Rechtsprechung
| LG Berlin, 06.02.1976 - 22 O 173/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 254
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 145/88
Form der schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht; Rechtsfolgen des …
Die Widerrufsbelehrung ist zwar nicht in andere Textteile eingebettet, sondern von dem übrigen Text durch eine durchgezogene Linie getrennt; die Bedeutung des durchgezogenen Striches als eines auffälligen Mittels der Hervorhebung wird aber dadurch gemindert, daß auch andere Textteile durch eine durchgezogene Linie voneinander abgegrenzt sind (zu diesem Gesichtspunkt vgl. auch LG Berlin NJW 1977, 254 [LG Berlin 06.02.1976 - 22 O 173/75]). - BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83
Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf
Soll die rechtliche Aufspaltung von Kauf und Darlehen dem Käufer den Schutz des Abzahlungsgesetzes belassen, dann ist ihm die Widerrufsmöglichkeit ebensolange wie beim Abzahlungskauf im engen Sinne, d.h. bis zur vollständigen Tilgung seiner Ratenzahlungsverpflichtungen, zu gewähren, unabhängig davon, ob diese Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer unmittelbar oder gegenüber dem die Finanzierung übernehmenden Dritten besteht (vgl. LG Berlin NJW 1977, 254 [LG Berlin 06.02.1976 - 22 O 173/75];… ebenso im Ergebnis, wenn auch ohne nähere Begründung OLG Frankfurt/Main Urteil vom 12. Januar 1982 - 11 U 17/81, bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des Senatsvom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 - Stauder a.a.O. S. 984, 989, 993).
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