Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1982 - III ZR 140/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Ausführung der Zahlungsanweisung eines Postscheckteilnehmers - Haftung der Deutschen Bundespost
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2195
- ZIP 1982, 551
- MDR 1982, 734
- VersR 1982, 471
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.05.1984 - III ZR 53/83
Haftung der Deutschen Bundespost für nicht ordnungsgemäße Ausführung eines …
Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung eines Überweisungsauftrages im Postscheckdienst haftet die Deutsche Bundespost für den (Zins-)Schaden, der dem Postscheckteilnehmer aus schuldhaft unterlassener Rückbuchung des angewiesenen Betrages entsteht (Ergänzung zumSenatsurteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 140/80 -).Aus § 15 PostG haftet die Beklagte der Klägerin aber nur auf Erfüllung und nicht auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns (vgl.Senatsurteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 140/80 = VersR 1982, 471, 472 m.w.Nachw.).
Dagegen schließt § 19 Satz 2 PostG nicht die Haftung der Beklagten für Schäden aus, die dem Postscheckteilnehmer dadurch entstehen, daß sie sich schuldhaft weigert, bei Undurchführbarkeit oder Widerruf des Auftrags die geschuldete Rückbuchung vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 1982, aaO).
Hierfür ist entscheidend, wann sie bei ordnungsmäßigem kaufmännischen Verhalten erkennen mußte, daß der Betrag zurückzubuchen war (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 1982 - aaO).
- BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84
Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens; …
Dennoch steht außer Zweifel, daß sie zu den im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machenden "Haftungsansprüchen" gehören (vgl. etwa BGHZ 67, 69, 72 [BGH 01.07.1976 - VII ZR 143/75]; Senatsurteilevom 11. Februar 1982 - III ZR 140/80 LM PostG (1969) § 15 Nr. 1 = NJW 1982, 2195 undvom 3. Mai 1984 - III ZR 53/83 LM PostG (1969) § 15 Nr. 2 = BB 1984, 1834;… Ohnheiser, Postrecht 4. Aufl. (1984) § 26 PostG Rn. 6;… Altmannsperger, Gesetz über das Postwesen, Loseblattsammlung Stand März 1984 § 26 Rn. 50; Loh, Die Haftung im Postbetrieb S. 65; von Olshausen JuS 1974, 81, 82).
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