VIII C 207.67]), grundsätzlich nicht mehr gehört werden; denn da er seine Zurückstellung für die in Rede stehende Tournee auf der Grundlage seines Vorbringens erhalten hatte, seine Mitwirkung bei der Kapelle werde im Sommer 1969 beendet sein und er stehe vom 1. Oktober 1969 an für die Erfüllung seiner Wehrpflicht zur Verfügung, war er in seinen weiteren Dispositionen, gehalten, auf diese Umstände Rücksicht zu nehmen (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 -).Indessen ist in der (späteren) Entscheidung BVerwGE 34, 273 [BVerwG 10.12.1969 - BVerwG VIII C 207.67] die allgemeinere Frage, ob ein Wehrpflichtiger mit Zurückstellungsgründen ausgeschlossen ist, die er selbst - freiwillig und ohne Not - gesetzt hat, modifiziert beantwortet: Ein Wehrpflichtiger ist nicht bereits durch die bloße Tatsache seiner Erfassung und seiner Musterrung gebunden, sich in seinen Dispositionen Einschränkungen aufzuerlegen; er kann sich aber dann nicht auf vorausgegangenes eigenes Handeln berufen, wenn er hierbei gegen den auch das Wehrpflichtverhältnis beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde.
- BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 5.07
Missbräuchliche Herbeiführung des Zurückstellungsgrundes; freiwillige …
Die Berufung auf einen Zurückstellungsgrund ist ausgeschlossen, wenn der Wehrpflichtige eine ihm gewährte Zurückstellung wegen eines anderen Grundes missbräuchlich zur Herbeiführung der Voraussetzungen eines neuen Zurückstellungsgrundes ausnutzt (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - BVerwGE 34, 273 ;… Johlen, Wehrpflichtrecht in der Praxis, 4. Aufl. 1996, Rn. 167;… Steinlechner/Walz, WPflG, 6. Aufl. 2003, § 12 Rn. 52). - BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Wehrpflichtiger - Besondere …
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89
Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der …
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …
- BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 18.76
Frist für die Stellung des Antrags auf Zurückstellung vom Wehrdienst - …
- BVerwG, 29.10.1975 - VIII B 55.74
Zurückstellung vom Wehrdienst - Übergang von der Fachoberschule in die …
- VG Ansbach, 02.09.2008 - AN 15 S 08.01431
Teilnahme an einem Meisterlehrgang; Zurückstellungsgrund erst nach Erlass des …
- BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84
Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte - …
- BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 84.09
Einberufung zum Zivildienst; Auslandsstudium; Vertrauen auf behördliche Auskunft
- BVerwG, 08.08.1975 - VIII CB 86.73
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen …
- BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 21.78
Versagung der Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstausnahme für Helfer im …
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 143.69
Aufhebung des Musterungsbescheids - Örtliche Zuständigkeit der …
- BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 40.73
Unzumutbare Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst
- BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72
Verweigerung des Wehrdienstes
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
Aufbewahrung militärischer Ausrüstung - Beachtung des Grundsatzes der …
- VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 1756/09
Zurückstellung Genehmigung Verlassen Ausschluss pflichtwidrig
- BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 61.86
Herbeiführen eines Zurückstellungsgrundes - Rechtsmißbrauch
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72
Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 142.67
Abgrenzung zwischen Musterungsverfahren und Einberufungsverfahren - Zuständigkeit …
- VG Düsseldorf, 21.06.2005 - 11 L 1015/05
Zurückstellung vom Wehrdienst bei Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten …
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 217.73
Rückzahlung von Ausbildungskosten bei der Bundeswehr zum Flugzeugführer nach …
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst - …
- BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.72
Zeitverlust im Studium durch die Einberufung zum Wehrdienst - Besondere Härte …
- BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung …
- BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 101.70
Einberufung zum Wehrdienst
- BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 55.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Sachverhaltsaufklärung - Sachkunde
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 13.73
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 139.70
Aufbewahrung militärischer Ausrüstung - Befreiung von einer Übernahmepflicht - …
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
Anspruch auf eine Zurückstellungsentscheidung im Falle des Ablaufs der geltend …
- VG Gießen, 26.10.2005 - 8 E 2875/04
Erstattung von Ausbildungsgeld
- VG Stuttgart, 04.05.2001 - 17 K 1769/01
Zur Heranziehung verfügbarer Wehrpflichtiger
- BVerwG, 04.06.1986 - 8 C 61.86
Zurückstellung vom Wehrdienst zur Behebung eines familiären Notstands - …
- BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 46.73
Bindung der Vorinstanz an die rechtliche Beurteilung im zurückverweisenden …
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII B 67.72
Zurückstellung auf Grund eines weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes - …
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 7.70
Befreiung von der Pflicht zur Aufbewahrung von militärischer Ausrüstung - …
- BVerwG, 22.02.1989 - 8 B 151.88
Zurückstellung eines zum Wehrdienst Verpflichteten - Nichtzulassung der Revision …
- BVerwG, 22.02.1989 - 8 B 152.88
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zurückstellung …
- BVerwG, 21.04.1977 - 8 B 50.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Zivildienst …
- BVerwG, 21.04.1977 - 8 B 59.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Weitere Zurückstellung vom …
- BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
- BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung der Einberufung wegen …
- BVerwG, 08.02.1973 - VIII C 165.72
- BVerwG, 27.09.1972 - VIII C 119.71
Zeitpunkt für die Geltendmachung von Zurückstellungsgründen
- BVerwG, 16.06.1970 - VIII B 18.70
Handlungsfähigkeit eines Minderjährigen hinsichtlich seine Wehrpflicht …
- BVerwG, 14.11.1977 - 8 B 29.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 22.12.1975 - 8 B 40.75
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.04.1972 - VIII C 1.72
Bestimmung der Abwägungskriterien im Rahmen eines Antrags auf Anordnung der …
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 01.07.1970 - VIII C 66.70
- BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 124.68
- BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 25.78
Höhe von Übergangsgebührnissen für einen früheren Soldaten auf Zeit gemäß § 53 …
- BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 60.76
Anforderungen an einen selbstständigen Ausbildungsabschnitt - Vorliegen einer …
- BVerwG, 23.02.1972 - VIII B 12.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.09.1971 - VIII C 70.69
- BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 102.67
Zurückstellung vom Wehrdienst bei Unterbrechung der Berufsausbildung - …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ablehnung eines Kriegsdienstes mit der Waffe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.03.1963 - 4762/62
- BVerwG, 14.02.1967 - VII B 114.63
- BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1203
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Insbesondere ist es, wie das erkennende Gericht schon in seinem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - (DVBl. 1969, 748) ausgeführt hat, nicht zu beanstanden, wenn die Tatsacheninstanz, wie hier, die Annahme einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ablehnt mit der Begründung, eine solche lasse sich nicht feststellen, da der Wehrpflichtige sich mit den Fragen, von denen die Berechtigung seiner Kriegsdienstverweigerung abhänge, nicht entsprechend seinen geistigen Fähigkeiten und Anlagen auseinandergesetzt habe.
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402], mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (…BVerfGE a.a.O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Doch können solche verstandesmäßigen oder vernunftmäßigen Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers die notwendigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ersetzen (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 -). - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (…BVerfGE a.a.O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]).
- BVerwG, 22.03.1973 - VI B 5.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer Gewissensentscheidung …
Entsprechendes gilt auch, soweit in der Beschwerdeschrift möglicherweise eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 97.67 - (BVerwGE 30, 358) und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28 = NJW 1970, 1203) geltend gemacht werden soll.Es ist auch nicht richtig, daß das Verwaltungsgericht - wie der Beschwerdeführer offenbar anzunehmen scheint - im Widerspruch zu dem Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - die Ausführungen des Klägers "in seinem Verhältnis zum Staat und dessen Staatsform" bei der Entscheidung über seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer "negativ" bewertet habe.
- BVerwG, 20.06.1977 - 6 CB 19.77
Begründung einer Abweichungsrüge - Teilbarkeit des Gewissens
Wenn die Beschwerde sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 beruft, so ist auch dieser Hinweis nicht geeignet, eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darzutun.Es die Urteile vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG VI C 111.73 - beruft, wird auch dieser Vortrag den Verfahrensanforderungen nicht gerecht.
- BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Problematik der Erörterung von …
Zu Unrecht macht der Kläger ferner geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des - früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen - VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) ab.- Abgesehen davon, daß das Verwaltungsgericht das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - ausdrücklich in der Entscheidungsbegründung angeführt hat, hält sich seine rechtliche Betrachtungsweise auch bei der Würdigung des konkreten Falles im Rahmen der Rechtsauffassung dieses Urteils.
- BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 48.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
Der Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hängt nicht von der Einstellung des Wehrpflichtigen zum Staat und dessen Staatsform ab (Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 28]).Vielmehr muß die durch das Grundgesetz geschützte Kriegsdienstverweigerung auf der ernsten sittlichen Überzeugung beruhen, unter gar keinen Umständen - es sei denn aus Notwehr oder zur Nothilfe - mit der Waffe Menschen töten zu können, seien es nun Bürger des Idealstaates, hier aus der Sicht des Klägers solche der DDR, seien es diejenigen irgendeines anderen Staatswesens (vgl. Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - [a.a.O.], ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 34.84
Prozesskostenhilfe
Eine derartige grundsätzliche und uneingeschränkte Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Kriege hat das Bundesverwaltungsgericht dann verneint, wenn der Wehrpflichtige zwar seine Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen im allgemeinen als mit seinem Gewissen unvereinbar abgelehnt, sich aber imstande gesehen hat, unter bestimmten Voraussetzungen etwa in bestimmten historischen Situationen oder unter anderen als den derzeit herrschenden politischen und militärischen Verhältnissen, doch an einem Kriege teilzunehmen (sogenannte situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung), so zum Beispiel gegenüber einem Angreifer, dessen Armee ausschließlich aus freiwilligen Soldaten besteht (vgl. Urteil des 8. Senats vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - ; ebenso schon Urteil des 7. Senats vom 15. Mai 1963 - BVerwG 7 C 117.61 - ), zugunsten eines Staates, dessen Staatsform dem Wehrpflichtigen verteidigenswert erscheint (vgl. Urteil des 8. Senats vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - ), im Falle eines aussichtsreichen Verteidigungskrieges gegen einen mit Vernichtungsabsicht vorgehenden Angreifer (vgl. Urteile des 8. Senats vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 114.68 - und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - ), gleichermaßen bei prinzipieller Ablehnung militärischer Gewalt gegen einen Angriff von außen, aber gleichzeitiger Bejahung der Anwendung tödlicher Gewalt gegen Menschen als Mittel der politischen Auseinandersetzung und der gewaltsamen Durchsetzung innenpolitischer Ziele (vgl. Urteil des 8. Senats vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - <BVerwGE 37, 69 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 32>) oder der Bereitschaft zur Waffenanwendung gegen Putschisten im Bürgerkrieg zur Verteidigung der Staatsform (vgl. Urteil des 6. Senats vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - ), im Falle der Beschränkung der Ablehnung des Kriegsdienstes auf den Gebrauch bestimmter Waffen oder auf die Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen (vgl. Urteil des 6. Senats vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ), bei der Bereitschaft zu einer erfolgversprechenden Abwehr weniger Angreifer (vgl. Urteil des 6. Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 2.73 - ) wie überhaupt im Falle der Bereitschaft zu einem Dienst, der sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - <BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90>), wie dies etwa beim Verminen von Straßen der Fall sein kann (vgl. Beschluß des 6. Senats vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - und Urteil vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 - ). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73
Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und …
Der Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hängt zwar nicht von der Einstellung des Wehrpflichtigen zum Staat und dessen Staatsform ab (vgl. Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 -[Buchholz a.a.O. Nr. 28]). - BVerwG, 24.01.1978 - 6 CB 19.77
Zweitantrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aussetzung eines …
Wenn die Beschwerde sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 beruft, so ist auch dieser Hinweis nicht geeignet, eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darzutun. - BVerwG, 29.07.1974 - VI CB 51.73
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die …
Die Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 11) und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) betreffen keine Fälle innerstaatlicher gewaltsamer Erhebung. - BVerwG, 06.08.1985 - 6 CB 40.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
Soweit die Beschwerde schließlich rügt, das vorinstanzliche Urteil weiche von dem Urteil des vormals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) ab, ist nicht in der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise dargetan, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und inwiefern dieser Rechtssatz von einem abstrakten Rechtssatz abweicht, auf dem die jeweilige Divergenzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht (vgl. u.a. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - m.w.N.). - BVerwG, 17.05.1982 - 6 CB 11.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer echten …
Das Verwaltungsgericht hat nicht etwa - im Gegensatz zu den Grundsätzen des von der Beschwerde erwähnten Urteils vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) seine Entscheidung von der "Unrichtigkeit" der Erwägungen des Klägers zu dem Problem eines Verteidigungskrieges abhängig gemacht, sondern von der fehlenden geistigen Durchdringung dieses Problems durch den Kläger. - BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BVerwG, 11.05.1983 - 6 CB 26.83
Eignung der Erörterung der Sterbehilfeproblematik und der Notwehr- und …
- BVerwG, 27.03.1974 - VI B 23.74
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
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