Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78, 1 BvL 57/78, 1 BvL 58/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,10
BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78, 1 BvL 57/78, 1 BvL 58/78 (https://dejure.org/1981,10)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1981 - 1 BvL 56/78, 1 BvL 57/78, 1 BvL 58/78 (https://dejure.org/1981,10)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78, 1 BvL 57/78, 1 BvL 58/78 (https://dejure.org/1981,10)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,10) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Schwerbehindertenabgabe

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Pflichtplatzquote im Schwerbehindertengesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtplatzquote nach dem SchwbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Vereinbarkeit der Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes über Ausgestaltung und Verwendung der Ausgleichsabgabe mit dem Grundgesetz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderter - Pflichtplatzquote - Ausgleichsabgabe - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderter - Pflichtplatzquote - Ausgleichsabgabe - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderter; Pflichtplatzquote; Ausgleichsabgabe; Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderter; Pflichtplatzquote; Ausgleichsabgabe; Verfassungsmäßigkeit

  • zeit.de (Pressebericht, 05.06.1981)

    Goldene Zeiten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 139
  • NJW 1981, 2107
  • DVBl 1981, 763
  • DB 1981, 1287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (143)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
    Dadurch werde sie nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - zur Berufsausbildungsabgabe (NJW 1981, S. 329 = BVerfGE 55, 276) unzulässig.

    Insofern entspricht die Ausgleichsabgabe den materiellen Anforderungen, die verfassungsrechtlich an eine zulässige Abgabe gestellt werden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - zur Berufsausbildungsabgabe, NJW 1981, S. 329 [330 f.] = BVerfGE 55, 276).

    Rn. 111 Die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Einführung einer solchen nichtsteuerlichen Sonderabgabe sowie zur Regelung ihrer Verwendung ergibt sich aus seiner allgemeinen Sachzuständigkeit nach Art. 73 ff. GG (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, a.a.O., NJW 1981, S. 329 [330] m.w.N.), wobei die Zuständigkeit hier aus Art. 74 Nr. 7 und 10 GG folgt, da die Regelungen des Schwerbehindertengesetzes der öffentlichen Fürsorge und teilweise auch der Versorgung von Kriegsbeschädigten dienen.

    Rn. 113 a) Die von der Verfassung gezogenen Grenzen werden nicht schon deshalb überschritten, weil die Ausgleichsabgabe nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen entspricht, die in dem o.a. Urteil des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1981, S. 329 [330 ff.]) als Voraussetzungen für die Einführung von Sonderabgaben erörtert werden.

    Rn. 114 Soweit dieses Urteil eine Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Abgabezweck für erforderlich hält, der eine besondere Gruppenverantwortung für die Erfüllung der mit den außersteuerlichen Abgaben zu finanzierenden Aufgabe entspringen müsse (a.a.O., NJW 1981, S. 329 [332]) und verlangt, das Aufkommen einer Abgabe sei im Interesse der Gruppe der Abgabepflichtigen "gruppennützig" zu verwenden (a.a.O., NJW 1981, S. 329 [332]), betreffen diese Anforderungen ersichtlich nur solche Abgaben, bei denen - wie es in der Mehrzahl der Fall sein dürfte - das Aufkommen zumindest primär zur Finanzierung vom Gesetz bestimmter Zwecke dient.

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung Prognosen in jeweiliger Abhängigkeit von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs nach differenzierten Maßstäben nachgeprüft, die von einer Evidenzkontrolle über eine Vertretbarkeitskontrolle bis zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (BVerfGE 50, 290 [332 f.]).

    Rn. 91 Für die Überprüfung der Regelung des Schwerbehindertengesetzes über die Höhe der Pflichtplatzquote scheidet der Maßstab einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle aus (vgl. BVerfGE 50, 290 [333]).

    Rn. 100 Das Bundesverfassungsgericht hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß es dem Gesetzgeber aufgegeben ist, einer etwaigen Fehlprognose nach Erkenntnis über die tatsächliche Entwicklung durch Aufhebung oder Änderung gesetzlicher Maßnahmen zu begegnen (vgl. BVerfGE 25, 1 [13]; 50, 290 [335]).

    Rn. 112 3. Soweit der Gesetzgeber im Rahmen dieser Kompetenz die Ausgleichsabgabe einführte, hatte er innerhalb der ihm durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen frei über die Ausgestaltung dieser Abgabe im einzelnen zu entscheiden, ohne dazu einer weiteren als seiner allgemeinen demokratischen Legitimation zu bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 290 [337]).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
    Rn. 100 Das Bundesverfassungsgericht hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß es dem Gesetzgeber aufgegeben ist, einer etwaigen Fehlprognose nach Erkenntnis über die tatsächliche Entwicklung durch Aufhebung oder Änderung gesetzlicher Maßnahmen zu begegnen (vgl. BVerfGE 25, 1 [13]; 50, 290 [335]).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
    Die in der vorgelegten Regelung normierte Einstellungsverpflichtung der Arbeitgeber liegt zwar außerhalb ihrer eigentlichen Berufsausübung; indessen steht sie im inneren Zusammenhang mit dem Beruf und stellt sich damit als eine Regelung dar, die Rückwirkung auf die Berufsausübung hat (vgl. BVerfGE 22, 380 [384]).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten …

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
    Rn. 87 Als Berufsausübungsregelung ist die Norm des § 4 Abs. 1 SchwbG bedenkenfrei, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 46, 120 [145] m.w.N.; 54, 224 [236]).
  • VG Aachen, 06.04.1978 - 1 K 415/77

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des SchwbG über die Erhebung der …

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 4 Abs. 1 und des § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 des Schwerbehindertengesetzes -- SchwbG -- in der Fassung vom 29. April 1974 (BGBl. I S. 1005) -- Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Aachen vom 6. April 1978 (1 K 447/77, 1 K 415/77 und 1 K 892/77) -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht