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| VGH Baden-Württemberg, 09.03.1970 - I 28/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 21, 80
- NJW 1970, 2178
- DVBl 1971, 361
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15
Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer …
In der Rechtsprechung wird die Klagebefugnis des Familienangehörigen darüber hinausgehend - also ohne weitere Prüfung der Frage, ob die konkrete Maßnahme überhaupt tatsächlich zu einer Beendigung des Aufenthalts führt - generell bei Ausweisungen und auch bei der Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels bejaht (zur Ausweisung: BVerwG…, Urteil vom 03.05.1973, a.a.O.; Hess.VGH, Beschluss vom 19.01.1990 - 10 TH 2269/89 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.03.1970 - I 28.69 -, NJW 1970, 2178; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.04.1998 - 13 S 2514/97 -, InfAuslR 1998, 335, und vom 15.02.1999 - 11 S 1854/99 -, InfAuslR 1999, 419; Kraft, Die Rechtsprechung des BVerwG zur Ausweisung im Ausländerrecht, DVBl. 2013, 1219, 1223, m.w.N.; zur Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urteil vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 [unter Verweis auf die bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheids wieder auflebende Erlaubnisfiktion]; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.1986 - 11 S 644/86 -, NVwZ 1987, 920; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 11.07.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.1988 - 13 S 3143/88 -, NVwZ 1989, 1194, Beschluss vom 20.03.1990 - 11 S 3278/89 -, juris), teilweise wird sogar die Erhebung einer Verpflichtungsklage durch den Familienangehörigen für zulässig erachtet (vgl. zum Streitstand Armbruster, HTK-AuslR / Rechtsschutz / 2.1.2 09/2014 Nr. 5.1 und 1.4 12/2010, m.w.N.; siehe genauer im Folgenden, unter II.). - BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70
Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen …
Hindert der Staat durch Ausweisung den einen Ehegatten, an der so getroffenen Bestimmung festzuhalten, so trifft der darin liegende Eingriff beide Ehegatten und eröffnet jedem von ihnen den Rechtsweg (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. März 1970 - I 28/69 - [NJW 1970, 2178 [VGH Baden-Württemberg 09.03.1970 - I - 28/69] = DVBl. 1971, 361]; Schwarze, Die Klagebefugnis der Ehefrau gegen die Ausweisung ihres ausländischen Mannes, DÖV 1972, 273). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.1990 - 11 S 3278/89
Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Antragsbefugnis und Beschwerderecht des …
Rn. 2 Zwar ist die Beschwerdeführerin die deutsche Ehefrau des Antragstellers und daher -- neben ihrem unmittelbar von der ausländerrechtlichen Maßnahmen betroffenen ausländischen Ehegatten -- auch aus eigenem Recht befugt, gegen eine ihren Ehemann betreffende aufenthaltsbeendende Maßnahme -- jedenfalls mit dem Ziel der Aufhebung dieser Maßnahme -- Widerspruch einzulegen und Klage zu erheben (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3.5.1973, BVerwGE 42, 141, und vom 25.10.1977, BVerwGE 55, 8,11; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9.3.1970, ESVGH 21, 80 = NJW 1970, 2178, und vom 10.12.1986, VBlBW 1987, 347; Hailbronner, Ausländerrecht, 2.Aufl., RdNr.785). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1973 - 2 B 8/73
Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers; Anfestung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 07.08.1972 - I 492/72 Die ehelichen und familiären Belange eines Ausländers sind auch bei der Entscheidung über einen Fremdenpaß zu beachten und, wo die Ablehnung des Antrages als Eingriff in den Bestand von Ehe und Familie sich darstellen kann, gegen die öffentlichen Interessen, die der Erteilung entgegenstehen, abzuwägen.Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß ausländerpolizeiliche Maßnahmen, die sich auf das Ehe- und Familienleben eines Ausländers auswirken können, nur dann als Eingriffe in den grundgesetzlich geschätzten Bestand von Ehe und Familie anzusehen sind, wenn es den Familienangehörigen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ihre Lebensverhältnisse den Folgen solcher Maßnahmen anzupassen (wie Urteil vom VGH Mannheim 1970-03-09 I 28/69 = ESVGH 21, 80).
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