Rechtsprechung
| BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 7 St 219/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 263
Vermögensschaden trotz gleichwertiger Gegenleistung bei erheblicher Forderung gegenüber einem Minderjährigen
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1337 (Ls.)
- NJW 1973, 633
- BayObLGSt 1972, 264
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 22.03.1995 - 2 Ss 211/95
Vorsatz bei Betrug durch Unterlassen, unterlassene Gesamtstrafenbildung, …
Bei einer solchen Sach- und Verfahrenslage kann zwar regelmäßig der Schuldspruch bestehen bleiben und dem nur den Schuldumfang betreffenden Feststellungsmangel durch Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs Rechnung getragen werden (…vgl. z.B. die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl. Rdnr. 7 zu § 353; a.A. BayObLGSt 1972, 264, 267 = NJW 1973, 633, 634). - OLG Düsseldorf, 30.08.1983 - 5 Ss 190/83 Zur Frage des Vermögensschadens im Sinne des StGB § 263 - Betrug durch Zeitschriftenwerber | 1. Für die Bejahung eines Vermögensschadens bei einem aufgrund der Täuschung eines Zeitschriftenwerbers zustande gekommenen Abonnementvertrages ist es strafrechtlich ohne Bedeutung, ob der Vertrag anfechtbar oder schwebend unwirksam ist (So auch BGH, 1968-02-20, 5 StR 694/67, BGHSt 22, 88; So auch BayObLG München, 1972-11-23, RReg 7 St 219/72, NJW 1973, 633).
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