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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.02.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,985
BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69 (https://dejure.org/1970,985)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1970 - VIII C 29.69 (https://dejure.org/1970,985)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1970 - VIII C 29.69 (https://dejure.org/1970,985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Klagerücknahme des nicht von einem Rechtsanwalt vertretenen Revisionsklägers - Sinn und Zweck des § 67 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1205
  • MDR 1970, 532
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 150.60
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69
    Der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Kläger kann als Revisionsbeklagter die Klage ohne Rechtsanwalt zurücknehmen (Ergänzung zu BVerwG VIII C 150.60).

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 150.60 - (Buchholz BVerwG 310, § 67 VwGO Nr. 7 = MDR 1961, 789 = NJW 1961, 1641) unter Hinweis auf § 67 Abs. 1 VwGO entschieden, daß der von einem Rechtsanwalt vertretene Revisionskläger nicht in der Lage ist, persönlich seine Klage zurückzunehmen.

  • BVerwG, 20.10.1965 - VIII C 72.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69
    Hier gelten dieselben Erwägungen, auf Grund derer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den Beschluß vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 72.64 -, DÖV 1965 S. 429, mit weiteren Hinweisen) § 67 Abs. 1 VwGO nicht auf den Revisionsbeklagten anzuwenden ist, wenn die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2019 - 4 K 197/17

    Bedeutung des Zustimmungserfordernisses aus § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 des Gesetzes …

    Denn wer einen Antrag selbst eingelegt hat, kann diesen als actus contrarius auch selbst wieder zurücknehmen (vgl. für das Revisionsverfahren BVerwG, Beschl. v. 12.02.1970 - VIII C 29.69 -, NJW 1970, S. 1205).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1999 - A 14 S 1655/98

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - Einführung von Erkenntnisquellen - Übersendung …

    Rn. 3 Soweit mit der "Verzichtserklärung" eine Klagrücknahme bzw. eine Rücknahme des Berufungszulassungsantrags bezweckt war, ist sie schon deshalb rechtlich unbeachtlich, weil nach der Rechtsprechung (…BVerwG, Urt. v. 10.5.1961 - VIII C 150.60 -, NJW 1961, 1641; Beschl. v. 12.2.1970 - VIII C 29.69 -, NJW 1970, 1205) ein - wie hier zur Stellung des Berufungszulassungsantrags - dem Vertretungszwang unterliegender, anwaltlich vertretener Kläger ohne Mitwirkung des beauftragten Rechtsanwalts weder ein Rechtsmittel noch eine Klage zurücknehmen kann.
  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - 5 A 360/13

    Klagerücknahme durch einen erstinstanzlich erfolgreichen Berufungsbeklagten im …

    Sie bleiben insoweit Herren des Verfahrens (Schmidt in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 67 Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1970 - VIII C 29.69 -, NJW 1970, 1205;… a. A. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 67 Rn. 31).
  • BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78

    Revisionsverfahren - Prozeßbevollmächtigter - Rücknahme der Klage

    Die Heranziehung eines Prozeßbevollmächtigten nur zum Zwecke der Klagerücknahme würde sich auch in diesem Falle als für die Prozeßpartei unbillige Förmelei erweisen (vgl. auch BVerwG-Beschluß vom 12. Februar 1970 VIII C 29.69, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 1205).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 17.40014

    Einstellung eines gerichtlichen Verfahrens wegen Klagerücknahme

    Die Klagerücknahme kann abweichend vom Vertretungserfordernis des § 67 VwGO als actus contrarius auch von der anwaltschaftlich nicht vertretenen Klägerin erklärt werden (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.1970 - VIII C 29.69 - NJW 1970, 1205).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 17.40015

    Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme

    Die Klagerücknahme kann abweichend vom Vertretungserfordernis des § 67 VwGO als actus contrarius auch von der anwaltschaftlich nicht vertretenen Klägerin erklärt werden (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.1970 - VIII C 29.69 - NJW 1970, 1205).
  • BVerwG, 02.07.1971 - VIII C 13.69
    Diese Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Revisionsbeklagten nicht anwendbar, wenn die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären (Beschluß vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 72.64 - [DÖV 1966, 429]; Beschluß vom 12. Februar 1970 - BVerwG VIII C 29.69 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 31 = MDR 1970, 532 = NJW 1970, 1205]).
  • BVerwG, 02.03.1971 - VIII C 9.70

    Rechtsmittel

    Als Revisionsbeklagter konnte er ungeachtet des § 67 Abs. 1 VwGO (Anwaltszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht) ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts die Klage wirksam durch seine nichtanwaltschaftliche Prozeßbevollmächtigte zurücknehmen lassen, die auch die Klage für ihn erhoben hatte (vgl. auch Beschluß vom 12. Februar 1970 - BVerwG VIII C 29.69 - [MDR 1970, 532 = NJW 1970, 1205]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 79.69   

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BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 79.69 (https://dejure.org/1970,15304)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1970 - VIII C 79.69 (https://dejure.org/1970,15304)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1970 - VIII C 79.69 (https://dejure.org/1970,15304)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Revision/Vertretungszwang; Revision/Klagerücknahme; Klage/Klagerücknahme

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Klage; Klagerücknahme; Revision; Vertretungszwang

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

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Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1205
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