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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.02.1981 - 22 U 213/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3026
OLG Frankfurt, 10.02.1981 - 22 U 213/79 (https://dejure.org/1981,3026)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.1981 - 22 U 213/79 (https://dejure.org/1981,3026)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 1981 - 22 U 213/79 (https://dejure.org/1981,3026)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1322
  • NJW 1982, 2144 (Ls.)
  • MDR 1982, 933
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06

    Haftung des Arztes bei Sterilisation einer Frau im Zuge einer Sectio; Darlegungs- …

    Deshalb bedarf es, um einen medizinischen Eingriff aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten legitimieren zu können, einer Situation, in der der Eingriff objektiv angezeigt ist, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die in ihrer Schwere deutlich über das hinausgehen, was der Eingriff an Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, NJW 1977, 337, 338; BGH, VersR 2000, 603 ; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1324; Gehrlein, VersR 2004, 1488, 1496;… Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdn. 227).

    Dabei müssen die Dinge so gestaltet sein, dass der Patient, würde er selbst die gegebenen Chancen und Risiken abwägen, seine Zustimmung ernstlich nicht würde verweigern können und es völlig unverständlich wäre, wenn er anders reagierte (BGH, NJW 1977, 337, 338; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1323).

  • OLG Koblenz, 11.11.1993 - 5 U 1244/91

    Einwilligung des Patienten während Operation

    Insofern verbot sich eine Befragung der Klägerin; stattdessen war darauf abzuheben, ob die Klägerin - nach ihren mutmaßlichen Willen - vernünftigerweise mit den operativen Maßnahmen des Beklagten, die aus der Situation heraus angezeigt waren, einverstanden war (vgl. BGH NJW 1987, 229I, 2293; OLG Frankfurt NJW 1981, 1322, 1324; OLG München VersR 1980, 172, 173 f.;… Thomas in Palandt, BGB , 52. Aufl., § 823 Rdnr. 48).
  • OLG Hamm, 07.07.1993 - 3 U 259/92

    Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Operation; Ausdrückliche …

    Rn. 65 Da der Befund nach allen im Zeitpunkt der Operation möglichen medizinischen Erkenntnissen ohne die beabsichtigte Änderung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Tode des Klägers in absehbarer Zeit geführt hätte, bei Abbruch der Operation - zum Zwecke der erweiterten Aufklärung - ernsthaft mit zusätzlichen, gefährlichen Komplikationen hätte gerechnet werden müssen, die bei sofortiger Operationserweiterung nicht entstünden, und ein der Operationserweiterung entgegenstehender Wille des Patienten wegen der Lebensbedrohlichkeit des Neubefundes ernsthaft nicht zu erwarten gewesen wäre ( vgl.. OLG Frankfurt NJW 1981, 1322), hätte auch eine Berechtigung zu einer nicht von der ursprünglichen Einwilligung umfaßten Erweiterung bestanden.
  • LG Aachen, 10.07.1995 - 11 O 158/95
    Nach diesen Grundsätzen ist ist ein Arzt zur Operationserweiterung berechtigt und verpflichtet, wenn durch ein Unterlassen das Leben eines Patienten akut bedroht ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 81, 1322).
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