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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.12.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1455
BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80 (https://dejure.org/1980,1455)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1980 - 1 B 818.80 (https://dejure.org/1980,1455)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1980 - 1 B 818.80 (https://dejure.org/1980,1455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Deutsch-türkisches Niederlassungsabkommen - Wohlwollensklausel - Ermessen der Ausländerbehörde - Einwanderung - Untersagung selbstständiger Erwerbstätigkeit - Türke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1918 (Ls.)
  • DÖV 1981, 420
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80
    Er bezieht sich aber - anders als die in den Senatsurteilen vom 27. September 1978 (BVerwGE 56, 254 [266 f.] und 56, 273 [279]) erörterten Erleichtungs- und Wohlwollensgebote in Art. 1 Abs. 1 des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrags und Art. 2 Abs. 1 des deutsch-spanischen Niederlassungsvertrags - nicht auf die Ermessensausübung bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.

    Damit stimmt die Rechtsprechung des Senats zu Art. 7 des deutsch-griechischen und Art. 9 des deutsch-spanischen Niederlassungsvertrags überein, die den Staatsangehörigen der Vertragsstaaten im Gebiet des jeweils anderen Vertragsstaates - anders als Art. 4 NAK - sogar Inländer behandlung hinsichtlich der wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeiten gewähren (BVerwGE 56, 254 [262]; 56, 273 [275]).

    Allerdings hat der Senat ausgesprochen, daß die genannten berufsrechtlichen Bestimmungen des deutsch-griechischen und deutsch-spanischen Niederlassungsvertrags als Ausdruck einer der Vertragszwecke auf das ausländerbehördliche Ermessen begrenzend einwirken können (BVerwGE 56, 254 [267]; 56, 273 [282]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80
    Er bezieht sich aber - anders als die in den Senatsurteilen vom 27. September 1978 (BVerwGE 56, 254 [266 f.] und 56, 273 [279]) erörterten Erleichtungs- und Wohlwollensgebote in Art. 1 Abs. 1 des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrags und Art. 2 Abs. 1 des deutsch-spanischen Niederlassungsvertrags - nicht auf die Ermessensausübung bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.

    Damit stimmt die Rechtsprechung des Senats zu Art. 7 des deutsch-griechischen und Art. 9 des deutsch-spanischen Niederlassungsvertrags überein, die den Staatsangehörigen der Vertragsstaaten im Gebiet des jeweils anderen Vertragsstaates - anders als Art. 4 NAK - sogar Inländer behandlung hinsichtlich der wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeiten gewähren (BVerwGE 56, 254 [262]; 56, 273 [275]).

    Allerdings hat der Senat ausgesprochen, daß die genannten berufsrechtlichen Bestimmungen des deutsch-griechischen und deutsch-spanischen Niederlassungsvertrags als Ausdruck einer der Vertragszwecke auf das ausländerbehördliche Ermessen begrenzend einwirken können (BVerwGE 56, 254 [267]; 56, 273 [282]).

  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80
    Hierzu hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. August 1970 (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51]) ausgesprochen, daß "wegen des Vorbehalts in Art. 2 Satz 3 NAK die Vorschrift des § 7 Abs. 3 AuslG ohne Einschränkung anwendbar ist".

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51 f.]; 38, 90 [92]) liegt Einwanderung schon dann vor, wenn die Niederlassung in dem anderen Staat eine gewisse Dauerhaftigkeit hat.

    Diese Vorschrift ist berufsrechtlicher Art und hat zur Voraussetzung, daß sich der türkische Staatsangehörige zu der von ihm beabsichtigten Tätigkeit im Geltungsbereich des Ausländergesetzes aufhalten darf (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [52 f.]).

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51 f.]; 38, 90 [92]) liegt Einwanderung schon dann vor, wenn die Niederlassung in dem anderen Staat eine gewisse Dauerhaftigkeit hat.
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Die ablehnende Entscheidung des Beklagten soll eine Einwanderung im Sinne der in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51 f.]; 38, 90 [92]; Beschlüsse vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 - InfAuslR 1980, 304; vom 17. November 1980 - BVerwG 1 B 818.80 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 11 = DÖV 1981, 420) verhindern.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 51.81

    Türkischer Staatsangehöriger - Aufenthaltserlaubnis - Gewerbesperrvermerk - …

    Das deutsch-türkiche Niederlassungsabkommen vom 12. Januar 1927 (RGBl. II S. 76) enthält keine Wohlwollensklausel, die das Ermessen der Ausländerbehörde, eingewanderten türkischen Staatsangehörigen nach § 7 Abs. 3 AuslG eine selbständige Erwerbstätigkeit zu untersagen, einschränken würde (wie Beschluß vom 17. November 1980 - BVerwG 1 B 818.80 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 11).

    Da es beim Kläger um einen dauernden oder auf unabsehbare Zeit angelegten Aufenthalt, also um Einwanderung geht, ist § 7 Abs. 3 AuslG wegen des Vorbehalts in Art. 2 Satz 3 NAK ohne Einschränkung anwendbar (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51]; Beschluß vom 17. November 1980 - BVerwG 1 B 818.80 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 11 = NJW 1981, 1910 = DÖV 1981, 420).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51]; Beschluß vom 17. November 1980, a.a.O.) liegt Einwanderung schon dann vor, wenn die Niederlassung in dem anderen Staat eine gewisse Dauerhaftigkeit hat.

  • VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21

    Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung; …

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 51.81 -, juris, Rn. 23, und Beschluss vom 17. November 1980 - 1 B 818.80 -, juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

    Der Begriff der Einwanderung ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51 f.]; 38, 90 [92]; vgl. auch Beschlüsse vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 = InfAuslR 1980, 304; vom 17. November 1980 - BVerwG 1 B 818.80 - DÖV 1981, 420 = BayVBl. 1981, 153).
  • VG Gießen, 24.07.2003 - 7 G 1796/03

    Härtefall - gewachsene Bindungen, Integrationsleistungen

    Auf Grund des genannten Vorbehalts ist über Einwanderungen allein nach dem nationalen Recht zu entscheiden (BVerwG, B. v. 17.11.1980 - 1 B 818/80 - EZAR 103 Nr. 4 S. 1 f).
  • BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 17. November 1980 - BVerwG 1 B 818.80 - (DÖV 1981, 420 = BayVBl. 1981, 153) dargelegt hat, enthält auch das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen keine Wohlwollensklausel, die das Ermessen der Ausländerbehörde bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an türkische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einwandern wollen, einschränken würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1982 - 1 S 1761/81

    Auflage zur Aufenthaltserlaubnis - selbständige Erwerbstätigkeit

    Entsprechendes gilt für das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 14.02.1977 - I 602/76 - und den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.11.1980, DÖV 1981, 420).
  • BVerwG, 19.03.1981 - 1 B 28.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Was im übrigen den Rechtsbegriff der Einwanderung angeht, so hat sich der Senat dazu bereits in den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51 f.]; 38, 90 [92]; ferner Beschluß vom 17. November 1980 - BVerwG 1 B 818.80 - [BayVBl. 1981, 153]) geäußert.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2580
BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80 (https://dejure.org/1980,2580)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 1 B 836.80 (https://dejure.org/1980,2580)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 1 B 836.80 (https://dejure.org/1980,2580)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Geltungsbereich des Ausländergesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1918 (Ls.)
  • DÖV 1981, 419
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92

    Preisrecht - Wettbewerbspreise - Preisbehörden - Geschäftsräume - Betretungsrecht …

    Denn dieses soll ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (vgl. BVerwGE 47, 31 ; Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2; BVerfGE 35, 185 ).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96

    Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der italienischen …

    Dieses ist durch Gesetz vom 29. September 1969 (BGBl II S. 1953) mit Wirkung vom 1. Januar 1975 und nach Rücknahme des Vorbehalts Nr. 1 der Anlage zum Übereinkommen (Bekanntmachungen vom 5. Dezember 1969, BGBl II S. 2232, und vom 20. Dezember 1974, BGBl II S. 1588) uneingeschränkt in innerstaatliches Recht transformiert worden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2).

    Nur soweit eine völkervertragliche Pflicht dazu besteht, kann § 25 Abs. 1 RuStAG durch das Mehrstaaterübereinkommen modifiziert werden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …

    Eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schließt danach ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung aus (Beschlüsse vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nrn. 2 und 3; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 1133/92

    Doppelstaatigkeit des Ehegatten eines im Ausland lebenden deutschen …

    Mehrstaater-Übereinkommen: BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836/80 -, NJW 1981, 1918 = DÖV 1981, 419; Hess. VGH, 24.06.1985 - 7 OE 36/83 -).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat den ursprünglich gegen Art. 1 Abs. 1 Mehrstaater-Übereinkommen im Hinblick auf § 25 Abs. 1 RuStAG eingelegten Vorbehalt wirksam zurückgenommen (vgl. Art. 2 des Gesetzes zu dem Staatenlosen-Übereinkommen vom 29.09.1969, BGBl. II S. 1953, in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des RuStAG vom 20.12.1974, BGBl. I S. 3714), und gegen diese Rücknahme bestehen ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG, 16.12.1980 -1 B 836.80 -, Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2; OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1980 - 7 A 91/79 -, AS Rh.-Pf. 16, 48).

  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis - Pass - Ablauf der Geltungsdauer

    Eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schließt danach ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung aus (Beschlüsse vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nrn. 2 und 3; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10).
  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 32.86

    Rechtsmittel

    Der Einwand des Revisionsklägers, diese Erlaubnisfiktion reiche zur Begründung eines rechtmäßigen Aufenthalts im Sinne des § 8 Abs. 1 AuslG nicht aus, trifft nicht zu; die Fiktion des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG vermittelt, soweit sie zeitlich reicht, ein auch in diesem Zusammenhang ausreichendes Aufenthaltsrecht (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2 ; ferner - zum Begriff des ordnungsmäßigen Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Abs. 3 des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrags - BVerwGE 67, 47 [BVerwG 01.03.1983 - 1 C 14/81]).
  • VG Darmstadt, 13.05.1983 - VI/1 E 170/80

    Antrag auf Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der …

    1 Abs. 1 des Übereinkommens ist als innerstaatliche Rechtsnorm wirksam, nachdem die Bundesregierung den zunächst zu Art. 1 Abs. 1 im Jahr 1969 erklärten Vorbehalt Nr. 1 der Anlage zum Übereinkommen wieder zurückgenommen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 16.12.1981 DÖV 1981, Seite 419).
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