Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1978 - IV ZR 44/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Provisionsanspruchs für die Vermittlung von Kapitalbeteiligungen - Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Anspruch auf Maklerprovision nach Anfechtung des vermittelten Vertrages wegen arglistiger Täuschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Keine Maklerprovision nach Anfechtung des Hauptvertrags
Papierfundstellen
- NJW 1979, 975
- MDR 1979, 293
- DB 1979, 397
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- RG, 10.05.1911 - III 405/10
Mäklerlohn im Falle der Nichtigkeit des vermittelten Kaufvertrages
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - IV ZR 44/77
Bei einer Anfechtung des Hauptvertrages wegen arglistiger Täuschung besteht ein Provisionsanspruch des Maklers auch dann nicht, wenn die arglistige Täuschung nicht auf dem Verhalten des Maklers, sondern auf dem Verhalten seines Auftraggebers beruht (Bestätigung von RGZ 76, 354, 355).Denn bei einer Anfechtung des Hauptvertrages wegen arglistiger Täuschung, dem der hier vorliegende Fall der fristlosen Kündigung eines Beitritts zu einer Massengesellschaft gleichzusetzen ist, besteht der Provisionsanspruch des Maklers auch dann nicht, wenn die arglistige Täuschung nicht auf dem Verhalten des Maklers, sondern auf dem seines Auftraggebers beruht (RGZ 76, 354, 355;… Schwerdtner, Maklerrecht, Rdn. 78;… Mormann in Soergel/Siebert BGB, 10. Aufl. § 652 Rdn. 18).
- BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73
Zahlung der Kommanditeinlage
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - IV ZR 44/77
Das hat zur Folge, daß eine Abschichtungsbilanz aufzustellen ist und eine Zahlungsverpflichtung der Kommanditisten nur insoweit besteht, als sich ihr Kapitalanteil als negativ erweist, d.h. soweit die Gesellschaft in der Zeit zwischen ihrem Beitritt und ihrer Kündigung Verluste erlitten hat und die Kommanditisten nach dem Gesellschaftsvertrag an diesem Verlust teilnehmen (BGHZ 63, 338, 345; BGH WM 1977, 1136, 1137). - BGH, 03.05.1977 - VI ZR 50/76
Umfang des Entschädigungsanspruchs gegen den Versicherer
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - IV ZR 44/77
Das hat zur Folge, daß eine Abschichtungsbilanz aufzustellen ist und eine Zahlungsverpflichtung der Kommanditisten nur insoweit besteht, als sich ihr Kapitalanteil als negativ erweist, d.h. soweit die Gesellschaft in der Zeit zwischen ihrem Beitritt und ihrer Kündigung Verluste erlitten hat und die Kommanditisten nach dem Gesellschaftsvertrag an diesem Verlust teilnehmen (BGHZ 63, 338, 345; BGH WM 1977, 1136, 1137).
- BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners i.R.d. …
Dies gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber des Maklers die Unwirksamkeit selbst verschuldet hat (BGH, Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77, NJW 1979, 975, 976;… Röhricht/Mock in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5. Aufl., Vorbemerkung zu § 93 Rn. 64). - BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87
Mißbrauch der Vertretungsmacht
In den insgesamt praktisch wichtigeren Fällen, in denen abweichend von der Gesetzeslage eine Provisionsverpflichtung begründet wurde, geht es dagegen um ein mögliches nachträgliches Scheitern des Hauptvertrages an Umständen, die der Sphäre des Beklagten zuzurechnen sind oder am ehesten - insbesondere durch entsprechende Verhandlungsführung und Gestaltung der Kaufverträge - von ihm und seinen Mitarbeitern beherrschbar waren (so bei Anfechtung des Kaufvertrages durch die Käufer- oder Verkäuferseite wegen arglistiger Täuschung, bei Irrtumsanfechtung des Beklagten und in bestimmten Fällen der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts, vgl. dazu BGH Urteile vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77 - NJW 1979, 975; vom 21. April 1971 - IV ZR 66/69 - WM 1971, 905; vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695;… Schwerdtner a.a.O. Rdn. 151 ff., 157 ff. m.w.N.). - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 45/85
Heilung der Formnichtigkeit eines Maklervertrages
Die wirksame Anfechtung des Hauptvertrages beseitigt, wie allgemein anerkannt ist, die Provisionspflicht (RGZ 76, 354; BGH Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77 WM 1979, 56); dagegen läßt die einverständliche Aufhebung des Vertrages den Provisionsanspruch unberührt (BGHZ 66, 270 [BGH 05.05.1976 - IV ZR 63/75]).
- BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Vermögensverfügung und Vermögensschaden: Leistung …
Denn das Vermögen der Hauptmakler verminderte sich durch die in der Anweisung liegende Verfügung, worauf die Strafkammer hilfsweise abgestellt hat, zumindest dadurch, dass (potentiell erfolgreiche und hinreichend konkrete, vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77, NJW 1979, 975;… vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, BGHR BGB § 652 Wandelung 1, …und vom 24. September 2021 - V ZR 272/19, WM 2022, 1947 Rn. 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. November 2000 - 3 U 213/99, NJW-RR 2002, 52) Rückforderungsansprüche der Vermieter auch in Höhe der über den Untermakler weitergeleiteten Maklerprovision zu passivieren waren, denen wirtschaftlich gleichwertige Gegenansprüche der Hauptmakler auf Rückgewähr geleisteter Provisionsanteile aus den Untermaklerverträgen nicht gegenüberstanden. - OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13
Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision …
Rn. 67 b)Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, die Kündigung eines durch arglistige Täuschung veranlassten Beitritts zu einer Kommanditgesellschaft lasse den Provisionsanspruch des die Beteiligung vermittelnden Maklers entfallen (BGH, Urt. v. 29.11.1978 - IV ZR 44/77, NJW 1979, 975), lassen sich die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen ebenfalls nicht auf den Streitfall übertragen. - OLG Naumburg, 03.03.1997 - 1 U 122/96
Arbeitsvermittlung als Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 63/80
Erwerb eines dauernden, dinglich gesicherten Sondernutzungsrechts hinsichtlich …
Danach entfällt der Maklerlohnanspruch der Beklagten schon wegen der berechtigten Irrtumsanfechtung; insoweit ist die Rechtslage nicht anders als bei der Anfechtung des Hauptvertrages wegen arglistiger Täuschung (vgl. dazu BGH Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77 - NJW 1979, 975).
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