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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 10.12.1969 - Bs I 97/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2275
OVG Hamburg, 10.12.1969 - Bs I 97/69 (https://dejure.org/1969,2275)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.1969 - Bs I 97/69 (https://dejure.org/1969,2275)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - Bs I 97/69 (https://dejure.org/1969,2275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 910
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 02.05.1979 - VII R 9/79

    Ablehnung eines Richters - Ablehnung eines Prüfers im Prüfungsverfahren - …

    Die bloße Besorgnis der Befangenheit könne nicht zur Fehlerhaftigkeit der Prüfungsentscheidung führen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. Januar 1968 VII C 6.66, BVerwGE 29, 70; Oberverwaltungsgericht - OVG - Hamburg, Beschluß vom 10. Dezember 1969 OVGBs I 97/69, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 910 - NJW 1970, 910 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1973 VA 76/71).
  • OVG Bremen, 19.06.1972 - II BA 107/72

    Änderung der Zusammensetzung eines Meisterprüfungsausschusses; Begründung der …

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Voreingenommenheit von Prüfern schon vor der Durchführung der Prüfung geltend gemacht werden kann oder ob der Betroffene nicht vielmehr darauf beschränkt ist, die Prüfungsentscheidung selbst mit der Begründung anzufechten, es hätten voreingenommene Prüfer mitgewirkt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.1.1968 - VII C 6.66 -, MDR 1968, 524, und OVG Hamburg, Beschl. vom 10.12.1969, NJW 1970, 910), kann offen bleiben.
  • BVerwG, 16.08.1974 - VI C 16.71

    Zwangspensionierungsverfahren - Recht eines Beamten auf Ablehnung des …

    Etwas anderes gelte nur, wenn - wie für den Untersuchungsführer im förmlichen Disziplinarverfahren - das Ablehnungsrecht ausdrücklich vorgesehen sei oder wenn der Betroffene seine Rechte im Wege des nachträglichen Rechtsschutzes nicht ausreichend zu wahren vermöge, wie das z.B. in Prüfungsangelegenheiten der Fall sei, wenn die Prüfung einen beruflichen Ausbildungsweg eröffne, wenn sie für sein weiteres Beschreiten unerläßlich sei oder wenn sie Voraussetzung für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit sei (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 10. Dezember 1969 in NJW 1970, 910).
  • OVG Bremen, 19.06.1972 - I A 177/71

    Änderung der Zusammensetzung eines Meisterprüfungsausschusses; Begründung der …

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Voreingenommenheit von Prüfern schon vor der Durchführung der Prüfung geltend gemacht werden kann oder ob der Betroffene nicht vielmehr darauf beschränkt ist, die Prüfungsentscheidung selbst mit der Begründung anzufechten, es hätten voreingenommene Prüfer mitgewirkt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.1.1968 - VII C 6.66 -, MDR 1968, 524, und OVG Hamburg, Beschl. vom 10.12.1969, NJW 1970, 910), kann offen bleiben.
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