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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,967
BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69 (https://dejure.org/1971,967)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1971 - II ZR 130/69 (https://dejure.org/1971,967)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1971 - II ZR 130/69 (https://dejure.org/1971,967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einer Apotheke im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Arzneimittelversorgung durch qualifizierte Betriebsinhaber - Voraussetzungen der Nichtigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 338
  • NJW 1972, 38
  • MDR 1972, 214
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Mehrbetrieb Apotheken

    Auszug aus BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69
    Bei dieser Sachlage kann entgegen der Auffassung der Revision nicht angenommen werden, daß die stille Gesellschaft der Parteien die Beklagten in der Führung der Apotheke und der Erfüllung ihrer für die Volksgesundheit wichtigen Aufgabe (vgl. BVerfGE 17, 232, 239 f) in nicht hinnehmbarer Weise behindert hat.
  • BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52

    Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …

    Auszug aus BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69
    Dementsprechend wird die Zulässigkeit von stillen Gesellschaften an Apotheken allgemein sowohl für den früheren als auch für den jetzigen Rechtszustand bejaht (vgl. zum früheren Recht BGHZ 8, 157, 162 [BGH 29.11.1952 - II ZR 15/52] m.w.N.; Schiedermair, Pharmazeutische Zeitung 1965, 1339, 1341 m.w.N.; zum Bundesapothekengesetz Hoffmann, Gesetz über das Apothekenwesen, 1961, § 8 Anm. 15, 16; Schiedermair/Blanke, Apothekengesetz, 1960, § 8 Allgemeines und Anm. 5).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der …

    Für die - hier maßgebliche - Rechtslage vor Inkrafttreten des § 8 Satz 2 ApG n. F. war allgemein anerkannt, daß sich ein Apothekenfremder still an einer Apotheke beteiligen durfte; dies galt nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann, wenn sich der stille Beteiligte im Rahmen der gesetzlichen Regelung der §§ 335 ff. HGB hielt (Urteil vom 15. November 1971 II ZR 139/69, NJW 1972, 338).
  • BGH, 04.04.1979 - VIII ZR 118/78

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Verpachtung einer Apotheke - Maßgebliche …

    Für die Umsatzmiete gilt insoweit nichts anderes als für die stille Beteiligung an einer Apotheke (vgl. hierzu BGH Urteil vom 15. November 1971 - II ZR 130/69 = NJW 1972, 338) und für die Umsatzpacht, die in einem Apothekenpachtvertrag vereinbart ist (…vgl. hierzu Schiedermair/Blanke, Apothekengesetz, § 9 Rdn. 19).
  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78

    Stille Beteiligung an Apotheke

    Nach Streitigkeiten über gleichartige Verträge des Beklagten mit anderen Apothekern und Einschaltung der Apothekerkammer sowie nach Veröffentlichung des Urteils des erkennenden Senats vom 15. November 1971 (II ZR 130/69, LM ApothG § 8 Nr. 1) zur Frage der stillen Beteiligung an einer Apotheke schlossen die Parteien nach längeren Verhandlungen am 1. Oktober 1972 jeweils einen neuen Mietvertrag und einen Gesellschaftsvertrag, nach dem der Beklagte nur noch als "typischer stiller Gesellschafter im Sinne der §§ 335 ff HGB" beteiligt sein sollte.

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1971 (II ZR 130/69, LM ApothG § 8 Nr. 1) ist davon auszugehen, daß eine stille Beteiligung an einer Apotheke grundsätzlich nicht gegen § 8 - oder andere Bestimmungen - des Apothekengesetzes verstößt, wenn sie sich im Rahmen der gesetzlichen Regelung der §§ 335 ff HGB hält.

  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines …

    Umsatzabhängige Entgeltvereinbarungen für vertraglich geschuldete Sachleistungen sind vielmehr grundsätzlich zulässig (Ahrens MedR 1992, 141/145; Taupitz MedR 1993, 367/372; vgl. auch BGH NJW 1972, 338/339; 1979, 2351/2352).
  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

    Dem kann schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Senat in jener Entscheidung - wie auch in seinem Urteil vom 15. November 1971 (II ZR 130/69, NJW 1972, 338) - ein stilles Gesellschaftsverhältnis, das der (approbierte bzw. konzessionierte) Inhaber einer Apotheke mit einem anderen eingeht, nur insoweit als zulässig angesehen hat, als sich die stille Beteiligung - gemessen am Sinn und Zweck jener Vorschriften - als "apothekenrechtlich neutral" erwies.
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob ein Beteiligungsvertrag als apothekenrechtlich "neutral" bezeichnet werden konnte, war eine stille oder ähnliche Beteiligung an einer Apotheke jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen der gesetzlichen Regelung der §§ 335 ff. HGB hielt, und wenn sie insbesondere den Erlaubnisinhaber nicht durch unangemessene Bedingungen in eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom Beteiligten brachte (Urteil vom 15. November 1971 - II ZR 130/69 - NJW 1972, 338; BGHZ 75, 214 [BGH 24.09.1979 - II ZR 95/78] ).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 75/85

    Berufspflichten eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; Zusammenschluß …

    Die hier gefundene Lösung steht nicht im Widerspruch zu den Senatsurteilen vom 15. November 1971 (II ZR 130/69, LM Nr. 1 zu § 8 ApothG) und vom 24. September 1979 (II ZR 95/78, WM 1980, 12), wonach ein approbierter Apotheker ein stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Nichtapprobierten eingehen kann, obwohl § 8 ApothG vorschreibt, daß mehrere Personen nur dann gemeinsam eine Apotheke betreiben dürfen, wenn jeder von ihnen im Besitz einer Erlaubnis ist.
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 322/95

    Vereinbarung einer Rente als Gegenleistung für den Verkauf einer Apotheke

    Die Rechtsprechung zum Apothekengesetz i.d.F. vom 1. Oktober 1960 hatte jedoch die Vereinbarung einer umsatzabhängigen Miete für Apothekenräume (…BGH, Urt. v. 4. April 1979, VIII ZR 118/78, NJW 1979, 2351) oder einer typischen stillen Gesellschaft mit einem Apotheker (BGHZ 75, 214; BGH, Urt. v. 15. November 1971, II ZR 130/69, NJW 1972, 338 und v. 3. November 1982, IVa ZR 47/81, NJW 1979, 638) für zulässig gehalten.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 6 U 44/93

    Vertragsauslegung bei Beteiligung einer Vielzahl von Anlegern als stille …

    Daß auch eine BGB -Gesellschaft stille Gesellschafterin sein kann, ist von der vom Senat geteilten herrschenden Meinung anerkannt (vgl. RG LZ 130, 1451, 1452; BGH NJW 1972, 338; Schmidt DB 1976, 1705, 1706; Blaurock NJW 1972, 1119;… Baumbach/Duden/Hopt, 28. Aufl., S. 230 HGB , Anm. 3 B und C).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    Die hier gefundene Lösung steht nicht im Widerspruch zu den Senatsurteilen NJW 1972, 338 = LM § 8 ApothG Nr. 1 und NJW 1980, 638 = WM 1980, 12, wonach ein approbierter Apotheker ein stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Nichtapprobierten eingehen kann, obwohl § 8 ApothG vorschreibt, daß mehrere Personen nur dann gemeinsam eine Apotheke betreiben dürfen, wenn jeder von ihnen im Besitz einer Erlaubnis ist.
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