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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.10.1973

Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,907
BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72 (https://dejure.org/1973,907)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 (https://dejure.org/1973,907)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1973 - IV ZR 125/72 (https://dejure.org/1973,907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lenkradschloß - Grobe Fahrlässigkeit - Sorgfaltspflicht des LKW-Fahrers - Diebstahl eines Kfz - Sicherungsmaßnahmen eines Kfz

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61
    Begriff der groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen Kfz-Diebstahl; Benutzung des Lenkradschlosses

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 48
  • MDR 1974, 127
  • VersR 1974, 26
  • DB 1973, 2445
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf …

    Auszug aus BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72
    Der VI. Zivilsenat hat im Gegenteil die Pflicht des Kraftfahrers, das Lenkradschloß zu verriegeln, aus drücklich daraus hergeleitet, daß in jenem Falle die Ausrüstung des betreffenden Fahrzeugs mit einer besonderen Sicherungseinrichtung durch § 38 a StVZO zwingend vorgeschrieben war (BGH NJW 1971, 459, 460 VersR 1971, 239, 240).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG setzt für den Diebstahlsfall zumindest voraus, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VVG § 61 Nr. 11 Bl. 2 = VersR 1974, 26) deutlich unterschritten hat.
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der …

    Aus den vom Berufungsgericht für seine Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VersR 1974, 26 und vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 kann nichts gegenteiliges hergeleitet werden.

    Selbst in diesem Fall kann jedoch grobe Fahrlässigkeit verneint werden, wenn der Schlüssel aufgrund eines Versehens, das auch einem nicht besonders sorglos handelnden Versicherungsnehmer unterlaufen kann, im Fahrgastraum liegen blieb (vgl. BGH Urteil vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VersR 1974, 26, 27 a.E.;… Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. O I 25, 49, 50).

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des …

    Bei der Entscheidung in VersR 1974, 26 hatte der erkennende Senat keinen Anlaß, die Frage zu erörtern.
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 321/94

    Zur grob fahrlässigen Ermöglichung eines Autodiebstahls

    Danach setzt Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG für den Diebstahlsfall zumindest voraus, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäßen Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr (vgl. dazu das Senatsurteil vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VersR 1974, 26 = LM VVG § 61 Nr. 11 Bl. 2) deutlich unterschritten hat.
  • OLG Jena, 23.08.1995 - 4 U 95/95

    Voraussetzungen für das Erlöschen des Versicherungsschutzes; Grob fahrlässiger …

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  • OLG Frankfurt, 13.07.1984 - 5 U 241/83

    Schadensersatz wegen eines diebstahlsbedingten Verlusts von Frachtgut; Allgemeine …

    In dem Fall eines gestohlenen LKW, bei dem die zusätzliche Sicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben, ein dennoch vorhandenes Lenkradschloß zur Zeit des Diebstahls nicht abgeschlossen war, hat der Bundesgerichtshof keinerlei Pflichtverletzung gegenüber der Versicherung aus dem Versicherungsvertrag gesehen (BGH NJW 1974, 48 = VersR 1974, 26 = MDR 1974, 127 [BGH 31.10.1973 - IV ZR 125/72] ).
  • KG, 25.09.1984 - 6 U 6362/83

    Herbeiführung; Versicherungsfall; Aufbewahren; Schlüssel; Fahrzeug; Verschlossen; …

    Vielmehr wäre die Mitnahme des Kofferraumschlüssels beim Verlassen des Fahrzeugs eine freiwillige zusätzliche Sicherungsmaßnahme, deren Unterlassung nicht den Vorwurf eines groben Fehlverhaltens zu begründen vermag (vgl. BGH VersR 74, 26 [27]).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1973 - X ZB 7/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1186
BGH, 02.10.1973 - X ZB 7/73 (https://dejure.org/1973,1186)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1973 - X ZB 7/73 (https://dejure.org/1973,1186)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1973 - X ZB 7/73 (https://dejure.org/1973,1186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen versagengenden Beschluss des Bundespatentgerichts - Mangelnde Begründung des Beschlusses als Verfahrensmangel - Einbringung selbstständiger Angriffsmittel durch den Patentanmelder auf Grund der Neufassung von Patentansprüchen - Verpflichtung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 48
  • MDR 1974, 134
  • GRUR 1974, 210
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418;… Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; Beschluss vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 (BPatG) -, NJW 1974, S. 48).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 22/15

    Berufungsbegründung: Wahrung der Frist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens …

    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2; vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82, VersR 1982, 673; vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73, NJW 1974, 48).
  • BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 370/99
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Schriftsatz der Widersprechenden vom 26. August 1999 samt Anlagen der Prüferin vor Weiterleitung des angefochtenen Beschlusses zur Kenntnis gelangt sind (…vgl. Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 329 Rn. 5; vgl. auch BGH GRUR 1997, 223, 224 "Ceco"), denn ein Schriftsatz ist bereits dann als zur Kenntnis der Prüferin gelangt anzusehen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (vgl. dazu BGH GRUR 1974, 210, 211).

    Selbst wenn man die Angabe eines falschen Aktenzeichens durch die Widersprechende in diesem Zusammenhang (entgegen BGH GRUR 1974, 210, 211) für erheblich halten würde, würde dies hier zu keinem anderen Ergebnis führen, weil das Deutsche Patent- und Markenamt jedenfalls zum Zeitpunkt der Weiterleitung des Beschlusses zur Postabfertigungsstelle durch die Prüferin am 30. September 1999 Kenntnis vom richtigen Aktenzeichen erlangt hatte.

  • BGH, 15.04.1982 - IVb ZB 60/82

    Berufungsbegründungsschrift - Falsches Aktenzeichen - Rechtzeitiger Eingang - …

    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 - LM § 41 p PatG Nr. 25).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77

    Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde …

    Einem selbständigen Angriffsmittel ist nur der Antrag, d.h. in erster Linie hier die Gesamtheit der neugefaßten Patentansprüche nach dem Hauptantrag (vgl. BGH GRUR 1974, 210 - Aktenzeichen) gleichzusetzen.
  • BGH, 12.10.1976 - X ZB 25/75

    Einreichen geänderter Anmeldungsunterlagen für ein Patent - Einhaltung der Frist …

    Wäre dieser Schriftsatz an das Patentamt gelangt, so würde allerdings seine Nichtberücksichtigung die Rüge des Begründungsmangels auch dann rechtfertigen, wenn er nach dem Eingang in Verlust geraten wäre, bevor die zur Entscheidung berufenen Richter Kenntnis von seinem Inhalt nehmen konnten (BGH GRUR 1974, 210 - Aktenzeichen).
  • BPatG, 03.02.2003 - 25 W (pat) 302/02
    Für die Frage der Anhängigkeit der Markenanmeldung ist aber maßgeblich, wann die Erklärung der Anmelderin über die Zurücknahme der Markenanmeldung das Deutsche Patent- und Markenamt erreicht hat (s BGH GRUR 1974, 210).
  • BPatG, 08.10.2002 - 33 W (pat) 208/02
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Schriftsatz vom 18. März 2002 der Markenstelle zur Kenntnis gelangt ist - dagegen spricht im vorliegenden Fall, daß sich dieser Schriftsatz nicht in der Amtsakte befindet -, denn ein Schriftsatz ist bereits dann als zur Kenntnis des Prüfers gelangt anzusehen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (BGH GRUR 1974, 210, 211).
  • BPatG, 13.06.2002 - 14 W (pat) 86/01
    Dies ist indessen unerheblich, weil ein Schriftsatz (Telefax) bereits dann als zur Kenntnis des Prüfers gelangt angesehen werden muss, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (BGH GRUR 74, 210, 211).
  • BPatG, 21.02.2001 - 32 W (pat) 366/99
    Denn ein Schriftsatz ist bereits dann als zur Kenntnis des Prüfers gelangt anzusehen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (BGH GRUR 1974, 210, 211 "Aktenzeichen").
  • BPatG, 14.01.2000 - 33 W (pat) 31/99
  • BGH, 21.02.1985 - X ZB 27/84

    Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Begründungsmangel des …

  • BPatG, 15.11.2000 - 28 W (pat) 236/00
  • BPatG, 12.02.1975 - 9 W (pat) 150/72
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