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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,882
OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77 (https://dejure.org/1977,882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.1977 - 2 Ss 117/77 (https://dejure.org/1977,882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 2 Ss 117/77 (https://dejure.org/1977,882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1697
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74

    Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Der Senat hat zur Frage der nicht geringen Menge bereits in seinem in NJW 1974, 2061 veröffentlichten Urteil - bezogen auf Haschisch - eingehend Stellung genommen und zur Abgrenzung den durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten herangezogen.

    In ihrer Anwendung auf Fälle harter Drogen bedarf es jedoch gegenüber der in der Senatsentscheidung in NJW 1974, 2061 vertretenen Auffassung insoweit einer gewissen Korrektur, als nicht auf den Monatsbedarf eines durchschnittlichen Rauschgiftsüchtigen abgestellt werden kann.

  • OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Das OLG Celle ist der Auffassung, daß die Grenze zur nicht geringen Menge unabhängig von Konsumgewohnbeiten - ohne diese jedoch gänzlich zu vernachlässigen - dort gezogen werden müsse, wo für eine normative Betrachtungsweise die Gefahr der Weitergabe als so gewichtig erscheine, daß der erhöhte Strafrahmen des § 11 Abs. 4 BetMG in der Regel angezeigt sei (NJW 1976, 1803 [1804]), und will offenbar für einzelne Rauschgifte absolut geltende Grenzmengen festlegen (für Haschisch: 100 Gramm; vgl. auch Dinglinger NJW 1976, 1139).

    Der sachliche Grund dafür, daß der Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel vom Gesetz fär den Regelfall unter die erhöhte Strafdrohung des § 11 Abs. 4 BetMG gestellt ist, muß darin gesehen werden, daß bei einer solchen Rauschgiftmenge die abstrakte Gefahr der Weitergabe an Dritte begründet und damit unter dem Gesichtswinkel des Schutzes anderer Drogengefährdeter und damit letztlich der Allgemeinbeit ein erhöhter Unrechts- und Scbuldgehalt gegeben ist (vgl. auch OLG Celle NJW 1976, 1803 [1804]).

  • OLG Frankfurt, 16.11.1976 - 1 Ss 409/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Entsprechend dem Charakter des § 11 Abs. 4 BetMG als eine Strafzumessungsvorschrift, die lediglich in ihrer Anwendbarkeit durch die Nennung einzelner Regelbeispiele näher konkretisiert ist, wird die Frage, ob im Einzelfall eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel Gegenstand der Tat ist, in der Rechtsprecbung des Bundesgerichtshofs als Sache der tatrichterlichen Würdigung betrachtet, die unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur "geringen Menge", deren Erwerb oder Besitz zum Eigenverbrauch nach § 11 Abs. 5 BetMG privilegiert ist, anhand aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (BGH NJW 1976, 1800 m.Hinw. auf unveröffentlicht Entscheidungen des BGH; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1977, 1113 ).

    Als noch im Rahmen eines durchschnittlichen Eigenverbrauchsvorrats bleibend sieht das OLG Frankfurt (NJW 1977, 1113 [1114]) eine Rauschgiftmenge an, die bei einem durchschnittlichen Konsumenten für ungefähr 30 Anwendungen ausreicht.

  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Entsprechend dem Charakter des § 11 Abs. 4 BetMG als eine Strafzumessungsvorschrift, die lediglich in ihrer Anwendbarkeit durch die Nennung einzelner Regelbeispiele näher konkretisiert ist, wird die Frage, ob im Einzelfall eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel Gegenstand der Tat ist, in der Rechtsprecbung des Bundesgerichtshofs als Sache der tatrichterlichen Würdigung betrachtet, die unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur "geringen Menge", deren Erwerb oder Besitz zum Eigenverbrauch nach § 11 Abs. 5 BetMG privilegiert ist, anhand aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (BGH NJW 1976, 1800 m.Hinw. auf unveröffentlicht Entscheidungen des BGH; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1977, 1113 ).
  • OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74

    Betäubungsmittel; Mengenbegriff; Anzahl der Rauschzustände; Anwendungsmöglichkeit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Auf die schädlichen Wirkungen des jeweiligen Betäubungsmittels stellt das OLG Hamburg ab und sieht bei sog. harten Drogen eine Menge, mit der 32 Rauscbzustände erzielt werden können, als nicht geringe Menge an (NJW 1974, 1920 ; 1975, 1473).
  • OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74

    Wirkungen eines Betäubungsmittels; Nicht geringe Menge; Anzahl von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Auf die schädlichen Wirkungen des jeweiligen Betäubungsmittels stellt das OLG Hamburg ab und sieht bei sog. harten Drogen eine Menge, mit der 32 Rauscbzustände erzielt werden können, als nicht geringe Menge an (NJW 1974, 1920 ; 1975, 1473).
  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Das BayObLG hat den Endverbraucherpreis als wesentliches Kriterium angesehen und eine nicht geringe Menge für den Fall angenommen daß der Konsumentenpreis 1.000 DM übersteigt (NJW 1973, 669).
  • OLG Hamm, 26.02.1974 - 5 Ss 3/74

    Voraussetzungen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge" im Sinne des § 11 …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Eine nicht geringe Menge ist ausserdem bejaht worden, wenn die Menge bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucber normalerweise für den Eigenverbrauch anlegt (OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1974 - Ss 85/73

    Gesetzeswortlaut; Vorschrift; Sinn und Zweck; Nicht geringe Menge; Preis; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Eine nicht geringe Menge ist ausserdem bejaht worden, wenn die Menge bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucber normalerweise für den Eigenverbrauch anlegt (OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ).
  • OLG Stuttgart, 16.08.1976 - 3 Ss 547/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
    Auch wenn die Strafkammer damit in sachlich-rechtlicher Hinsicht zutreffend entschieden hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1977, 770), bedeutet die Abänderung des Schuldspruchs gleichwohl einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unabänderlichkdit einer teilrechtskräftigen Entscheidung.
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Der 2. Strafsenat hat in einer Entscheidung zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nicht beanstandet, daß der Tatrichter die "nicht geringe Menge" mit dem OLG Karlsruhe (NJW 1978, 1697) nach dem Monatsbedarf eines Einstiegskonsumenten errechnete und auf ca. 9 g Kokain festlegte (Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 224/83).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …

    Der bloße Hinweis auf die dreißigfache Menge der normalen Dosis, nach der das Landgericht die nicht geringe Menge bemißt und danach auf "7,5 bzw. knapp 10 Gramm" festsetzt (ähnlich OLG Karlsruhe NJW 1978, 1697;… kritisch Körner, BtMG § 29 Rdn. 343), reicht deshalb nicht aus.
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83

    Regelbeispiel - Widerlegbare Vermutung - Annahme - Besonders schwerer Fall

    Die Auffassung der Strafkammer, bei der Bemessung der nicht geringen Menge sei mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1978, 1697 ) von dem auf der Grundlage der Tagesration eines Einstiegskonsumenten errechneten Monatsbedarf von ca. 9 Gramm Kokain auszugehen (UA S. 6, 7), ist sachlich-rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1979 - 2 Ss 161/79

    Wirkstoffgehalt; Urteilsgründe; Strafrahmen; Strafzumessungstatsachen; …

    a) Soweit das Amtsgericht davon ausgeht, daß 20 gr Haschischöl an der unteren Grenze der "nicht geringen Menge" liegen, vermag der Senat den Urteilsfeststellungen nicht zu entnehmen, ob diese Auffassung den bei der Beurteilung dieser Frage geltenden Rechtsgrundsätzen entspricht, wie sie in den Senatsurteilen vom 28.2.1974 und 20.10.1977 (NJW 1974, 2061 ; 1978, 1697) dargelegt sind.
  • KG, 22.11.1984 - 1 Ss 195/84

    Nicht geringe Menge; Gramm; Kokain; Menge

    4 St 69/82|BGH; 08.06.1982; 1 StR 574/81">NStZ 1982, 472 ; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1697 ).
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