Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.07.1972 - 6 U 37/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 61
- NJW 1973, 807 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.04.1983 - I ZR 201/80
Rückforderung einer geleisteten Vertragsstrafe
Dazu hat das Kammergericht zunächst festgestellt, daß der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 10. März 1978 (GRUR 1978, 477 = WRP 1978, 445 - Groß- und Einzelhandel) die bis dahin von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilte Frage (vgl. einerseits OLG Karlsruhe WRP 1972, 440 = NJW 1973, 61; andererseits OLG Düsseldorf GRUR 1973, 374) einer Werbung mit der Bezeichnung "Großhandel - Einzelhandel" in einem Sinne entschieden hat, der die den Gegenstand des Unterlassungsvertrags bildende Werbung der Beklagten nunmehr als zulässig erscheinen läßt. - BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76
Großhandelshinweis in der Bezeichnung Großhandel und Einzelhandel - …
Wird dagegen mit der Bezeichnung "Groß- und Einzelhandel" in einer Form, die als Großhandelshinweis im Sinne des § 6 a Abs. 2 UWG wirkt, geworben, so ist es nicht zwingend geboten, die Gewährung der Freistellungsmöglichkeit vom Überwiegen der Großhandelstätigkeit abhängig zu machen, wenn man von der Verkaufsauffassung ausgeht (vgl. Krüger NJW 1973, 807).
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