Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.10.1978 - 17 UF 165/78 ES |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 48
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 04.03.1980 - 15 UF 172/79
Inanspruchnahme auf vollen Versorgungsausgleich hinsichtlich grober Unbilligkeit; …
293,15 DM =) 695, 45 DM monatlich verblieben, denn die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften sind grundsätzlich beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zuzurechnen, so daß bei einer Scheidung auch die für die Altersversorgung erbrachten Leistungen beiden Ehegatten in gleicher Weise zukommen sollen (OLG Stuttgart NJW 1979, 48;… zu der Verfassungsmäßigkeit BVerfGE 53 aaO unter C. I. 2. e), und BGH NJW 1979, 1289, 1296 = BGHF 1, 399), jedoch durfte hier der Antragsgegner darauf vertrauen, daß ihm eine Versorgungsrente bleibt, mit der er seinen notwendigen Eigenbedarf decken kann, denn bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages der Antragstellerin Anfang 1978 war er schon 61 Jahre alt; unmittelbar danach (22. März 1978) wurde er erwerbsunfähig, und bezog seit dem 1. April 1978 eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
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Rechtsprechung
| KG, 16.12.1977 - 9 U 1730/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Kaufmannsehre wegen zu unrechter Protestgehung eines Wechsels; Verletzung der Ehre eines Kaufmanns - Kaufmannsehre; Unberechtigte Eintragung eines Wechselprotestes in Bankliste
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.12.1976 - 20 O 215/75
- KG, 16.12.1977 - 9 U 1730/77
Papierfundstellen
- NJW 1979, 48
- VersR 1979, 473
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus KG, 16.12.1977 - 9 U 1730/77
Durch das Verhalten der Beklagten ist keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Klägers eingetreten, die allein unter den von der Rechtsprechung entwickelten einschränkenden Voraussetzungen einen Ersatz des immateriellen Schadens hätte begründen können (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] ; BGH NJW 1971, 698). - BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70
Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …
Auszug aus KG, 16.12.1977 - 9 U 1730/77
Durch das Verhalten der Beklagten ist keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Klägers eingetreten, die allein unter den von der Rechtsprechung entwickelten einschränkenden Voraussetzungen einen Ersatz des immateriellen Schadens hätte begründen können (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] ; BGH NJW 1971, 698).
- OLG Frankfurt, 06.01.1988 - 17 U 35/87
Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung …
Auch wenn man mit dem BGH (BGH, NJW 1984, 436) in einer durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckten Übermittlung personenbezogener Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als "sonstigen Rechts" i. S. des § 823 I BGB erblickt (verneinend KG, NJW 1979, 48), vermag dies einen Schmerzensgeldanspruch des Bekl. nicht zu begründen.
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