Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 10.03.1976 - 1 Qs 180/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 446
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 1 Ss 280/96 Da zudem in solchen Fällen die zuständige Straßenverkehrsbehörde von der Einleitung eines Strafverfahrens Kenntnis erlange, wirke sich die Tat für ihn genauso aus wie für einen Täter, dem eine vorhandene Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist (so auch LG Nürnberg-Fürth NJW 1977, 446 und LG Heilbronn NStZ 1984, 263 ).
- LG Stuttgart, 22.09.2000 - 17 Qs 47/00
Isolierte Sperrfrist und Anrechnungsregel
Gegen diese Lösung sind insbesondere in der Rspr. immer wieder Bedenken erhoben geworden (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1391; LG Nürnberg-Fürth, NJW 1977, 446; LG Heilbronn NStZ 1984, 263 mit zust.Anm.v. Geppert; LG Stuttgart 5 Qs 372/84). - VG Braunschweig, 13.07.2004 - 6 B 297/04
Aberkennung; Ablauf; Abweichung; Alkohol; Alkoholeinfluss; Alkoholkonsum; …
Die Einrechnungsregelung in § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB ist auf Sperrfristen, die das Strafgericht gegenüber einem Täter ohne Fahrerlaubnis anordnet (sog. isolierte Sperre), auch nicht analog anwendbar (überwiegende Auffassung, s. OLG Nürnberg, Beschl. vom 31.10.1986, DAR 1987, 28; OLG München, Beschl. vom 03.08.1984 - 1 Ws 648/84 - OLG Düsseldorf, Beschl. vom 11.03.1970, VRS 39, 259;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 69a StGB Rn. 10 m. w. N.;… Tröndle/Fischer, aaO., § 69a Rn. 13; a. A. OLG Saarbrücken…, Urt. vom 21.02.1974, NJW 19074, 1391, 1393 f.; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. vom 10.03.1976, NJW 1977, 446; LG Stuttgart, Beschl. vom 22.09.2000, NZV 2001, 180, 181). - AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit einer Sperrfristberechnung für die …
Der Gegenauffassung, die eine entsprechende Anwendung der Vorschrift befürwortet (vgl. OLG Saarbrücken NJW 74, 1391 ff; LG Nürnberg - Fürth NJW 77, 446; LG Heilbronn NStZ 84, 263 mit Anmerkung Geppert, LG Stuttgart VRS 100, 20; AG Büdingen bei Janiszewski NStZ 84, 404), ist zuzugeben, dass der materielle Hintergrund der Verhängung der Sperre auf Grund fehlender Eignung im Führen von Kraftfahrzeugen für eine Berechnung ab der letzten tatrichterlichen Entscheidung zu sprechen scheint und die faktische Betroffenheit im Falle einer isolierten Sperrfrist derjenigen bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls nahe kommen kann.
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