Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gerichtsstandsvereinbarung - Fehlende Verbürgung der Gegenseite - Kein vollstreckungsfähiges Schuldnervermögen - Sicherheit
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1525 (Ls.)
- NJW 1971, 985
- MDR 1971, 376
- VersR 1971, 460
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65
Ausschließliche internationale Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1967 (BGHZ 49, 124) für Streitgegenstände, die der Verfügung der Parteien und keiner ausschließlichen deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, die Vereinharung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts auch dann für zulässig erkannt, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt werden würde.Auch für den Konnossementsvertrag ist von dem In BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz auszugehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 - MDR 1971, 162).
- BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70
Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung zum Ausschluss der Zuständigkeit deutscher …
Auszug aus BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70
Auch für den Konnossementsvertrag ist von dem In BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz auszugehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 - MDR 1971, 162). - BVerwG, 11.11.1970 - III B 66.68
Rücknahme einer Zuerkennung und Rückforderung der Ausgleichsleistung nach deren …
Auszug aus BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70
Auch für den Konnossementsvertrag ist von dem In BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz auszugehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 - MDR 1971, 162).
- BGH, 03.12.1973 - II ZR 91/72
Beachtung einer Gerichtswahlklausel auf Konnossementen - Wirksamkeit der Klausel, …
Das Berufungsgericht hat die Gerichtswahlklausel, nach der für Klagen der Klägerin als Empfängerin der verschifften Güter gegen die in B. ansässige Beklagte als Verfrachterin aus den Kannossementen die Gerichte in B. (Thailand) ausschließlich zuständig sind und damit die deutsche internationale Zuständigkeit für die bezeichneten Rechtsstreitigkeiten beseitigt worden ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 49, 124 betreffend Iran;… für Seefrachtverträge: Urt. v. 21.12.1970 - II ZR 39/70 - LM ZPO § 38 Nr. 12; für Thailand: Urt. v. 8.2.1971 - II ZR 93/70 - LM a.a.O. Nr. 13) für wirksam gehalten, obwohl ein Urteil des thailändischen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit nicht vollstreckt werden könnte.Der Gesichtspunkt, wirtschaftlich Schwächere gegen ein Übergewicht ihrer Partner zu schützen, kann zudem im Konnossementsverkehr nur begrenzt durchschlagen (vgl. bereits BGH Urt. v. 8.2.1971 - II ZR 93/70 - LM ZPO § 38 Nr. 13 zu II).
Die Revision verweist hierzu auf die Schwierigkeiten, die einer Klage in Bangkok schon aus sprachlichen Gründen entgegenstehen sollen; jedoch hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1971 (II ZR 93/70 - LM ZPO § 38 Nr. 13) solche und ähnliche Erschwernisse unter heutigen Verhältnissen für nicht so bedeutsam gehalten, daß die Klausel über die Zuständigkeit thailändischer Gerichte ausgeschaltet werden müßte (vgl. für das thailändische Justizwesen die Studie des deutschen Rechtsanwalts Klaus Wenk, Gerichtsverfassung und Zivilprozeß in Thailand, 1960).
- BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71
Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit
Für § 39 und § 40 Abs. 2 ZPO hat dies der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (MDR 1969, 479 = WM 1969, 501 für § 39 ZPO; BGHZ 49, 124, NJW 1971, 325, NJW 1971, 985 für § 40 Abs. 2 ZPO).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".