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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1971

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,763
BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70 (https://dejure.org/1971,763)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1971 - VIII ZR 164/70 (https://dejure.org/1971,763)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1971 - VIII ZR 164/70 (https://dejure.org/1971,763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wasserleitung - Wasserschaden - Rohbruch - Verkehrssicherungspflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserschaden in der Weihnachtszeit: Mieter muss bei längerer Abwesenheit Vermieter Zutritt zu gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen - Mieter muss für Notfälle Schlüssel beim Vermieter oder anderen Mietern hinterlegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Mieters bei Frostgefährdung einer Wasserleitung

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 34
  • ZMR 1972, 48
  • VersR 1972, 70
  • DB 1971, 2305
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 07.07.1960 - 12 S 132/60
    Auszug aus BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70
    Ist eine solche Mitteilungspflicht schon grundsätzlich auch ohne das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage in allen Fällen einer längeren Abwesenheit des Mieters zu bejahen (vgl. hier zu auch LG Düsseldorf NJW 1960, 2101), so ergab sie sich hier um so dringlicher, als dem Beklagten bekannt war, daß er eine stark frostgefährdete Wasserleitung in seinen Betriebsräumen ungeschützt zurück ließ.
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …

    Auszug aus BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70
    Der hiermit begründete Beweis des ersten Anscheins für eine Ursächlichkeit der Frosteinwirkung entfällt erst dann, wenn ein Sachverhalt dargetan wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsmäßigen Geschehensablaufs ergibt (BGHZ 6, 169; 8, 239).
  • BGH, 09.10.1968 - VIII ZR 173/66

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Umfang des …

    Auszug aus BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70
    Auf die Revision der Klägerinnen hat der erkennende Senat mit Urteil vom 9. Oktober 1968 (VIII ZR 173/66 = LM § 535 BGB Nr. 41 = NJW 1969, 41 = MDR 1969, 135 = BGHWarn 1968 Nr. 225 = WM 1968, 1354) die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70
    Der hiermit begründete Beweis des ersten Anscheins für eine Ursächlichkeit der Frosteinwirkung entfällt erst dann, wenn ein Sachverhalt dargetan wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsmäßigen Geschehensablaufs ergibt (BGHZ 6, 169; 8, 239).
  • OLG München, 28.06.1988 - 5 U 2412/87
    Diese möglichen Sicherheitsvorkehrungen entsprechen den zur Verkehrssicherungspflicht entwickelten Grundsätzen; sie sind dem Mieter zumutbar und aller Voraussicht nach auch geeignet, den Schaden zu verhüten (BGH NJW 1969, 41/42 und 1972, 34/35).

    Dazu hätte es einer automatischen Heizung (…GA des SV aaO) oder eines elektrischen Heizgerätes mit Frostschutzautomatik (BGH NJW 1972, 34/35) bedurft, welches an mehreren betriebsbereiten Elektrosteckdosen im Werkstattbereich hätte angeschlossen werden können (GA des SV vom 17.9.1986/Seite 3).

    Es ist ein Erfahrungssatz, daß eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Frostschaden spricht, wenn während einer Frostperiode in einem längere Zeit nicht frostsicher beheizten Raum eine Wasserleitung aufgedrückt wird, die zuvor lange Zeit einwandfrei gehalten hat, denn es ist die typische Wirkung des Frosts, daß infolge der Ausdehnung des gefrorenen Wassers die Leitung an ihrer empfindlichsten Stelle nachgibt (BGH NJW 1972, 34 ; GA des SV vom 17.9.1986/Seite 4).

    Der hiermit begründete Beweis des ersten Anscheins für eine Ursächlichkeit der Frosteinwirkung entfällt erst dann, wenn ein Sachverhalt dargetan wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsmäßigen Geschehensablaufs ergibt (BGH NJW 1972, 34 /35).

    Seine Anzeigepflicht folgt aus der Obhutspflicht (…Palandt/Putzo BGB 47. Aufl. § 545 Anm. 1 und Anm. 2), die dem Mieter obliegt und die ihn auch Dritten gegenüber verpflichtet, bei einer in den Mieträumen entstandenen Gefahrenlage die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit sich der drohende Schaden nicht verwirklicht (BGH NJW 1969, 41), und sei es durch Anzeige gegenüber dem Vermieter (BGH NJW 1972, 34/35).

  • BGH, 17.09.1987 - IX ZR 156/86

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Konkursverwalter

    Unter diesen Umständen war der Beklagte aus dem Gesichtspunkt der Gefahrbeherrschung als Verkehrssicherungspflichtiger gegenüber der Klägerin als Mieterin im Hause gehalten, die zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um bei einsetzendem Frost der Gefahr eines Wasserrohrbruchs zu begegnen (…BGH, Urt. v. 9. Oktober 1968 aaO; v. 20. Oktober 1971 - VIII ZR 164/70, NJW 1972, 34, 35; vgl. auch BGHZ 21, 285, 293).
  • OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 182/04

    Verzicht auf Regress bei fahrlässigem Handeln nach § 67 VVG bei anteiliger …

    Diese Pflicht trifft den Mieter selbst dann, wenn der Vermieter seinen Vertragspflichten nicht nachkommt und der Mieter durch zumutbare Maßnahmen selbst die Gefahr beseitigen kann ( BGH NJW 1972, 34 [ 35 ]; BGH NJW 1969, 41 [ 42 ]; OLG Hamm NJW-RR 1988, 530;… Schmidt - Futterer / Eisenschmid, Mietrecht, 8. Auflage, § 535 RdNr. 211 - 219 mwN;… Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, RdNr. 11 282 ).
  • LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 174/19

    Umfang der Ankündigungspflicht des Vermieters über Erhaltungsmaßnahmen

    Soweit die Berufung meint, der Kläger sei - gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.1971 (- VIII ZR 164/70 - ) - verpflichtet, dem Vermieter eine längere Abwesenheit anzuzeigen oder für eine ausreichende Kontrolle der Wohnung zu sorgen, kann aus dem hier relevanten Verhalten des Beklagten nicht darauf geschlossen werden, dass er während seiner Abwesenheit nicht für eine ausreichende Kontrolle der Wohnung sorgte.
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 185/84

    Verkehrssicherungspflichten des Benutzers eines elektromagnetischen …

    Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß ein Mieter gegenüber den Mitmietern deliktisch verpflichtet ist, die Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ihm zumutbar und erforderlich sind, um die von seinen Mieträumen für die Mitmieter ausgehenden Gefahren abzuwehren (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1964 - VI ZR 185/63 - VersR 1965, 165, 166; BGH, Urteile vom 9. Oktober 1968 - VIII ZR 173/66 - NJW 1969, 41 und vom 20. Oktober 1971 - VIII ZR 164/70 - NJW 1972, 34, 35).
  • AG Hamburg-Blankenese, 21.03.2012 - 531 C 283/11

    Muss der Mieter die Mietsache bei Frost kontrollieren?

    47 Der Kläger als Mieter hatte für eine ausreichende Kontrolle des Mietobjekts (Einfamilienhaus) zur Vermeidung von Frostschäden zu sorgen (BGH NJW 1972, 34 = WuM 1972, 25).
  • OLG Frankfurt, 22.03.1991 - 2 U 285/90

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung eines Mietvertrages durch …

    Der vom BGH entwickelte Anscheinsbeweis speziell bei einem Frostschaden beruht auf dem Erfahrungssatz, daß eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Frostschaden spricht, wenn während einer Frostperiode in einem längere Zeit unbeheizten Raum eine Wasserleitung aufgedrückt wird, die jahrelang gehalten hat (BGH NJW 1972, 34), betrifft also nicht die Pflichtwidrigkeit, sondern die Ursächlichkeit des Verhaltens und setzt als erwiesen voraus, daß ein Raum längere Zeit unbeheizt war.
  • LG Saarbrücken, 25.05.1987 - 13 BS 23/87

    Formularmäßige Vereinbarung verschuldensunabhängiger Haftung für Schänden durch …

    Nur soweit deshalb Schäden absehbar und durch zumutbare Vorkehrungen abwendbar sind, trifft den Schädiger ein vorwerfbares Verhalten (BGH, NJW 1972, 34 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1971 - V ZR 61/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2644
BGH, 22.10.1971 - V ZR 61/69 (https://dejure.org/1971,2644)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1971 - V ZR 61/69 (https://dejure.org/1971,2644)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1971 - V ZR 61/69 (https://dejure.org/1971,2644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage des Grundstückskäufers auf Erklärung der Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einem mit Unterwerfungsklausel versehenen notariellen Vertrag - Streitige Zinszahlungen nach Übernahme der Schuld des Verkäufers durch den Käufer - Irrige Verrechnung mit einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 34 (Ls.)
  • MDR 1972, 35
  • DB 1971, 2258
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1969 - VIII ZR 42/67

    Wirksamkeit eines Sicherungsübereignungsvertrags bei Fehlen eines ausdrücklichen …

    Auszug aus BGH, 22.10.1971 - V ZR 61/69
    Ist ein Schuldner dem Gläubiger zu mehreren gleichartigen und fälligen Leistungen verpflichtet und leistet er in einem Umfang, den er irrigerweise zur Tilgung dieser sämtlichen Schulden für ausreichend hält, so werden diejenigen Schulden getilgt, die er ohne den Irrtum bei der Leistung bestimmt hätte, wenn die gesetzliche Tilgungsreihenfolge (§ 366 Abs. 2 BGB) dem zu vermutenden vernünftigen Willen des Schuldners ganz offensichtlich widerspricht und dieser Wille für den Gläubiger von vornherein ohne weiteres erkennbar ist (Ergänzung zum Urteil vom 5. Februar 1969 VIII ZR 42/67, LM BGB § 366 Nr. 7).

    Die genannte Rechtslage ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung des § 366 BGB; denn danach wird die ergänzende gesetzliche Regelung des Absatzes 2 a.a.O. dann ausnahmsweise von dem zu vermutenden vernünftigen Willen der Parteien korrigiert, wenn die Reihenfolge der Kategorien dieses Absatzes 2 (Sicherheit vor Lästigkeit der Forderung) dem Parteiwillen ganz offensichtlich widerspricht (Urteil vom 5. Februar 1969 VIII ZR 42/67 LM BGB § 366 Nr. 6).

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 319/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1971 - V ZR 61/69
    Dafür, daß die zuerst verjährende Forderung im allgemeinen weniger Sicherheit bietet als die später verjährende, beruft sich die Revision auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs; aber von ihnen ist das eine (NJW 1957, 1364) nicht einschlägig, und das andere, nämlich das Urteil vom 27. Mai 1957 II ZR 319/55 (NJW 1957, 1314 = LM HGB § 413) spricht jenen Rechtssatz nur für den Fall aus, daß die Schulden sonst gleichartig sind; diese Voraussetzung ist jedoch nicht gegeben, wenn, wie hier, von zwei Forderungen die eine durch Grundschuld gesichert ist und die andere nicht.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 164/00

    Titulierte Teilforderung - Zahlungen des Auftraggebers - konkludente …

    Eine Abweichung von der durch § 366 Abs. 2 BGB vorgesehenen Tilgungsreihenfolge ist aus Billigkeitsgesichtspunkten ausnahmsweise dann geboten, wenn der Schuldner irrtumsbedingt eine Tilgungsbestimmung nicht getroffen hat, die gesetzliche Tilgungsreihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB dem zu vermutenden vernünftigen Willen des Schuldners ganz offensichtlich widerspricht und dieser Wille für den Gläubiger von vornherein ohne weiteres erkennbar ist (BGH MDR 1972, 35).
  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 3/76

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Kraftfahrtversicherung - Gesamtprämie - …

    Widerspricht sie jedoch offensichtlich diesem Willen, so geht dieser der gesetzlichen Regelung vor (vgl. BGH, Urt. v. 5.2. 69 - VIII ZR 42/67 u. v. 22.10.71 - V ZR 61/69, LM BGB § 366 Nr. 6 u. Nr. 8).
  • OLG Köln, 26.02.2003 - 13 W 2/02

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Vollstreckungsabwehrklage ; …

    Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn der Schuldner in der irrigen Annahme, die Leistung werde zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Gläubigers gegen ihn ausreichen, von einer Tilgungsbestimmung absieht; es werden dann diejenigen Schulden getilgt, die er ohne den Irrtum nach dem zu vermutenden vernünftigen Willen bestimmt hätte (vgl. BGH, LM § 366 BGB Nr. 8 = MDR 1972, 35).
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