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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,17
BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 (https://dejure.org/1981,17)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 (https://dejure.org/1981,17)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 (https://dejure.org/1981,17)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Auskunftspflicht des Gemeinschuldners

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Aussagepflicht des Gemeinschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im Konkursverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrechte des Gemeinschuldners - Vorschrift der Konkursordnung - Anordnung von Beugemitteln

  • jwilhelm.de PDF (Auszüge)

    Uneingeschränkte Aussagepflicht des Gemeinschuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 37
  • NJW 1981, 1431
  • ZIP 1981, 361
  • MDR 1981, 818
  • StV 1981, 213
  • DB 1981, 984
 
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Wird zitiert von ... (299)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.04.1964 - VII ZR 156/62

    Anspruch auf Auskunftserteilung gegen Archichtekten

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Insbesondere sei ein Schuldner von der Verpflichtung, dem Berechtigten Auskunft zu erteilen und diese gegebenenfalls durch eine eidesstattliche Versicherung zu bekräftigen, nach der vom Bundesgerichtshof gebilligten (BGHZ 41, 318) gesetzlichen Regelung auch dann nicht frei, wenn er sich damit einer strafbaren Handlung bezichtigen müsse.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese unbeschränkte Auskunftspflicht bislang als geboten und gerechtfertigt beurteilt worden (RGSt 60, 290 für das Wirtschaftsverwaltungsrecht; BGHZ 41, 318 für den Beauftragten).

    Verschiedentlich wird für sämtliche Auskunftspflichtige aus dem Grundgesetz die Notwendigkeit von Schutzvorkehrungen hergeleitet (…Rogall, a.a.O., S. 150;… Niese, ZStW 63, S. 199 [220 f.]; weitere Nachweise BGHZ 41, 318 [323 f.];… vgl. auch LG Düsseldorf, MDR 1975, S. 673;… LG Koblenz, MDR 1975, S. 766).

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Das Grundgesetz hat - wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Zusammenhang mit dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit hervorgehoben hat (vgl. BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 344 [351]) - die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden; der Einzelne muß sich daher diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren vorsieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt.

    Die für das Strafverfahren nicht erforderliche Übermittlung von Informationen verletzt aber das Verhältnismäßigkeitsprinzip und ist daher unzulässig (vgl. BVerfGE 27, 344 [351 f.]).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Es wird in der Rechtsprechung als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (BVerfGE 38, 105 [113]; BGHSt 14, 358 [364]).

    In der Rechtsprechung wird in dieser Regelung ein selbstverständlicher rechtsstaatlicher Grundsatz eines fairen Verfahrens erblickt, der die Persönlichkeit des Zeugen davor bewahre, von anderen Verfahrensbeteiligten als bloßes Objekt der Wahrheitsermittlung verwendet zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; BGHSt 17, 245 [246]).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Erweist sich aber eine aus vorkonstitutioneller Zeit überkommene Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen als ergänzungsbedürftig, dann stellt sich auch für den Richter die Aufgabe, Gesetzeslücken bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber in möglichst enger Anlehnung an das geltende Recht und unter Rückgriff auf die unmittelbar geltenden Vorschriften der Verfassung zu schließen (vgl. BVerfGE 37, 67 [81]; 49, 286 [301 ff.]; ferner BVerfGE 33, 23 [34]).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Erweist sich aber eine aus vorkonstitutioneller Zeit überkommene Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen als ergänzungsbedürftig, dann stellt sich auch für den Richter die Aufgabe, Gesetzeslücken bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber in möglichst enger Anlehnung an das geltende Recht und unter Rückgriff auf die unmittelbar geltenden Vorschriften der Verfassung zu schließen (vgl. BVerfGE 37, 67 [81]; 49, 286 [301 ff.]; ferner BVerfGE 33, 23 [34]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Prozeßfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Erweist sich aber eine aus vorkonstitutioneller Zeit überkommene Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen als ergänzungsbedürftig, dann stellt sich auch für den Richter die Aufgabe, Gesetzeslücken bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber in möglichst enger Anlehnung an das geltende Recht und unter Rückgriff auf die unmittelbar geltenden Vorschriften der Verfassung zu schließen (vgl. BVerfGE 37, 67 [81]; 49, 286 [301 ff.]; ferner BVerfGE 33, 23 [34]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Das Grundgesetz hat - wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Zusammenhang mit dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit hervorgehoben hat (vgl. BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 344 [351]) - die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden; der Einzelne muß sich daher diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren vorsieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Das Grundgesetz hat - wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Zusammenhang mit dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit hervorgehoben hat (vgl. BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 344 [351]) - die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden; der Einzelne muß sich daher diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren vorsieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt.
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    Es wird in der Rechtsprechung als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (BVerfGE 38, 105 [113]; BGHSt 14, 358 [364]).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55 …

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
    In der Rechtsprechung wird in dieser Regelung ein selbstverständlicher rechtsstaatlicher Grundsatz eines fairen Verfahrens erblickt, der die Persönlichkeit des Zeugen davor bewahre, von anderen Verfahrensbeteiligten als bloßes Objekt der Wahrheitsermittlung verwendet zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; BGHSt 17, 245 [246]).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77

    Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei …

  • BVerwG, 12.05.1971 - II WD 2.69

    Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Bestimmung von Umfang und Grenzen des …

  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52

    Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides - …

  • LG Koblenz, 25.03.1975 - 13 T 98/74
  • RG, 24.06.1926 - II 440/26

    Ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 der VO. über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. …

  • RG, 29.02.1932 - III 984/31

    Ein "Verheimlichen von Vermögensstücken" kann gegeben sein, wenn der …

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).

    Das Grundgesetz hat, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach hervorgehoben ist, die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden (BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 1 [7]; 27, 344 [351 f.]; 33, 303 [334]; 50, 290 [353]; 56, 37 [49]).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Hat die Partei in dieser Konstellation die Möglichkeit, von (wahrheitsgemäßen) Angaben abzusehen, so hat sie die mit dem Verzicht auf den entsprechenden Vortrag verbundenen prozessualen Folgen - etwa das Risiko einer für sie ungünstigen Tatsachenwürdigung - in Kauf zu nehmen (vgl. BVerfGE 56, 37, 44;… MünchKomm.ZPO/Fritsche aaO § 138 Rn. 14;… Gerken in Wieczorek/Schütze aaO § 138 Rn. 15;… Zöller/Greger aaO § 138 Rn. 3).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Dies sind namentlich die Unschuldsvermutung (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) und das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) einschließlich seiner Bestandteile wie dem Grundsatz nemo tenetur (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2022 - 2 BvR 2462/18 -, Rn. 50 ff.), der Beweisregel in dubio pro reo (vgl. BVerfGK 1, 145 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 965/07 -, Rn. 3; vgl. auch BVerfGE 9, 167 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 133, 168 ; 140, 317 ) und dem Grundsatz der Waffengleichheit (vgl. BVerfGE 110, 226 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 32).
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