Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.12.1980 - 2 UF 307/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1361
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Bemessung des Unterhalts nach den Verhältnissen zur Zeit des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Trennungsunterhalt und Forderung der Unterhaltsrückstände durch die Ehefrau; Angemessener Unterhalt; Für die Bestimmung des Unterhalts im Trennungsfall relevante Lebensverhältnisse; Beibehaltung des vor der Trennung erreichten Lebensstandards; Ermöglichter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 30.07.1980 - 109 F 25/80
- OLG Hamm, 16.12.1980 - 2 UF 307/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 828
- FamRZ 1981, 361
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80
Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen
- OLG Braunschweig, 09.11.1982 - 1 UF 44/82
Bemessung des Trennungsunterhaltes; Unterhaltsrechtlich maßgebendes …
Der Beklagte kann, zumal da er die Kinder betreut, grundsätzlich die Beibehaltung des vor der Trennung erreichten Lebensstandards verlangen (vgl. BGH FamRZ 1980, 876 und OLG Hamm FamRZ 1981, 361).Das braucht der Beklagte ebensowenig hinzunehmen (vgl. BGH FamRZ 1982, 23, 24; OLG Hamm FamRZ 1981, 361; OLG Köln FamRZ 1982, 706, 708) wie die dadurch bedingte Verschlechterung seines Lebensstandards, den er in der Ehegemeinschaft innehatte und der über das Zumutbare hinaus herabgemindert wurde.
- OLG Hamm, 09.03.1992 - 6 UF 409/91
Bestimmung der Höhe des Unterhaltsbedarfs des Berechtigten; Beurteilung der …
In derartigen Ausnahmefällen mit besonders hohen Einkünften ist eine Obergrenze als Beschränkung auf die Mittel anzunehmen, die eine Einzelperson auch bei Berücksichtigung hoher Ansprüche für billigenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann (BGH NJW 1982, 1645; 1983, 683; OLG Hamm FamRZ 1982, 170; OLG Düsseldorf NJW 1982, 831; OLG Frankfurt NJW 1981, 828; OLG Bamberg, FamRZ 1981, 668; OLG Celle FamRZ 1980, 531; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 263). - OLG Hamm, 27.02.1981 - 2 UF 517/79
Rechtmäßigkeit eines Versorgungsausgleiches; Einbeziehung einer dynamische …
Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen (Urteile vom 16. Dezember 1980 - FamRZ 1981, 361, und vom 19. Dezember 1980 - FamRZ 1981, 460), daß die Lebensverhältnisse, nach denen sich der Unterhalt bestimmt, primär geprägt werden durch den Lebensstandard, und erst sekundär durch das Einkommen, und daß ein bestimmtes Einkommen bei bestehender Lebensgemeinschaft den Ehegatten im aller Regel einen höheren Lebensstandard ermöglicht, als im Falle der Trennung; insbesondere die getrennte Haushaltsführung erfordert zusätzliche Kosten: Die sog. fixen Kosten verdoppeln sich häufig.
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