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| OLG Bremen, 27.11.1970 - 2 W 157/68 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 712
- VersR 1971, 630
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81
Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind
Aus diesem Grunde geht die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dahin, daß dem Aufhebungsantrag der Mutter, die den ihr bekannten Namen des Vaters nicht preisgibt, im Regelfall nicht stattgegeben werden könne, sondern allenfalls - bei gesicherten Vermögensverhältnissen der Mutter - ein Wegfall des Aufgabenbereichs des § 1706 Nr. 2 BGB (Unterhaltssicherung) in Betracht komme (vgl. die bereits angeführten Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des BayObLG; KG FamRZ 1981, 709; LG Stuttgart DAV 1971, 371; LG Mainz DAV 1972, 214; LG Oldenburg DAV 1972, 216; LG Frankenthal DAV 1976, 692; LG Bad Kreuznach DAV 1978, 65; LG Darmstadt DAV 1979, 65; LG Berlin DAV 1979, 63; Palandt/Diederichsen BGB 40. Aufl. § 1707 Anm. 2; Odersky NEG 4. Aufl. § 1707 Anm. II 3 b; Göppinger FamRZ 1970, 57, 63; Klunzinger NJW 1971, 713 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Kumme ZBlJugR 1973, 140 und 1976, 242; Kleineke, Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, Diss. - BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Kostenstreitwert bei Aufrechnung
Daraus hat sich eine solche Rechtsunsicherheit ergeben, daß zunehmend, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wurde (OLG Bremen NJW 1971, 712, 714 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Diehl NJW 1970, 2096 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; Schultz MDR 1971, 366; Speckmann MDR 1971, 535).
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