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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.12.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,444
BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78 (https://dejure.org/1981,444)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1981 - 4 C 9.78 (https://dejure.org/1981,444)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1981 - 4 C 9.78 (https://dejure.org/1981,444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren - Sicherung - Erschließungsmöglichkeit - Förmliches Bauleitplanverfahren - Bindungswirkung der Genehmigung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 3 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 19 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 20 Abs. 1 Nr. 3
    Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1060
  • MDR 1982, 606
  • NVwZ 1982, 312 (Ls.)
  • DVBl 1982, 357
  • DÖV 1982, 284
  • BauR 1982, 42
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74

    Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren bleibt nicht nur die Sicherung, sondern auch die Möglichkeit der Erschließung einschließlich der Frage, ob angesichts verschiedener Erschließungsmöglichkeiten insoweit ein förmliches Bauleitplanverfahren erforderlich ist, ungeprüft; dementsprechend nehmen diese Fragen auch nicht an der Bindungswirkung der Genehmigung teil (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10).

    Diese Auffassung beruht auf einem Mißverständnis des Urteils des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - (BVerwGE 30, 203) und widerspricht der im Beschluß des Senats vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - (Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10 S. 12) zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung: Richtig ist zwar, daß in dem Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - unmittelbar nur auf das Merkmal der Erschließungssicherung (bzw. das der unwirtschaftlichen Erschließungsaufwendungen) abgestellt worden ist.

    Von diesem Ausgangspunkt her steht - wie der Senat in seinem Beschluß vom 8. November 1974 (a.a.O.) ausdrücklich betont hat - außer Frage, daß im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren nicht nur die "Sicherung", sondern auch die "Möglichkeit" der Erschließung - d.h. die "umfassend zu verstehende Erschließungsfrage" - kein Prüfungsgegenstand, also auch kein Versagungsgrund ist und folglich auch nicht an der Bindungswirkung teilnimmt.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Wie hier letztendlich zu entscheiden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (vgl. zum Planungsbedürfnis ferner Urteile des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 - 10 Hochhäuser am Rhein -, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - BVerwGE 48, 109 [117] - Campingplatz -, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 - 33 bzw. 24 Reihenhäuser und 28 Garagen -).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Wie hier letztendlich zu entscheiden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (vgl. zum Planungsbedürfnis ferner Urteile des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 - 10 Hochhäuser am Rhein -, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - BVerwGE 48, 109 [117] - Campingplatz -, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 - 33 bzw. 24 Reihenhäuser und 28 Garagen -).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Wie hier letztendlich zu entscheiden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (vgl. zum Planungsbedürfnis ferner Urteile des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 - 10 Hochhäuser am Rhein -, vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - BVerwGE 48, 109 [117] - Campingplatz -, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 - 33 bzw. 24 Reihenhäuser und 28 Garagen -).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Auch die Anzahl von neun geplanten Häusern zwingt nicht ohne weiteres zur Bejahung eines solchen Planungserfordernisses (vgl. dazu Urteil des Senats vom 11. März 1977 - BVerwG IV C 45.75 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16: Neun Bauplätze).
  • BVerwG, 03.01.1978 - 4 B 208.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Dieser hat in dem Verfahren BVerwG 4 B 208.77 in einer dienstlichen Stellungnahme bestätigt, daß er angeregt habe, den Streit um die Genehmigung der Teilung der Parzellen 907/908 und 1478 aus dem Verfahren "auszuklammern".
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Dafür ist nach der Rechtsprechung des Senats neben der Flächengröße von Bedeutung, ob das Landschaftsbild durch Straßen, Flüsse, Gräben, Eisenbahnlinien usw. Einschnitte aufweist, die dem Ortsteil eine natürliche Begrenzung geben und es gestatten, die Fläche zwischen diesem Einschnitt und der letzten Bebauung dem Innenbereich zuzurechnen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21], vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44] und besonders vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Ob gleichwohl ausnahmsweise die Teilungsgenehmigung mangels Erschließungsmöglichkeit versagt werden darf, wenn im Zeitpunkt des Antrages auf Genehmigung der Teilung zum Zwecke der Bebauung offenkundig ist, daß das Grundstück schlechterdings und unter keinen Umständen je erschließungsfähig werden wird - dann mag es bereits an einem schutzwürdigen Antragsinteresse fehlen (vgl. dazu BVerwGE 20, 124 [126] und BVerwGE 42, 115 [118] zur Bedeutung zivilrechtlicher Hindernisse, die einer Baugenehmigung entgegenstehen) -, ist hier nicht zu entscheiden; denn das Berufungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß immerhin drei Erschließungsmöglichkeiten in Betracht kommen.
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Bauplanungsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Dafür ist nach der Rechtsprechung des Senats neben der Flächengröße von Bedeutung, ob das Landschaftsbild durch Straßen, Flüsse, Gräben, Eisenbahnlinien usw. Einschnitte aufweist, die dem Ortsteil eine natürliche Begrenzung geben und es gestatten, die Fläche zwischen diesem Einschnitt und der letzten Bebauung dem Innenbereich zuzurechnen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21], vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44] und besonders vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
    Dafür ist nach der Rechtsprechung des Senats neben der Flächengröße von Bedeutung, ob das Landschaftsbild durch Straßen, Flüsse, Gräben, Eisenbahnlinien usw. Einschnitte aufweist, die dem Ortsteil eine natürliche Begrenzung geben und es gestatten, die Fläche zwischen diesem Einschnitt und der letzten Bebauung dem Innenbereich zuzurechnen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21], vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44] und besonders vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …

  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63

    Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung - …

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 42.78

    Voraussetzungen für die Versagung der Bodenverkehrsgenehmigung für ein …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer …

    Rn. 56 Vgl.: BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1981 - 4 C 9.78 - BRS 38 Nr. 114 m.w.N.
  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 42.78

    Voraussetzungen für die Versagung der Bodenverkehrsgenehmigung für ein …

    Dieser sich unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergebende Unterschied beruht - wie der Senat ebenfalls bereits mehrfach ausgesprochen hat - auf einleuchtenden Gründen: Die (gesamte) Erschließungsfrage - hierzu gehört neben der Sicherung auch die Möglichkeit der Erschließung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 9.78 sowie den Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10) - ist typischerweise im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren nicht zu prüfen, weil sie später sachgemäßer im Baugenehmigungsverfahren geprüft wird.

    Ob ausnahmsweise eine Teilungsgenehmigung dann versagt werden darf, wenn bereits im Zeitpunkt der Stellung eines Teilungsantrages offensichtlich das Trenngrundstück schlechterdings und unter keinen Umständen jemals erschließungsfähig sein wird - in einem solchen Fall mag es bereits an einem schutzwürdigen Antragsinteresse fehlen -, hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 9.78 ausdrücklich offengelassen.

  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …

    Die Sicherung der Erschließung ist im Verfahren um Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung auch nicht zu prüfen; sie nimmt dementsprechend auch nicht an der Bindungswirkung der Genehmigung teil (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG 4 C 12.66 - BVerwGE 30, 203 [BVerwG 06.09.1968 - IV C 12/66]; Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG 4 B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10; Urteil vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 9.78 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 15 = NJW 1982, 1060).
  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 15 ZB 23.1386

    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach altem Recht

    Rn. 14 Nicht entscheidend ist für die Genehmigung ist demnach, ob das Grundstück erschlossen ist oder nicht (BVerwG, U.v. 9.10.1981 - 4 C 42.78 - juris Rn. 17 und U.v. 9.10.1981 - 4 C 9.78 - juris Rn. 21;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2023, § 19 Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei Änderung der Rechtslage während des …

    In die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt hätte sich das Vorhaben der Klägerin somit nur dann, wenn es trotz der Überschreitung des Rahmens in der näheren Umgebung weder bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt noch vorhandene Spannungen verstärkt hätte (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.78 - BVerwGE 55, 369, 386 f).
  • BVerwG, 15.09.1993 - 4 B 155.93

    Gewährung einer Teilungsgenehmigung - Vorliegen einer Klagebefugnis

    Beschwerde zitierten Urteil vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 9.78 - (NJW 1982, 1060) hat der Senat zwar ausgeführt, daß der durch eine Teilung bewirkte Wegfall der Erschließung des abgeteilten Grundstücks einen Versagungsgrund im Sinne des § 20 BBauG darstellt.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 4 B 178.90

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers als Revisionszulassungsgrund - Verfahrensfehler …

    Dafür ist dem Vortrag der Beschwerde nichts zu entnehmen: Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1965 - BVerwG 4 B 41.65 - (NJW 1965, 1977) befaßt sich mit der Frage, ob eine Teilungsgenehmigung deswegen versagt werden dürfe, weil der Rechtsvorgang oder die mit ihm bezweckte Nutzung nicht mit der in einem unbeplanten Innenbereich vorhandenen Bebauung vereinbar sei, sowie mit den rechtlichen Unterschieden der Beurteilung von Teilungsanträgen, die den Planbereich oder den unbeplanten Innenbereich betreffen; und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 9.78 - (NJW 1982, 1060) befaßt sich - wie auch hier die Beschwerde vorträgt - mit der Frage der Sicherung der Erschließung und der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung.
  • VGH Bayern, 08.08.2002 - 2 B 00.116

    Bauplanungsrecht: Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung trotz Nichtigkeit des …

    Die Sicherung der Erschließung ist im Teilungsgenehmigungsverfahren nicht zu prüfen und nimmt nicht an deren Bindungswirkung teil (vgl. BVerwGE 30, 203/204 ff.; BVerwG vom 9.10.1981 DVBl 1982, 357/358).
  • BVerwG, 29.03.1983 - 4 B 215.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In dem vom Berufungsgericht und auch von der Beschwerde zitierten Urteil vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 9.78 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 15 S. 1 [3] - hat der Senat aus Wortlaut und Zweck des Gesetzes gefolgert, "daß die 'Erschließungsfrage' nicht Prüfungsgegenstand des bodenverkehrsrechtlichen Verfahrens ist und daß sich deshalb auch die Bindungswirkung des § 21 Abs. 1 BBauG nicht auf Fragen der Erschließung erstrecken kann".
  • BVerwG, 21.12.1982 - 4 B 227.82

    Nichtzulassungsbeschwerde bei mehrfacher Begründung des Berufungsurteils - …

    Diesen die Versagung der Baugenehmigung rechtfertigenden Grund hätte die Bodenverkehrsgenehmigung, selbst wenn ihr entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts eine Bindungswirkung zukäme, nicht auszuräumen vermocht (BVerwG, Beschluß vom 8. November 1974 - IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10; BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1981 - 4 C 9.78 - Büchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.12.1981 - 7 Ss 1972/81   

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OLG Hamm, 17.12.1981 - 7 Ss 1972/81 (https://dejure.org/1981,5097)
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OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 7 Ss 1972/81 (https://dejure.org/1981,5097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1060 (Ls.)
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