Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.02.1982 - 22 C 81 A.958 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2275
- NVwZ 1982, 635 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702
Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung eine vertretbare Handlung darstellt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. Linke NVwZ 2005, 535 m.w.N.; verneinend BayVGH vom 8.2.1982 NJW 1982, 2275 - gewerberechtliche Verpflichtung zur Abmeldung eines Telefonanschlusses und Streichung aus dem Telefonbuch; vom 7.11.2006 Az. 25 CS 06.2619 und vom 14.3.2008 Az. 9 CS 07.3231, juris RdNr. 3 - jeweils tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Auflösung eines Tierbestands; BGH vom 11.11.1994 Az. V ZR 276/93, juris RdNr. 7 = NJW 1995, 463 - Verpflichtung zur Erteilung einer Prozessvollmacht an einen Rechtsanwalt). - VG Freiburg, 14.02.2005 - 2 K 91/05
Tierhaltungsverbot nach § 16a S 2 Nr 3 TierSchG - Verwaltungsvollstreckung
Deshalb handelt es sich bei der Abgabe einer Willenserklärung um eine unvertretbare Handlung, die nur durch den hierzu Berechtigten vorgenommen werden kann (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 8.2.1982 - 22 C 81 A.958 - NJW 1982, 2275).
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