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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1973 - VII ZR 82/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,432
BGH, 01.03.1973 - VII ZR 82/71 (https://dejure.org/1973,432)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1973 - VII ZR 82/71 (https://dejure.org/1973,432)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1973 - VII ZR 82/71 (https://dejure.org/1973,432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4
    Verwendung durch den Auftraggeber vorgeschriebener Baustoffe

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1152
  • NJW 1973, 754
  • MDR 1973, 489
  • DB 1973, 663
  • BauR 1973, 188
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Es fehlt an der in § 13 Nr. 3 VOB/B vorausgesetzten bindenden Anweisung, die der Klägerin keine Wahl gelassen und absolute Befolgung erheischt hätte (BGH NJW 1973, 754, 755; 1977, 1966; Senatsurteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 204/74 = BauR 1975, 421, 422).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86

    Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B

    Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind jedoch nur "Bauleistungen« gemäß § 1 Nr. 1 VOB/A, also Bauarbeiten jeder Art mit oder ohne Lieferung von Stoffen oder Bauteilen (vgl. Senatsurteile NJW 1973, 754; 1983, 453, 454 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 34/95

    Zum Umfang von Gewährleistung bei Baustoff-Mängeln)

    c) Die für den Werkvertrag typische Einstandspflicht des Auftragnehmers für einen trotz genereller Eignung des Stoffes im Einzelfall auftretenden Fehler - "Ausreißer" - wird durch eine Anordnung des Auftraggebers, die eine an sich geeignete Art des zu verwendenden Stoffes vorsieht, nicht aufgehoben (abweichend vom Senatsurteil vom 1. März 1973 - VII ZR 82/71, BauR 1973, 188, 190).«.

    a) Der Senat hat die Haftungsbeschränkung durch § 13 Nr. 3 VOB/B bisher so verstanden, daß sie auch Mangel umfaßt, die einem nach Art und Herkunft vom Auftraggeber genau vorgeschriebenen Baustoff nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall anhaften (Urteil vom 1. März 1973 - VII ZR 82/71, BauR 1973, 188, 190 = NJW 1973, 754 - Dachziegel).

  • OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80

    Rißbildung in Talbrücke trotz fachgerechter Bauausführung

    Im letzteren Falle hat der Werkunternehmer Gewährleistungsansprüche gegen den Baustofflieferanten, so daß für seine Freistellung von der Gewährleistung gegenüber dem Bauherrn kein Anlaß besteht (vgl. Nicklisch, S. 748 Fußn. 40; anders dagegen BGH, NJW 1973, 754;… zust. dazu Ingenstau-Korbion, § 13 Rdnr. 59).
  • OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 4 U 23/07

    Haftung des Bauunternehmers: Mangelhaftigkeit eines Stahl-Glas-Daches mit spontan …

    Rn. 19 Der BGH hatte zunächst die Auffassung vertreten, die Haftungsbeschränkung des § 13 Nr. 3 VOB/B umfasse auch solche Mängel, die einem nach Art und Herkunft vom Auftraggeber vorgeschriebenen Baustoffe nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall anhaften (BGH NJW 1973, 754, 755).
  • BGH, 22.05.1975 - VII ZR 204/74

    Bezeichnung der zu verwendenden Baustoffe durch den Architekten

    Zutreffend sieht das Berufungsgericht Sinn und Zweck des § 13 Nr. 3 VOB (B) darin, die Haftung des Auftragnehmers auszuschließen, wenn er keinen Einfluß auf die Auswahl des Baustoffs hat (vgl. BGH NJW 1973, 754).

    Auf die - rechtsfehlerhafte (vgl. BGH NJW 1973, 754, 755) - Hilfserwägung des Berufungsgerichts, daß die Klägerin für zufällige Qualitätsfehler auch dann gehaftet hätte, wenn ihr die Verblendklinker vorgeschrieben gewesen wären, kommt es unter diesen Umständen nicht an.

  • OLG Bamberg, 20.11.1998 - 6 U 19/98

    Bauwerksabdichtung: Bitumendickbeschichtung als Planungsfehler des Architekten

    Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind jedoch nur "Bauleistungen" gemäß § 1 Nr. 1 VOB/A, also Bauarbeiten jeder Art mit oder ohne Lieferung von Stoffen und Bauteilen (BGHZ 101, 369 [BGH 17.09.1987 - VII ZR 166/86];… NJW 1983, S. 453 f.; NJW 1973 S. 754).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.1987 - 9 U 151/85

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Es obliegt grundsätzlich dem Bauherrn, sich rechtzeitig über die Brauchbarkeit von Baustoffen und die Zuverlässigkeit der Herstellerangaben zu erkundigen, bevor er dem Bauunternehmer die Verwendung eines bestimmten Stoffes vorschreibt; zu einer solchen Überprüfung ist der Bauunternehmer zwischen Auftragserteilung und Verwendung des Baustoffs oft schon aus Zeitgründen nicht in der Lage (vgl. BGH, Schäfer-Finnern Z 2.410 = NJW 73, 754).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 177/86

    Zum Umfang der Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes" in einen …

    Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind jedoch nur "Bauleistungen" gemäß § 1 Nr. 1 VOB/A, also Bauarbeiten jeder Art mit oder ohne Lieferung von Stoffen oder Bauteilen (vgl. Senatsurteile NJW 1973, 754 ; 1983, 453, 454 [= MittBayNot 1983, 116 = DNotZ 1984, 99 ] m. w..N.).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2002 - 8 U 1/02

    Einstandspflicht des Auftragnehmers für die mangelnde Brauchbarkeit eines …

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. NJW 1973, 754 = BauR 1973, 188, 190) entschieden, dass die für den Werkvertrag typische Einstandspflicht des Auftragnehmers für einen trotz genereller Eignung des Stoffes im Einzelfall auftretenden Fehler (sog. Ausreißer) durch eine Anordnung des Auftraggebers, die eine an sich geeignete Art des zu verwendenden Stoffes vorsieht, nicht aufgehoben wird, weil das Werkvertragsrecht dadurch geprägt wird, dass grundsätzlich der Auftragnehmer für die vereinbarte Werkleistung und damit für den Erfolg seiner Tätigkeit einzustehen hat (BGH, NJW 1996, 2372 f.).
  • OLG Köln, 07.10.1992 - 13 U 91/92

    Ersatz von Aufwendungen bezüglich der Ausführung von Anstricharbeiten an diversen …

  • OLG Köln, 10.01.1995 - 15 U 114/94
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