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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1258
OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79 (https://dejure.org/1981,1258)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.1981 - 7 A 96/79 (https://dejure.org/1981,1258)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 1981 - 7 A 96/79 (https://dejure.org/1981,1258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ersten Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz für die Errichtung eines Kernkraftwerks; Ersetzung der Ersten Teilgenehmigung durch eine nachfolgende Zweite Teilgenehmigung; Funktion eines vorläufigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 197
  • NVwZ 1982, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Das vorläufige Gesamturteil, dessen Funktion im Zusammenhang mit dem gestuften Verfahren der Teilgenehmigungspraxis, also der abschnittsweisen Bewältigung eines geplanten Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1980, DVBl. 1981, 405, 408) zu sehen ist, dient danach sowohl der Absicherung des Investitionsrisikos des Anlagenträgers als auch dem - von Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 20. Dezember 1979, DVBl 1980, 356, 359 = NJW 1980, 759, 762) [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] wie Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. März 1972, DVBl 1972, 678, 679) [BVerwG 16.03.1972 - I C 49/70] gleichermaßen als bedeutsam hervorgehobenen - vorverlagerten Rechtsschutz des Bürgers, der bereits gegenüber einer ersten Teilgenehmigung Einwendungen gegen von ihr noch nicht abschließend erfaßte Genehmigungsabschnitte, besonders hinsichtlich des Betriebs der Anlage, geltend machen kann.

    Auch die M. betreffenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 20. Dezember 1979, a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 17. Juli 1980, a.a.O.) verwerfen - entgegen der Auffassung der Klägerin - die Freigabepraxis, soweit sie auf diese eingehen, keineswegs.

    Dabei kann eine derartige Änderung, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 20. Dezember 1979 (NJW 1980, 759, 762 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] = DVBl 1980, 356, 359) hervorgehoben hat, auch durch Änderung der ursprünglichen Pläne während der Errichtung einer Anlage erfolgen.

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die atomrechtliche Genehmigung, die § 7 AtG für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen und für deren wesentliche Änderung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1979, DVBl 1980, 356, 359 = NJW 1980, 759, 762 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Januar 1981, DVBl 1981, 648 ff. [VG Arnsberg 27.01.1981 - 7 K 74/79] ) vorschreibt, nicht wegen der Errichtung von Gebäuden erforderlich ist; die Erstellung baulicher Anlagen ist als solche Gegenstand der Baugenehmigung, die auch für Kernkraftwerke einzuholen ist.

  • VG Koblenz, 07.12.1979 - 7 K 20/75
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Dezember 1979 - 7 K 20/75 - wird auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen sowie auf die Anschlußberufung der Klägerin festgestellt, daß die Klage gegen die Erste Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 1975, soweit sie nicht von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, zulässig ist.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 7. Dezember 1979 - 7 K 20/75 - als unzulässig abgewiesen, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: Der Antrag auf Aufhebung der Ersten Teilgenehmigung sei unzulässig, weil sie durch den Erlaß der Zweiten Teilgenehmigung, die den gleichen Lebenssachverhalt anders regele, unvollkommen aber - in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 4 VwVfG - vollständig ersetze mit der Folge, daß insoweit keine als Verwaltungsakt anfechtbare behördliche Regelung mehr vorhanden sei.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Dezember 1979 - 7 K 20/75 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Dezember 1979 - 7 K 20/75 - den nicht für erledigt erklärten Teil der Ersten Teilgenehmigung aufzuheben,.

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    So hat es auch das Bundesverwaltungsgericht für das vergleichbare Verhältnis eines Planfeststellungsbeschlusses zu einem Änderungsplanfeststellungsbeschluß im Bereich des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, BayVBl 1981, 307) und - insoweit ähnlich - auch für dasjenige einer atomrechtlichen Teilbetriebsgenehmigung zu einer sie abändernden Genehmigung (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1980, - 7 C 84.78 -, S. 10, insoweit in DÖV 1981, 294 und DVBl 1981, 405 nicht veröffentlicht) entschieden.

    Das vorläufige Gesamturteil, dessen Funktion im Zusammenhang mit dem gestuften Verfahren der Teilgenehmigungspraxis, also der abschnittsweisen Bewältigung eines geplanten Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1980, DVBl. 1981, 405, 408) zu sehen ist, dient danach sowohl der Absicherung des Investitionsrisikos des Anlagenträgers als auch dem - von Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 20. Dezember 1979, DVBl 1980, 356, 359 = NJW 1980, 759, 762) [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] wie Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. März 1972, DVBl 1972, 678, 679) [BVerwG 16.03.1972 - I C 49/70] gleichermaßen als bedeutsam hervorgehobenen - vorverlagerten Rechtsschutz des Bürgers, der bereits gegenüber einer ersten Teilgenehmigung Einwendungen gegen von ihr noch nicht abschließend erfaßte Genehmigungsabschnitte, besonders hinsichtlich des Betriebs der Anlage, geltend machen kann.

    Die Klagebefugnis (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1980, a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1980, - 7 A II 17/80 -) erscheint im Fall der Klägerin, deren ständiger Wohnsitz etwa 7 km vom Standort der Anlage entfernt ist und die aus dem Betrieb des Kernkraftwerks im Normal- wie im Störfall eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Lebens besorgt, nicht zweifelhaft; in diesem Sinne haben sich bereits die in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidungen des seinerzeit zuständigen 1. Senats des erkennenden Gerichts geäußert (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1976, - 1 B 66/75 - und vom 3. Mai 1977, - 1 B 15/77 -).

  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Das vorläufige Gesamturteil, dessen Funktion im Zusammenhang mit dem gestuften Verfahren der Teilgenehmigungspraxis, also der abschnittsweisen Bewältigung eines geplanten Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1980, DVBl. 1981, 405, 408) zu sehen ist, dient danach sowohl der Absicherung des Investitionsrisikos des Anlagenträgers als auch dem - von Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 20. Dezember 1979, DVBl 1980, 356, 359 = NJW 1980, 759, 762) [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] wie Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. März 1972, DVBl 1972, 678, 679) [BVerwG 16.03.1972 - I C 49/70] gleichermaßen als bedeutsam hervorgehobenen - vorverlagerten Rechtsschutz des Bürgers, der bereits gegenüber einer ersten Teilgenehmigung Einwendungen gegen von ihr noch nicht abschließend erfaßte Genehmigungsabschnitte, besonders hinsichtlich des Betriebs der Anlage, geltend machen kann.

    Der Freigabevorbehalt, der die in Nr. 1 1 ausgesprochene Genehmigung zur Errichtung in der Weise - wieder - einschränkt, daß er die Errichtung - und zwar teilweise bereits die Fertigung, den Zusammenbau oder den Einbau - sicherheitstechnisch wichtiger Anlagenteile und Systeme einer zusätzlichen gutachterlichen Stellungnahme sowie einer schriftlich zu erteilenden Freigabe unterwirft, stellt eine inhaltliche Beschränkung der Errichtungsgenehmigung dar, wie sie § 17 Abs. 1 Satz 2 AtG zur Erreichung der in § 1 AtG bezeichneten Zwecke zuläßt (vgl. auch Ossenbühl, Die Freigabepraxis im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, DVBl 1980, 803 ff. mit weiteren Nachweisen); insoweit dient er, was keiner näheren Erörterung bedarf, dem in § 1 Nr. 2 AtG normierten Schutzzweck, dem eine vorrangige Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1972, a.a.O. S. 680).

    Dafür war vor allem die Erwägung maßgeblich, daß mehrere Teilgenehmigungen zwar verfahrensrechtlich selbständig und daher auch einer getrennten Anfechtung zugänglich sind, sachlich jedoch eine Einheit bilden, so daß ihre materiellrechtliche Überprüfung sinnvollerweise gemeinsam erfolgen sollte (so auch BVerwG, Urteil vom 16. März 1972, a.a.O. S. 680); dies gilt vorliegend um so mehr, als es sich bei der Ersten und Zweiten Teilgenehmigung wegen der abändernden Wirkung der letzteren um besonders eng aufeinander bezogene Verwaltungsakte handelt.

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 109.78

    Atomanlagen - Feststellungsklage - Präklusion - Atomrechtlicher …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Diese Gestattung ist für die Einrichtung der Baustelle und das Ausheben der Baugrube unbedingt ausgesprochen, da insoweit der Freigabevorbehalt in Nr. 1 der Auflagen nicht eingreift (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980, 7 C 109.78 -, S. 16 f. insoweit in DVBl 1980, 1009 und NJW 1981, 363 nicht veröffentlicht), während die Errichtung der Anlage im übrigen von schriftlichen Freigaben der Genehmigungsbehörde abhängig gemacht ist.

    Auch die M. betreffenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluß vom 20. Dezember 1979, a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juli 1980, a.a.O.) verwerfen - entgegen der Auffassung der Klägerin - die Freigabepraxis, soweit sie auf diese eingehen, keineswegs.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.1980 - 7 D 1/80

    Voraussetzungen für die Abänderung eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Mit der Frage der entsprechenden Anwendung des § 44 Abs. 4 VwVfG im vorliegenden Fall hat sich der Senat schon in seinem Beschluß vom 11. Juli 1980 - 7 D 1/80 - auseinandergesetzt und sie verneinend beantwortet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1977 - 1 B 15/77
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Die Klagebefugnis (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 22. Dezember 1980, a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1980, - 7 A II 17/80 -) erscheint im Fall der Klägerin, deren ständiger Wohnsitz etwa 7 km vom Standort der Anlage entfernt ist und die aus dem Betrieb des Kernkraftwerks im Normal- wie im Störfall eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Lebens besorgt, nicht zweifelhaft; in diesem Sinne haben sich bereits die in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidungen des seinerzeit zuständigen 1. Senats des erkennenden Gerichts geäußert (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1976, - 1 B 66/75 - und vom 3. Mai 1977, - 1 B 15/77 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1976 - 1 B 66/75
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Die Klagebefugnis (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 22. Dezember 1980, a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1980, - 7 A II 17/80 -) erscheint im Fall der Klägerin, deren ständiger Wohnsitz etwa 7 km vom Standort der Anlage entfernt ist und die aus dem Betrieb des Kernkraftwerks im Normal- wie im Störfall eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Lebens besorgt, nicht zweifelhaft; in diesem Sinne haben sich bereits die in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidungen des seinerzeit zuständigen 1. Senats des erkennenden Gerichts geäußert (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1976, - 1 B 66/75 - und vom 3. Mai 1977, - 1 B 15/77 -).
  • VG Arnsberg, 27.01.1981 - 7 K 74/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die atomrechtliche Genehmigung, die § 7 AtG für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen und für deren wesentliche Änderung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1979, DVBl 1980, 356, 359 = NJW 1980, 759, 762 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Januar 1981, DVBl 1981, 648 ff. [VG Arnsberg 27.01.1981 - 7 K 74/79] ) vorschreibt, nicht wegen der Errichtung von Gebäuden erforderlich ist; die Erstellung baulicher Anlagen ist als solche Gegenstand der Baugenehmigung, die auch für Kernkraftwerke einzuholen ist.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
    Dabei geht der Senat bezüglich der Standortgenehmigung und des vorläufigen positiven Gesamturteils in Übereinstimmung mit der überwiegend in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Auffassung (vgl. Ossenbühl, Regelungsgehalt und Bindungswirkung der 1. Teilgenehmigung im Atomrecht, NJW 1980, 1353 ff. [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79] mit Nachweisen) davon aus, daß diesen Elementen nicht nur im Rahmen eines Vorbescheids nach § 7 a AtG (so allerdings VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 8. Oktober 1975, DVBl 1976, 539 [VGH Baden-Württemberg 08.10.1975 - X - 351/75], und vom 26. Februar 1979, DÖV 1979, 521 = NJW 1979, 2528), sondern ebenso innerhalb einer ersten atomrechtlichen Teilgenehmigung gemäß § 7 AtG der Charakter einer Bindungswirkung entfaltenden Regelung zukommt; denn eine solche, die Gestattung von Errichtungsmaßnahmen aussprechende Teilgenehmigung ergeht zum einen notwendigerweise "standortbezogen" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 17. Oktober 1977, DVBl 1978, 67, 68) [OVG Niedersachsen 17.10.1977 - VII B 22/77] , und ihre Erteilung setzt zum anderen nach § 1 Abs. 2 Satz 2 AtomanlVO ebenso wie nach § 18 AtVfV ein vorläufiges positives Gesamturteil über die Errichtung und den Betrieb der Anlage insgesamt voraus, so daß sowohl von dem Umfang der behördlichen Prüfung her als auch im Hinblick auf das Bedürfnis des Anlagenträgers nach rechtlicher Absicherung seines Investitionsrisikos sowie wegen der Effektivität des Rechtsschutzes für Dritte die im Rahmen einer ersten atomrechtlichen Teilgenehmigung enthaltene Standortentscheidung und das vorläufige positive Gesamturteil zu deren mit Bindungswirkung ausgestatteten Regelungsgehalt gehören.
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1977 - VII B 22/77
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1979 - X 3908/78
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …

    - BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578; zur Frage, ob eine so gestaltete erste Teilgenehmigung eine "Konzeptgenehmigung" beinhaltete, einerseits OVG Koblenz, ET 1986, 444, andererseits - verneinend - BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188 f.) = NVwZ 1993, 578; dazu, ob die erste atomrechtliche Teilgenehmigung notwendigerweise eine sog. Standortgenehmigung umfaßte, einerseits OVG Lüneburg, DVBl 1978, 67 (68); OVG Koblenz, NJW 1982, 197 (198); andererseits - verneinend - BVerwG, DVBl 1988, 148; zur früheren Beurteilung dieser Fragen vgl. im übrigen Mutius/Schoch, DVBl 1983, 149; Ossenbühl, DVBl 1980, 803; ders., NJW 1980, 1353).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung - …

    Aufgrund seines rechtskräftigen Urteils vom 16. Juni 1981 - 7 A II 2/81 - (vgl. das inhaltsgleiche Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom selben Tage in einem Parallelverfahren, NJW 1982, 197) steht zwischen den Beteiligten und auch für den Senat bindend fest, daß die Zweite Teilgenehmigung die Erste Teilgenehmigung nicht insgesamt verdrängt, sondern nur in Teilbereichen abgeändert und damit lediglich teilweise gegenstandslos gemacht hat.
  • VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1

    Luftverkehrsrecht: Planfeststellungsverfahren Flughafen München II …

    Eine gegenständlich nicht beschränkte neuerliche Abwägung wäre nur erforderlich gewesen, wenn die bisherige Planung durch eine völlig neue Planung ersetzt worden wäre (vgl. OVG Koblenz vom 16.6.1981, NJW 1982, 197 zu § 7 AtomG ;.
  • VG Karlsruhe, 12.01.1983 - 4 K 253/82

    Anspruch auf Baugenehmigung für Lagerhalle auf Kernforschungsgelände; …

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