Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1060
BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79 (https://dejure.org/1980,1060)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - VI ZR 58/79 (https://dejure.org/1980,1060)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - VI ZR 58/79 (https://dejure.org/1980,1060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer - Unternehmer - Haftungsfreistellung - Berufsgenossenschaft - Arbeitsunfall - Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO §§ 637, 636
    Geltung der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 53
  • MDR 1980, 837
  • VersR 1980, 844
  • VersR 1981, 632
  • DB 1980, 2387
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79
    Der Arbeitsunfall begründet als öffentlich-rechtlicher Tatbestand die Leistungspflicht der Berufsgenössenschaft als der Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne daß es auf eine Prüfung der Frage nach der Verantwortlichkeit für das Unfallgeschehen ankommt (vgl. hier zu auch BVerfG-Beschluß vom 7. November 1972 « BVerfGE 34, 118 NJW 1973, 502).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als …

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79
    Der Betriebsangehörige leistet keine Beiträge an die Berufs genossenschaft und damit kein Äquivalent für die ihm abgenommene Haftung; daß die Beiträge des Unternehmers wirtschaftlich betrachtet dem Lohn des Arbeitnehmers zugerechnet werden können (vgl. BGHZ 70, 7, 10), ändert daran nichts.
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73

    Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen …

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79
    In diesem Sinne hat die vom Unternehmer zugunsten seiner Betriebsangehörigen finanzierte Unfallversicherung, die gleiche Wirkung, als hätte er sich - und auch seine Betriebsangehörigen im Verhältnis zueinander - gegen Haftpflicht versichert; (vgl. BGHZ 63, 313, 315); sie hat aber nicht auch noch zur Folge, ihm zustehende Ersatzansprüche zu nehmen und ihn auf seine Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft zu beschränken.
  • BGH, 03.07.1979 - VI ZR 51/77

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente - …

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79
    Insofern wird das Berufungsgericht seine Auffassung an Hand der Grundsätze zu überprüfen haben, die der Senat in seinen Urteilen vom 6. Dezember 1977 (VersR 1978, 150)und vom 3. Juli 1979(VersR 1979, 934) zur Frage der Eingliederung eines Betriebsfremden in den Unfallbetrieb gleich einem Betriebsangehörigen näher dargestellt hat.
  • OLG Hamm, 07.12.1977 - 13 U 129/77
    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79
    Es.hält aber eine Freistellung der Beklagten deshalb für geboten, weil es den Getöteten wegen seiner eigenen Versicherung bei seiner Berufsgenossenschaft als "Versicherten" i.S. von § 637 RVO ansieht und ihn damit dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend einem Arbeitskollegen der Beklagten gleich stellt (so auch Kolb in Geigel, Der Haftpflichtprozeß 17. Aufl. Kap. 31 Rdn. 105 a.E., der hier OLG Hamm VersR 1978, 510 zustimmend zitiert).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    (1) Nach dieser Rechtsprechung behielt der Unternehmer gegenüber Angehörigen seines Unternehmens seinen zivilrechtlichen Haftungsschutz unabhängig davon, ob er in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichert oder pflichtversichert war (Senatsurteile vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844 und vom 26. Juni 1990 - VI ZR 233/89 - VersR 1990, 1161; ebenso OLG Köln, VersR 1996, 781).

    Der Erwerb der Versicherteneigenschaft hat für den auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmer also die gleiche Wirkung, als hätte er sich insoweit gegen Haftpflicht versichert (vgl. auch Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - aaO, S. 845).

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Eine solche kann auch nicht aus § 637 Abs. 1 RVO hergeleitet werden (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845 f mit Anm. Plagemann, VersR 1981, 632 , dessen Kritik eine hier nicht gegebene Fallgestaltung betrifft).
  • BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04

    Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der …

    Zum anderen soll mit ihr der Betriebsfrieden im Unternehmen zwischen diesem und den Beschäftigten sowie den Beschäftigten untereinander gewahrt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 270, 280; 63, 313, 315; 148, 214, 219 f.; 157, 213, 218; vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845; vgl. auch BGHZ 52, 115, 122; BVerfGE 34, 118, 129 f., 132).
  • LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers bei unrichtigen Auskünften über einen …

    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 233/89

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers durch …

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß ein freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft gegen Unfall versicherter Unternehmer nicht als "Versicherter" in diesem Sinne anzusehen ist, weil dies dem Zweck dieser Vorschrift widersprechen würde (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845 mit zustimmender Anmerkung von Sieg, SGb 1981, 366;… zustimmend auch Becker/Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 17. Aufl., Seite 89 f.; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, S. 312;… Gamillscheg/Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 2. Aufl., S. 164 f.; Schloen, BG 1987, 150; Wussow, WI 1980, 25 f. und 160; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juni 1985 - VI ZR 15/84 - VersR 1985, 989, 990).

    An dieser Entscheidung hält der Senat auch gegenüber den kritischen Stimmen im Schrifttum (vgl. Plagemann, VersR 1981, 632) fest.

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 10/85

    Haftungsfreistellung eines Schülers wegen Schädigung eines Lehrers

    Ihr liegt ein ausgewogenes Verhältnis von Vor- und Nachteilen für den Geschädigten zugrunde (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845).
  • OLG Hamm, 11.02.2015 - 14 U 4/14
    Sie gilt mithin sowohl für den Unternehmer als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen (BGH NJW 1991, 174; BGH NJW 1981, 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht